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Mutterschaftsgeld und Kita-Zuschuss, Lodas

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letzte Antwort am 26.10.2018 10:38:53 von brooke
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a_e_
Einsteiger
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Hallo Community,

ich habe eine AN, die einen steuer- und sv-freien Kita-Zuschuss vom AG erhält.

Nun geht sie in den Mutterschutz. Der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird jedoch ohne Berücksichtigung des Kita-Zuschusses ermittelt.

Ich habe schon mehrere Recherchen angestellt und bin immer wieder auf folgendes gestoßen:

"Für das Mutterschaftsgeld der Mitarbeiterin muss der bislang bezahlte Kindergartenzuschuss mitberücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass er in den letzten drei Kalendermonaten bezahlt wurde, bevor die Schutzfrist oder das Beschäftigungsverbot beginnt (Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 19.03.2014, 3 Sa 388/13)."

Die Lohnart für den Kita-Zuschuss wird in LODAS allerdings nicht mit einbezogen (St-LA 880).

Ist das Urteil denn so anwendbar? Dann müsste ich ja das Bruttoentgelt manuell um den Kita-Zuschuss erhöhen...

Hat jemand einen solchen Fall schon gehabt?

Unbenannt.PNG

Vielen Dank!

A.E.

cro
Experte
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Hallo,

soweit der Kita-Zuschuss zum regelmäßigen Entgelt (mind. der letzten drei Monate) gehört, ist er auch Bestandteil der Mutterschaftsgeldberechnung.  Zu prüfen ist ggfls ein arbeitsvertraglicher Ausschluss.

Gruß

C. Rohwäder

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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Höheres Mutterschaftsgeld bei Kindergartenzuschuss des Chefs

Kiel (jur). Zahlt der Arbeitgeber regelmäßig einen Kindergartenzuschuss, wirkt sich dieser bei einem weiteren Kind der Arbeitnehmerin auch erhöhend auf das Mutterschaftsgeld aus. Der Kindergartenzuschuss gilt als zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt, auch wenn dieser nur mündlich und auf „freiwilliger“ Basis vereinbart wurde, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem veröffentlichten Urteil vom 19. März 2014 (Az.: 3 Sa 388/13). Der Zuschuss müsse in den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn der Mutterschutzfrist oder eines Beschäftigungsverbotes gezahlt worden sein, so die Kieler Richter.

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a_e_
Einsteiger
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Ja, das hatte ich auch gelesen...

Wieso wird dann die ST-LA 880 nicht automatisch mit einbezogen?

Muss die St-LA noch angepasst werden oder sollte man doch lieber die Werte manuell anpassen (s.o. bei Mutterschutz) ?

Viele Grüße

A.E.

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lohnhilfe
Meister
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Sie werden wohl die Lohnart noch anpassen müssen (rückwirkend), so dass sie mit berücksichtigt wird.

LG
VM
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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Das sehe ich genauso.

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5
letzte Antwort am 26.10.2018 10:38:53 von brooke
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