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Kinderpflegekrankengeld

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letzte Antwort am 12.09.2017 16:23:03 von juliaw
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juliaw
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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

es geht um folgenden Fall:

Das Kind war im Juli insgesamt 13 Tage krank gewesen, davon zahlt der AG noch 3 Tage. Sprich 10 Tage muss die Krankenkasse übernehmen. Im August war das Kind weitere 2 Tage krankgeschrieben.

Die Beträge, die per DÜ-Protokoll an die Krankenkasse gesendet wurden stimmen nicht überein. Kann es sein, dass die Beträge nicht vom monatlichen Gehalt sondern von dem, was tatsächlich ausbezahlt worden ist, berechnet werden? Kann man das irgendwie umstellen?

Ich bin sehr dankbar für die Mithilfe.

Viele Grüße

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Weber,

irgendwie ist mir Ihr Problem noch nicht ganz klar.

Die Beträge, die per DÜ-Protokoll an die Krankenkasse gesendet wurden stimmen nicht überein.

Womit sollen die gemeldeten Daten denn übereinstimmen?

Für Juli und August werden natürlich unterschiedliche Beträge gemeldet, wenn in dem einen Monat 10 Tage nicht bezahlt werden und im anderen Monat nur 2. Das wird aber vermutlich nicht Ihre Frage sein.

Gemeldet werden an die Krankenkasse sowohl die Brutto- als auch die Nettoausfälle.

Vielleicht erläutern Sie noch einmal Ihre Frage.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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juliaw
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Hallo Herr Lutz,

ist schwierig zu beschreiben.

z.B. das Kind war bereits im Mai 1 Tag krank.

Auf dem Protokoll stehen unter Punkt 3: 69,33 € brutto, 39,36 € netto.

Im Juli (10 Tage krank) sind es 644,80 € brutto, 369,14 € netto.

Im August (2 Tage krank) sind es 71,64 € brutto, 40,69 € netto.

Ich meine, es müsste eigentlich jedes Mal, wenn man runterrechnet der gleiche Betrag/Tag sein oder habe ich eine falsche Denkweise?

Freundliche Grüße

J. Weber

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björn
Experte
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Hallo Frau Weber,

es kommt auf die Kürzungsformel unter den Mandantendaten-> Arbeitszeiten-> regelmäßige/feste Arbeitszeit an.

Da kann es durchaus vorkommen, dass die Beträge unterschiedlich sind.

Außerdem hängt das auch von den unterschiedlichen Arbeitstagen und Kalendertagen pro Monat ab.

Wenn Sie die Umrechnungen nach der hinterlegten Formel durchführen, müssten Sie auf die gleichen Werte kommen.

Gruß

B. Niggemann

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juliaw
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Hallo Herr Niggemann,

anbei das Screenshot.

Es tut mir Leid, aber wir stehen immer noch auf dem Schlauch....

201840_pastedImage_0.png

Freundliche Grüße

J. Weber

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Weber,

mit der Umrechnungsformel lassen sich die Zahlen für Juli und August 2017 auf jeden Fall erklären.

Der Monat wird nach der Formel immer mit 30 Tage gerechnet und die bezahlten Kalendertage dagegen gesetzt. Wenn also im Juli oder August (mit 31 Kalendertagen) Ausfälle vorliegen, wird immer 1 Tag weniger gekürzt als ausgefallen ist.

Der Juli hat 31 Kalendertage. Es gab 10 Ausfalltage. Die zu bezahlenden Kalendertage sind damit 21 Tage. Da der Monat auf Grundlage von 30 Tagen gerechnet wird, "fehlen" somit nur 9 Tage. Pro Tag sind dies somit € 644,80 : 9 = € 71,64.

Im August gab es 2 Ausfalltage. Analog der Juli-Berechnung wird aber nur 1 Tag gekürzt. Die € 71,64 entsprechen damit dem Tagessatz der 9 Tage aus dem Juli.

Der Mai 2017 passt dabei nicht. Als Nicht-Lohn-und-Gehalt-Nutzer weiß ich aber nicht, ob das "gültig ab" 06/2017 neben der Stundenumrechnung auch für die Tagesformel gilt und daher vorher eine andere Formel galt. Normalerweise wird aber bei der Umrechnungsformel aus dem Screenshot in Monaten mit 31 Tagen und einem Tag Ausfall KEINE Kürzung vorgenommen.

Wenn Sie also eine kalendertag-genaue Kürzung wollen, müssten Sie die Umrechungsformel anpassen. Hierzu müssten Sie aber klären, ob dies tarif- oder einzelvertraglich geregelt ist.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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juliaw
Beginner
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Hallo Herr Lutzt,

haben das jetzt ausprobiert und siehe da, es klappt

Vielen lieben Dank!

Freundliche Grüße

J. Weber

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letzte Antwort am 12.09.2017 16:23:03 von juliaw
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