Sehr geehrte Damen und Herrn,
Kann ein Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin ( Lebensgefährtin) den Kindergartenzuschuss steuerfrei ersetzen, wenn er der Vater des Kindes ist?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Albers
Hallo Frau Albers,
kein Problem, aber bitte ohne Verpflegung; nur die Betreuung erstatten.
Gruß
C. Rohwäder
13:19 Einschränkungen gestrichen.
Hallo Frau Albers,
grundsätzlich gebe ich Herrn Rohwäder recht, hätte selbst aber ein ungutes Gefühl dabei. Sollte es andere Arbeitnehmer geben, die auch Kinder im Kindergarten haben, könnte es ein Problem sein, wenn nur die Lebensgefährtin diesen Zuschuss erhält. Vielleicht wird auch mal geheiratet... mit gleichen Nachnamen...
Hallo Herr Rohwäder,
wieso wollen Sie den Zuschuss nur ohne Verpflegung erstatten? Nach meiner Kenntnis ist eine Erstattung mit Verpflegung möglich.
Kindergartenzuschüsse - Lexikon Lohn und Personal
Haben Sie da noch etwas anders im Sinn?
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
danke fürs Eingreifen. Na klar gehört die Verpflegung dazu.
Ein ungutes Gefühl kann ich aber nicht bestätigen bezügl. der "familiären" Nähe. Es gibt so vielschichtige Gründe, warum "nur der/die" das bekommt. Aber den Arbeitgeber darauf hinzuweisen besondere Gründe parat zu haben, ist sicher sinnvoll.
Gruß
C. Rohwäder
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Hallo,
in Ergänzung zu meinen beiden Vorrednern würde ich noch aus der Praxis den Hinweis ergänzen wollen, dass man darauf achten sollte, dass es zu keiner Überzahlung (z.B. wegen KiGa-Ferien u.ä.) kommen darf.
Bei SV-Prüfern kommt diese Frage sofort, wenn ganzjährig gleich lautende Beträge erstattet wurden. Wir haben deshalb grundsätzlich in diesen Fällen auch immer vollständige Zahlungsnachweise in den Akten.
Grüße
R. Hein
Guter Hinweis, Herr Hein.
Wir überweisen in der Regel immer direkt an den KiGa und ohne Originalbeleg läuft nichts.