Hallo, ich habe 02/20 einen MA mit Kind krank abgerechnet. Die EEL-Meldung ist richtig. Es werden 40,00€ Brutto abgezogen.
Auf dem Lohnschein sind jedoch für den einen Tag 80,00€ abgezogen.
Und statt 30 SV-Tage sind es 28 SV-Tage.
Alle Eingaben stimmen aber soweit, nur der Lohnschein nicht.
Vielen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in Lohn und Gehalt kann man die Abrechnungsparameter prüfen, ich weiß nicht, wie es in Lodas aussieht.
Bei Lohn und Gehalt kann man bei Mandantendaten, Anpassung Lohnarten, Abrechnungsparameter nachschauen, ob die Berechnungsformel stimmt.
Viele Grüße
Moin,
@AZ-Lohn schrieb:
Alle Eingaben stimmen aber soweit, nur der Lohnschein nicht.
das glaube ich nicht - in der Regel rechnet das Programm genau so ab, wie die Daten erfasst sind.
Bitte prüfen Sie mal unter Mandantendaten - Arbeitszeiten - regelmäßige/feste Arbeitszeit, wie die Umrechnung von Festbezügen bei Teilmonaten geschlüsselt ist. Es kann auch individuell etwas bei dem Mitarbeiter unter Personaldaten - Arbeitszeiten - regelmäßige Arbeitszeit in der Lasche "Allgemeine Angaben" als Abweichung von den Mandantendaten geschlüsselt sein.
Und es können und dürfen keine 30 SV-Tage berücksichtigt werden, wenn es eine Unterbrechung gegeben hat.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Die MA erhält einen Bruttolohn von 1200,00€ (Gehalt).Die Entgeltersatzleistung ist mit 40,00€ für einen Tag Kind krank angegeben.
Auf dem Lohnschein ist der 05.02.2020 als Kind krank ersichtlich. Allerdings mit einem Brutto von 1120,00€.
SV-Tage sollten bei einem Tag doch aber 29 Tage und nicht 28 Tage.
In den Mandantendaten ist Betrag x zu bezahlende Kalendertage/30 Tage geschlüsselt.
Moin,
da der Februar 2020 nur 29 Kalendertage hat, ergeben sich bei einem Tag Kürzung nur noch 28 (tatsächliche) SV-Tage. Dies ist soweit korrekt.
Bei der Schlüsselung von Ihnen ergibt sich folgende Berechnung des Teilentgelts:
29 Kalendertage hat der Februar abzgl. ein Fehltag verbleiben 28 zu bezahlende Kalendertage. Somit Umrechnung des Gehalts: 1.200,00 : 30 x 28 Tage = 1.120,00.
Sofern dieses Ergebnis nicht gewünscht ist, weil die Regelung im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag anders getroffen wurde, müssten Sie die Umrechnungsformel ändern.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
selbe Thematik steht für mich im Februar diesen Jahres an.
Festgehalt 2700 € , Fehlzeit 1 Tag -> Kürzung vom Brutto auf 2430 €; Meldung an Krankenkasse für 90 € EEL
Bleibt der AN somit auf der Differenz sitzen?
@isabel schrieb:Hallo Herr Lutz,
selbe Thematik steht für mich im Februar diesen Jahres an.
Festgehalt 2700 € , Fehlzeit 1 Tag -> Kürzung vom Brutto auf 2430 €; Meldung an Krankenkasse für 90 € EEL
Bleibt der AN somit auf der Differenz sitzen?
Wenn die Kürzung so im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelt ist: Ja.
Wenn eine andere Kürzung erfolgen soll, ist die geschlüsselte Umrechnungsformel falsch.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke Herr Lutz!
Wenn eine explizite Formulierung dazu fehlt....geht es ja sicher auf den Gesetzestext zurück.
Dann wäre die angesetzte Umrechnungsformel meines Erachtens nach richtig, oder? gemäß Par. 47 (1) S. 7 SGB V.
Würde ich denken ?!
Moin,
das ist letztlich nur die gesetzliche Regelung für das Krankengeld. Auf die Kürzung des Entgelts bei dem Mitarbeiter hat dies keine Auswirkung.
Dies ist eine arbeitsrechtliche Frage. Eine gesetzliche Standard-Regelung ist mir hierzu nicht bekannt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke!