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Kein AAG-Antrag Minijobber

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letzte Antwort am 19.08.2026 12:26:05 von UZ_2022
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UZ_2022
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ich habe zum ersten Mal einen Mandanten mit Stundenlohnempfängern bei L&G. Der geringfügig Beschäftigte war an zwei Tagen krankgeschrieben (AU liegt vor), wo er hätte jeweils 2 Stunden arbeiten müssen. Leider bekomme ich keinen AAG-Antrag woran kann das liegen?

GLH
Fachmann
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Nachricht 2 von 9
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Hallo,

 

trage die Stunden in den Kalender ein und rechne die Fehlstunden über die Lohnart 1650 ab, die regulären Stunden musst Du dann kürzen. Der Mitarbeiter bekommt sein Gehalt und der Antrag müsste rausgehen. 

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UZ_2022
Beginner
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Die Lohnart habe ich eingetragen, bekomme leider trotzdem keinen AAG-Antrag

 

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Ich arbeite zwar nicht mit LuG aber folgende Punkte sollten geprüft werden:

 

1. Sind die ausgefallenen Arbeitsstunden als Lohnfortzahlung geschlüsselt? So wie bei anderen Stundenlohnempfängern

 

2. Ist die abweichende Krankenkasse in den Personalstammdaten hinterlegt? Minijobber werden zwar über die Minijobzentrale abgerechnet, aber in den Stammdaten muss man noch die abweichende, also reguläre Krankenkasse hinterlegen.

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CVolz
Erfahrener
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Nachricht 5 von 9
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Ist als Entlohnungsform auch sicher Stundenlohn hinterlegt (also unabhängig von dem, was ggf. über Bewegungsdaten in den Vormonaten erfasst wurde)? In Lodas sieht das z.B. so aus:

 

CVolz_0-1787134432156.png

 

Gibt es denn keine Fehlermeldung mit weiterführenden Hinweisen?

 

 

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UZ_2022
Beginner
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Vielen Dank für die ganzen Rückeldungen.

 

ja die zuständige KK ist hinterlegt, auch als Stundenlohnempfänger und ich bekomme auch kein Fehlerhinweis.

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GLH
Fachmann
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Was hast Du in den Kalender eingetragen? 

 

K und die Fehlstunden an dem Tag?

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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In Lodas müssen in den Personalstammdaten noch gesondert die Fehlzeiten erfasst werden

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UZ_2022
Beginner
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Nachricht 9 von 9
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Sooooo..... Manchmal sieht man den Wald voller Bäume nicht 😅

Ich muss selbstverständlich den Ausfallschlüssel K nehmen anstatt 1 für Zeitlohn.

 

Das war es gewesen.

 

Hier nochmal Danke für Alle schnellen Rückmeldungen!!

 

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letzte Antwort am 19.08.2026 12:26:05 von UZ_2022
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