Hallo,
ein Arbeitnehmer ist vor einiger Zeit verstorben. Wir als Arbeitgeber haben mtl. einen rein AG-finanzierten Beitrag in eine Unterstützungskasse eingezahlt. Das dort bis zum Todesfall angesparte Kapital soll nun an seinen hinterbliebenen 5-jährigen Sohn in einer Summe ausgezahlt werden.
Handelt es sich hierbei auch um ein Versorgungsbezug oder um ein Sterbegeld. Muss ich den Sohn in unserem Lohnprogramm "LODAS" als "Arbeitnehmer" erfassen? Kann auch in diesem Fall die Versteuerung nach der Fünftelmethode (Lohnart 264) erfolgen? Ist auch hier das Zahlstellen-Meldeverfahren anzuwenden?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Hallo,
wir als DATEV können hier rechtlich leider nicht beraten.
Hat jemand hier in der Community Erfahrungen mit einem ähnlich gelagerten Fall?
@dpannwitt schrieb:Hallo,
.........Handelt es sich hierbei auch um ein Versorgungsbezug oder um ein Sterbegeld. Muss ich den Sohn in unserem Lohnprogramm "LODAS" als "Arbeitnehmer" erfassen? Kann auch in diesem Fall die Versteuerung nach der
Fünftelmethode(Lohnart 264) erfolgen? Ist auch hier das Zahlstellen-Meldeverfahren anzuwenden?
Auf jeden einen eigenen AN anlegen! Den weiteren Sachverhalt klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Und ebenso (auch rechtlich!) klären, wie seine Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen sind.
Vielen Dank!