Hallo zusammen,
ist es möglich, dass man einen abhängigen Fremdgeschäftsführer einer GmbH, in der selben GmbH als Minijobber mit Firmenwagen umwandeln/abrechnen kann? d.h. als Sozialversicherungspflichtiger Fremdgeschäftsführer abmelden und als Minijobber mit Firmen-PKW anmelden.
Hab schon einiges gelesen, dass das bei "Geschäftsführern" nicht so ohne weiters möglich ist.
In meinem Fall ist es ein fremder Geschäftsführer, welcher aktuell freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und in den weiteren sozialversicherungspflichtigen Bereichen standardmäßig versichert ist.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen, über welche ich mich freue.
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Ist schwierig. Vom Grundsatz ist es natürlich möglich. Wenn er an der GmbH nicht beteiligt ist, kann natürlich verhandelt werden, wie sich sein Bruttoentgelt zusammen setzt.
Wäre er immer noch GF?
Hier wäre natürlich die Frage, wie günstig ist der Pkw, das die 556 € nicht bereits durch den geldwerten Vorteil ausgeschöpft ist. Was verdient er brutto (ohne Pkw) und wie hoch ist die Pkw-Nutzung? Und Whg/Arbeitsstätte?
Hallo 🙂,
vielen Dank für die Rückantwort und Unterstützung zu meiner Anfrage, welche mir bei der Beurteilung sehr geholfen hat.
Viele Grüße und DANKE!
Bitte noch bedenken, dass bei Miniobbern der Mindestlohn und auch die Stundenaufzeichnungen zu beachten sind. So eine Konstellation ist recht Risiko behaftet da diese Konstellation schnell in sich zusammen fallen kann. Und beim Mindestlohn ist der Zoll eher humorlos.
Vielen herzlichen Dank auch für die Rückmeldung auf meine Frage.
Meine Frage zu diesem "Fall" ist somit erledigt.