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KUG und Zuschuss durch AG

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letzte Antwort am 11.04.2020 12:27:58 von Inis
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Inis
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Hallo, kann es sein, dass ein AN in einem Monat mit KUG und Zuschuss durch AG (bis 80%, damit sv-frei) mehr Geld ausbezahlt bekommt, als wenn er ganz normal gearbeitet hätte ?

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

 

m.E. steht nirgends, dass der Zuschuss 80% der Differenz abzgl. Kurzarbeitergeld beträgt. Dies ist nur die Berechnung zur Überprüfung, ob Sozialversicherungspflicht besteht.

 

Die Höhe des Zuschusses muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart sein (oder ggf. im Tarifvertrag o.ä.).

 

Und wenn man dann weiß, wie hoch der Zuschuss ist, wird mit Hilfe der 80% berechnet, ob ein Teil des Zuschusses sv-pflichtig ist.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Inis
Einsteiger
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ok, Danke. die Abrechnung von KUG müssen wir alle leider zum ersten Mal machen, daher tauchen Fragen auf, die vielleicht für die, die das schon öfter gemacht haben, nicht nachvollziehbar sind, sorry.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Kein Problem, das ist für uns alle viel Neues.

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wolfram
Aufsteiger
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Habt Ihr das mit dem Zuschuss schon mal in Praxis abgerechnet?

Ich denke das ist ein ganz schöner Aufwand.

Ich habe einen Mandanten (TVÖD) da bekommt der MA 95% von der Nettodifferenz.

Jetzt hab ich mal versucht das mit der LA 415 darzustellen und ich bin der Meinung das ist nicht in einem

vernünftigen zeitlichen Rahmen durchfürbar...

Wie macht Ihr das ? Das geht doch nur mit ewigem probieren.

 

Meine Lösung: (Hoffe das kann mir jemand von Datev hier so bestätigen)

 

Habe mir eine eine eigene Nettolohnart 416 Zuschuss KUG angelegt. Steuer-u. SV Schlüsselung wir die 415.

Dann 1x Probeabrechnung mit und einmal ohne KUG. Dadurch hab ich die Nettodifferez.  Dies dann mal 0,95 genommen ergibt den Aufstockungsbetrag welchen ich dann mit "meiner 416 Nettoaufstockung" erfasse.

Wenn ich den sich daraus ergebenden Bruttobetrag und das KUG zusammenzähle darf ich nicht über 80% des ausgefallenen Brutto s kommen damit es SV-Frei bleibt.  Die passt soweit..

Könnte man das so darstellen ????

 

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Inis
Einsteiger
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Hallo, wir sind noch am rumprobieren. Machen halt mehrere Probeabrechnungen um annähernd an die 80% des Netto-Auszahlungsbetrages der Vormonate hinzukommen.

 

Jetzt ist aber ein neues Problem aufgetaucht - die liebe private Kfz-Nutzung. Darf dieser monatliche feste Betrag eigentlich wie ein Festgehalt umgerechnet werden, oder muss der unverändert bleiben als Bezug und Abzug? Vielleicht kann mir da jemand weiterhelten.

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wolfram
Aufsteiger
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Die KFZ Nutzung darf nicht gekürzt werden. Muss immer voll abgerechnet werden.

Einzige Möglichkeit wäre, der MA nutzt das Auto einen vollen Kalendermonat nicht. Die muss aber schriftlich mit dem AG vereinbart, dokumentiert und überwacht  werden. (z.B. PKW muss im Betrieb abgestellt und Schlüssel abgegeben werden.)

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Inis
Einsteiger
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Nachricht 8 von 8
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okay, vielen Dank. Hab ich mir schon gedacht, war mir aber nicht sicher.

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7
letzte Antwort am 11.04.2020 12:27:58 von Inis
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