Hallo Community,
war heute bei einem Mandanten vor Ort um dort den Lohn für Februar abzurechnen. Der Mandant hat mir nun mitgeteilt, dass er im Januar das Update nicht gemacht hat. Muss zu meiner Schande gestehen, dass ich da nicht darauf geachtet habe. Jetzt wurde dem Mandanten von der Arbeitsagentur mitgeteilt, dass die SV-Beiträge falsch abgerechnet wurden. Also, Erstattung mit 100 % und nicht mit 50%. Also, muss korrigiert werden. Ich konnte den Februar-Lohn jetzt nicht abrechnen, da der Mandant erst das Update aufspielen musste.
Um den Januar zu korrigieren, muss ich da nur den Monatsabschluss zurücksetzen, einen neuen Monatsabschluss machen und die Daten erneut senden? Oder muss ich den ganzen Januar- Lohn neu abrechnen? Alle Lohnabrechnungen löschen und neu abrechnen?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Ulrike27_5 schrieb:Hallo Community,
Um den Januar zu korrigieren, muss ich da nur den Monatsabschluss zurücksetzen, einen neuen Monatsabschluss machen und die Daten erneut senden? Oder muss ich den ganzen Januar- Lohn neu abrechnen? Alle Lohnabrechnungen löschen und neu abrechnen?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten!
Mit LuG-Version 11.82 den Monat rücksetzen, alle AN nochmals abrechnen (ohne vorherige Löschung). Dann sollte richtig berechnet werden.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
Vielleicht stehe ich jetzt etwas auf dem Schlauch. Also, wenn ich den Monatsabschluss zurücksetze und die MA nochmal abrechnen möchte ohne die Abrechnung zu löschen, kommt dann nicht die Meldung, dass ich den Lohn nicht abrechnen kann, da er schon abgerechnet wurde? Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass ich den Monatsabschluss zurücksetze, die Lohnabrechnungen lösche und dann erneut abrechne.
Viele Grüße
Guten Morgen,
ja, diese Meldung kommt. Sie können aber auf die Frage "ja" antworten und es wird eine Abrechnung durchgeführt. E s kommt noch die Frage, ob Differenzzahlungsträger erstellt werden sollen. Diese Frage sollten Sie aus meiner Erfahrung mit "ja" beantworten, so erkennen Sie am Besten, ob doch irgendwo noch Änderungen waren, die jetzt durch die Differenz auffallen.
Im Idealfall sehen Sie als Hinweis bei jedem Mitarbeiter, dass kein Differenzzahlungsträger erstellt wurde und können den Monatsabschluss erneut durchführen.
Viele Grüße
T. Reich