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KUG mit Zuzahlung

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letzte Antwort am 17.04.2020 16:37:43 von bodensee
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AHS
Beginner
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Nachricht 1 von 9
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Guten Morgen,

 

kann es sein, dass der Zuschuss des Arbeitgebers auf 80% des fiktiven Arbeitsentgelts zu mehr Netto beim Arbeitnehmer führt.

Hat schon jemand Erfahrung damit.

Danke

cro
Experte
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Nachricht 2 von 9
1373 Mal angesehen

Aus den Empfehlungen (rechts) Zuschuss zum Kug über 80%  einmal lesen.

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AHS
Beginner
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Nachricht 3 von 9
1358 Mal angesehen

Danke für die Antwort, nur meine Frage bleibt noch offen.

 

Mein Problem, ich zahle 100% Kurzarbeitergeld sowie den vollen Zuschuss auf das fiktive Arbeitsentgelt (80%)

und der Arbeitnehmer hat mehr netto als im Vormonat ohne Kurzarbeitergeld.

 

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Thomas_Kahl
Meister
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Wer sagt, dass Sie das tun? Wie ist denn die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

MfG
T.Kahl
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 9
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Hallo zusammen,

 

leider habe ich auch eins zu eins das selbe Problem und komme auf keine Lösung...

 

Bei Lohn und Gehalt habe ich folgenden Fall (inkl. AG-Zuschuss 100%):

 

Arbeitnehmer X erhält 1.450 € monatlich bei einer 20 h Woche (4 h je AT). Dieser erhält nun für 2 Arbeitstage KUG und somit ergeben sich in Summe 8 h Ausfallstunden KUG. Die Sollarbeitsstunden betragen 88 h für diesen Monat.

 

Abbildung in Lohn und Gehalt:

 

LA 2000 Gehalt   1.316,15 €

LA 5000 KUG   57,67 €

LA 5010 Zuschuss bis 80 %   49,41 €

LA 5070 Zuschuss über 80 %   26,77 €

 

-> somit kommt dieser AN auf ein Bruttogehalt von 1.450 € - allerdings hat er hier nun das Problem, dass er viel mehr netto erhält, als zuvor!

 

-> Auch wenn ich die LA 5070 entferne, liegt er weiterhin über seinem vorherigem Netto-Entgelt...

 

Wo ist denn hier nun mein Denkfehler! Eine Hilfestellung wäre super, denn allmählich verzweifle ich so langsam.

 

Vorab vielen lieben Dank für eine kurze Rückmeldung und auf das alle gesund bleiben!  

 

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 9
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Hallo,

 

bei dem fiktiven Arbeitsentgelt handelt es sich um den maximalen Betrag, den der Arbeitgeber als Zuschuss (steuerpflichtig, aber sv-frei) abrechnen kann.


Der Zuschuss des Arbeitgebers auf 80% des fiktiven Arbeitsentgeltes ist nicht gleichzusetzen mit 80% vom Nettolohn. 

 

Folgende Herangehensweise ist in Ihrem geschilderten Sachverhalt zu empfehlen:


1. (Probe-)abrechnung ohne Ausfall von Kurzarbeit vornehmen, um Nettoverdienst ermitteln zu lassen.


2. (Probe-)abrechnung mit Ausfall durch Kurzarbeit vornehmen und Nettoverdienst berechnen lassen.


3. Die Differenz der beiden Beträge ist der Nettobetrag, der anzusprechen ist, wenn auf 100% vom Netto aufgestockt werden soll.


4. Diesen Nettobetrag mit der Nettolohnart 2110 "Nettolohn, lfd, sv-frei" hochrechnen, um das Brutto berechnen zu lassen.


5. Abgleich vornehmen, ob der Bruttobetrag (= Bruttobetrag aus der Nettlohnhochrechnung mit der Nettolohnart 2110) zusammen mit dem Kurzarbeitergeld die 80 % des fiktiven Arbeitsentgeltes (= "80 %-Grenze") nicht übersteigt. 


6. Übersteigt der Bruttobetrag aus der Nettolohnhochrechnung die "80 %-Grenze" nicht, ist der AG-Zuschuss mit der Lohnart 5010 " Zuschuss zum Kug" abzurechnen.


7. Übersteigt der Bruttobetrag aus der Nettolohnhochrechnung die "80 %-Grenze", ist der übersteigende Betrag mit der Lohnart 5070 "Zuschuss zum Kug sv-pflichtig" abzurechnen.

 

Bei der Lohnart 5070 "Zuschuss zum Kug sv-pflichtig" handelt es sich um eine neue Lohnart, die ab der Lohn und Gehalt Version 11.14 (Service-Release vom 07.04.2020) zur Verfügung steht.


Wenn diese Lohnart im Mandanten in Lohn und Gehalt noch hinzuzufügen ist, gehen Sie wie im Dokument 1071690 "Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen" unter Punkt 3.3 beschrieben vor.

 

Informationen und Berechnungsbeispiele für die Berechnung des fiktiven Arbeitsentgeltes finden Sie in dem Dokument 5303312 "Kurzarbeitergeld erfassen (Beispiele für Lohn und Gehalt)" unter Punkt 2.5.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
bodensee
Allwissender
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Nachricht 7 von 9
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Das haben Sie sehr schön geschildert. 

 

Möchten Sie das jetzt wirklich für sagen wir einmal 100 AN , AG stockt auf 90% des Nettolohnes auf tun. 

 

Sie werden sich zu Tode Rechnen , Fehler garantiert. 

 

Leider und es soll auch Betriebsvereinbarungen geben da  werden je nach Abteilung auf 100% auf 90% oder 80% oder gar nicht aufgestockt, dass alles mit dem von Ihnen beschriebenen Prozedere unmöglich durchführbar oder nicht bezahlbar. Da ist der Stb teurer als die Zuschüsse vom ARbeitsamt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo U.K.Eberhardt,

 

akutell lässt sich diese Thematik in Lohn und Gehalt leider nicht anders abbilden. Eine automatische Ermittlung des Betrags kann vom Programm nicht vorgenommen werden.

 

Wir prüfen momentan, wie wir Sie bei der Berechnung zukünftig unterstützen können. Konkrete Informationen liegen hierzu jedoch noch nicht vor.


Die aktuellen Informationen zu diesem Thema werden in der Community über den Thread "Hife" - Corona vs. Kug" oder über das Dokument 1008688 "Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnung" kommuniziert.


Viele Grüße aus Nürnberg

 

Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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bodensee
Allwissender
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Nachricht 9 von 9
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Das ist mir leider klar, der workflow in Lodas ist unwesentlich anders dem Grunde nach unzumutbar. 

 

Vor allem wenn dann noch einen Deckelung - nicht mehr Netto als vorher- vorgenommen wird und auch via Probeabrechnung durchgespielt werden muss. 

 

Und wieder einmal die Realität siegt: einfach- unbürokratisch und transparent geht anders. 

 

Der Job bleibt leider an uns und unseren Mitarbeitern hängen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
8
letzte Antwort am 17.04.2020 16:37:43 von bodensee
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