Hallo,
ich habe eine Arbeitnehmerin die wird durch die Agentur für Arbeit gefördert und deshalb brauch kein AV Beitrag abgerechnet werden.
Das Programm zeigt einen Fehler an bei der Abrechnung mit KUG. Hat diesen Fall eventuell schon jemand gehabt und kann mir weiterhelfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da sie bereits durch die Agentur gefördert wird, und AV-befreite AN kein KUG bekommen ist das korrekt.
Vielen Dank für die Antwort.
Dann wäre aber ein Mitarbeiter der gefördert wird im Vorteil gegenüber allen anderen, denn die bekommen wesentlich weniger Geld und der geförderte Arbeitnehmer erhält das volle Gehalt.
Richtig?
Da würde ich mit der Förderabteilung mal telefonieren.
Arbeitet denn der AN oder nicht ? Ist der Zuschuss davon abhängig dass die Maßnahme tatsächlich durchgeführt wird, was geschieht wenn der AN nicht arbeiten kann ( Betrieb geschlossen wg. Corona).
a) sollte dazu etwas im Zuschussbescheid stehen
b) mit der Förderabteilung direkt reden ist sicherlich am sinnvollsten.
Aus oben geschidlertem ergeben sich ja 2 Sachverhalte:
wenn nur Zuschuss bezahlt wird, wenn die Maßnahme tatsächlich durchgeführt wird dann könnte bei Kurzarbeit der Zuschuss zurückbezahlt werden müssen. ggf. wird die Zeit hinten angehängt.
Wenn dem so wäre stellt sich die Frage Kurzarbeit ja / nein Kündigung ja/ nein.
wenn der Zuschuss trotz Kurzarbeit zu Recht bezahlt wird, dann ist der AN aus der Kurzarbeitsproblematik draussen.