Hallo zusammen,
ich habe diverse Fragen zur Erfassung von KUG. Das Thema ist für mich komplett neu, allerdings mussten wir aber ab dem 17.03.2020 leider Kurzarbeit anmelden, somit habe ich den März bereits zum Teil mit KUG abgerechnet. Um jetzt evtl. Fehler zu korrigieren hoffe ich auf eure Hilfe 🙂
1. Spielt es eine Rolle, ob ich das KUG in der Erfassungstabelle oder im Kalendarium erfasse? Das Kalendarium scheint mir sehr umständlich, da ich ja quasi für jeden Mitarbeiter für April zB 30 Zeilen erfassen muss oder? Außerdem zieht er dort bei allen MA automatisch 8 Std. als Sollzeit pro Tag, wir haben aber super viele TZ Mitarbeiter (mit diversen Sollzeiten), dh ich muss jedes mal manuell die Sollzeit korrigieren. Warum zieht er diese Daten nicht aus den Personaldaten?
2. Muss man die Krankentage in der Erfassungstabelle eingeben? der MA bekommt doch, wenn er während der Kurzarbeit krank ist, ganz normal das KUG und wir bekommen dieses erstattet. Also warum sollte ich das eingeben?
3. Im April haben wir einen Vollausfall, also niemand arbeitet. Gebe ich dann die Ausfallstunden, die ich bei den Personaldaten|mtl. Arbeitszeit hinterlegt habe ein? Oder rechnet er das mit der AZ*13/3 Formel automatisch anhand der regelm. AZ?
4. Und abschließend noch: geht der Antrag auf Erstattung via Datenübertragung automatisch ans Arbeitsamt oder muss ich da noch extra was beachten?
Ich muss noch dazu sagen, dass ich ca. 500 Mitarbeiter mit KUG abrechne. Daher ist jede Einstellung die ich individuell beim MA machen muss direkt ein riesen Aufwand, da ich das dann bei 499 anderen auch machen muss. Ich versuche daher das ganze so einfach wie möglich zu halten.
Ich hoffe jemand kann mir helfen ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen!
Vielen Dank vorab & Liebe Grüße
Kati
@Kati42 schrieb:Hallo zusammen,
ich habe diverse Fragen zur Erfassung von KUG. Das Thema ist für mich komplett neu, allerdings mussten wir aber ab dem 17.03.2020 leider Kurzarbeit anmelden, somit habe ich den März bereits zum Teil mit KUG abgerechnet. Um jetzt evtl. Fehler zu korrigieren hoffe ich auf eure Hilfe 🙂
1. Spielt es eine Rolle, ob ich das KUG in der Erfassungstabelle oder im Kalendarium erfasse? Das Kalendarium scheint mir sehr umständlich, da ich ja quasi für jeden Mitarbeiter für April zB 30 Zeilen erfassen muss oder? Außerdem zieht er dort bei allen MA automatisch 8 Std. als Sollzeit pro Tag, wir haben aber super viele TZ Mitarbeiter (mit diversen Sollzeiten), dh ich muss jedes mal manuell die Sollzeit korrigieren. Warum zieht er diese Daten nicht aus den Personaldaten?
Hallo Kati42,
in der Erfassungstabelle kann man die, durch KUG ausgefallenen Std., kompakt für ein*e MA*in erfassen, da braucht bei Gehaltsempfängern Nix über das Kalendarium laufen lassen.
Wenn man über die Erfassungstabelle geht, taucht auch die 8,00 Tagesarbeitszeit nicht auf 😅
Ich hoffe, ich konnte zumindest für einen kleine Teil etwas helfen.
Hallo Kati,
ich übernehme zur Beantwortung Ihrer Fragen Ihre Nummerierung. 🙂
1. die "normalen" Stunden zur Kurzarbeit können Sie kumuliert in einer Zeile über Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Standard eintragen. Hier brauchen Sie nicht über das Kalendarium zu buchen. Ein anderer Fall ist die Buchung von Krankstunden, dazu weiter in 2.
2. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob ein Mitarbeiter vor oder während des Gewährungszeitraumes von Kurzarbeitergeld erkrankt ist.
Alle relevanten Schlüsselungsbeispiele finden Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS) unter Punkt 3.4
Im Unterschied zu den "Normalstunden" buchen Sie die Krankstunden über das Kalendarium.
3. Alle Stunden, die für die Kurzarbeit berücksichtigt werden sollen, buchen Sie über die Bewegungsdaten mit der Stammlohnart 410. Wie Sie die Stundenanzahl berechnen, erfragen Sie bitte bei der Bundesagentur für Arbeit.
4. Die Auswertung 100 (Erstattung Kurzarbeitergeld) wird Ihnen mit der Abrechnung im Rechenzentrum erstellt. Diese Auswertung wird jedoch nicht automatisch übermittelt.
Bitte drucken Sie sich das Formular aus und senden es außerhalb der Lohnabrechnung an die Bundesagentur.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für die Antworten!
Bzgl. der Krankstunden habe ich aber noch eine Frage: In diesem Dokument unter 3.4.4 "Beispiel Erkrankung des Arbeitnehmers während Kug-Gewährungszeitraum (Gehaltsempfänger)" heißt es aber ja auch, dass die Normalstunden einzeln im Kalendarium erfasst werden. Außerdem werden dort die Krankstunden ebenfalls im Kalendarium mit der LA 410 eingegeben. Das ist bei der Menge an Mitarbeitern allerdings viel zu aufwendig, daher gehe ich lieber den Weg über die Erfassungstabelle.
Kann ich aber bei einem MA zB über die Erfassungstabelle 125 Std. KUG buchen und 5 Std. dann im Kalendarium als Kranktage (mit Ausfallschlüssel WK)eingeben? In der Erfassungstabelle gebe ich ja keinen Ausfallschlüssel ein und im o.g. Dokument heißt es aber bei Kranktagen müssen die "normalen" Stunden mit Ausfallschlüssel "KU" und kranktage mit Ausfallschlüssen "WK" im Kalendarium eingegeben werden.
Das verwirrt mich jetzt etwas..
Hallo,
über das Kalendarium müssen Sie nur erfassen, wenn der Arbeitnehmer vor KuG bereits krank ist.
Ist der Arbeitnehmer während KuG krank, können die Stunden mit der Lohnart 410 über die Standardtabelle eingegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die KuG Stunden über eine Zeile in den Bewegungsdaten zu erfassen und die Krankstunden mit WK über das Kalendarium.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
mit welchem BS erfasst man in dem unten stehendem Fall dann die Krankstunden im KUG?
BS 78 = Krankstunden?
BS 44 = Leistungsfortzahlungsstunden bei Erkrankung während KUG?
BS 1 = Stunden?
Vielen Dank schon mal und schöne Ostertage.
@Wolfgang_Stein schrieb:Hallo,
über das Kalendarium müssen Sie nur erfassen, wenn der Arbeitnehmer vor KuG bereits krank ist.
Ist der Arbeitnehmer während KuG krank, können die Stunden mit der Lohnart 410 über die Standardtabelle eingegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
wenn Sie die Kug-Stunden über die Erfassungstabellen buchen, erfassen Sie für die Lohnart 410 den Bearbeitungsschlüssel 1 für Stunden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG