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KUG- Teilzeit Angestellte

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letzte Antwort am 22.04.2021 13:42:51 von Sabrina_Simmerlein
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kreuzfahrt
Beginner
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Hallo,

 

ich rechne Teilzeit und Vollzeitkräfte über KUG ab. Bei den Teilzeitkräften habe ich die wöchentliche Arbeitszeit bei den Personaldaten / regelmäßige Arbeitszeit eingegeben.

Beispiel: 5 Tage a 6 Stunden = 30 Stunden

 

Bei den Mandantendaten habe ich die monatliche Arbeitszeit eingegeben und bei den Mandantendaten / Monatslohn habe ich den Haken bei "feste Bestandteile Monatslohn / Individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit" gemacht.

Die Umrechnung der Festbezüge ist aktiv " Betrag x bez. Arbeitstage / mtl. Arbeitstage.

 

Nun hat dieser Mitarbeiter im Februar 120 h (20 Arbeitstage x 6 Stunden), also komplett Kurz gearbeitet. In der Gehaltsabrechnung wurde jedoch auf den Durchschnitt von 130 abgestellt und somit ein Teil über Gehalt abgerechnet. Das ist doch aber nicht korrekt. Ich kann doch auch nicht einfach 130 Stunden KUG eingeben, damit das Ergebnis stimmt.

 

Gibt es hier eine Lösung, damit nicht der Durchschnitt bei den Mitarbeitern genommen wird. 

Ich habe schon in der Community nach dem Thema gesucht, aber noch nicht die richtige Antwort gefunden.

 

Kann mir hier einer einen Tipp geben?

 

Vielen Dank.

 

 

coester
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

schlüsseln Sie unter Personaldaten -> Arbeitszeiten -> Monatliche Arbeitszeiten bei dem AN

im Februar die 120 Arbeitsstunden und rechnen Sie erneut ab.

Damit sollte es funktionieren.

 

Ein Tipp: Bei Unstimmigkeiten immer die Auswertung # 102 zu Rate ziehen...

 

Gruß

 

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pogo
Meister
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Wähle bei Mandantendaten->Monatslohn "feste Bestandteile Monatslohn / Soll-Arbeitsstunden".

 

Unter Mandantendaten->Arbeitszeiten->Monatliche Arbeitszeit gibst du die Sollstunden für die Vollzeitmitarbeiter ein.

Eventuell kannst du über die Schaltfläche unter der Liste einen Tarif auswählen, der dieselbe Stundenverteilung hat. Das macht es etwas einfacher.

 

Nur bei den Teilzeitmitarbeitern gibst du unter Personaldaten->Arbeitszeiten->Monatliche Arbeitszeit die abweichenden Sollstunden ein.

 

 

@coester Ich bin ziemlich sicher, dass nur die Angabe der monatlichen Arbeitszeit in den PSD nicht ausreicht.

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kreuzfahrt
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Hallo,

 

"Unter Mandantendaten->Arbeitszeiten->Monatliche Arbeitszeit gibst du die Sollstunden für die Vollzeitmitarbeiter ein" - das habe ich schon gemacht mit 160 (8 h x 20 AT).

 

 

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kreuzfahrt
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Hallo, habe jetzt bei dem Mitarbeiter die monatliche Arbeitszeit eingegeben - Februar 120 Stunden.

 

 

Jetzt rechnet er mir laut Auswertung 102 für Februar Kurzarbeitergeld für 130,00 Stunden, obwohl ich nur 120,00 Kurzarbeitergeld / Stunden  eingegeben habe.

 

Kürzungsformel Stunden: Betrag - (Betrag/(wöchentl. AZ x 13/3) x Fehlerstunden.

 

Ist das so richtig?

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


das Programm LODAS erkennt in diesem Fall, dass es sich um einen Vollausfall im Abrechnungsmonat handelt. Da die monatliche Arbeitszeit den gebuchten Stunden in den Bewegungsdaten entspricht.


Ist die Basis für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes die wöchentliche Arbeitszeit, stockt LODAS die Kurzarbeitergeldstunden automatisch auf die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit auf. 
Diese wird mit der Formel wöchentliche Arbeitszeit * 13 / 3 ermittelt. 

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.04.2021 13:42:51 von Sabrina_Simmerlein
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