Hallo zusammen,
hoffe mir kann hier jemand Klarheit verschaffen:
folgender ist Zustand:
Gehalt besteht aus Fixum + Provision, wobei die Provision (diese wird immer 1 Monat zeitverzögert ausgezahlt, nach Zahlungseingang des Kunden) das bedeutet, dass sämtliche Kundenzahlungseingänge beispielsweise vom 01.02 - 29.02 mit dem Gehalt zum 01.04 ausgezahlt werden.
Nun meine Frage, mein Arbeitgeber hat ab den 01.04 Kurzarbeit angeordnet, was nun heißt, dass so wie ich das bisher rausgelesen habe, die letzten 3 Monate (Fixum + Provision) zusammengezählt werden, davon bekomme ich dann im April 2020 mein Gehalt + KUG.
-was passiert mit den Provisionen die mir zustehen, für Zahlungseingänge vom 01.03 - 31.03.2020 ? würden diese dem KUG zugerechnet?
-Was passiert mit den Auftragseingängen, welche bis zum 31.03.2020 gelaufen sind, das ist ja eine erbrachte Leistung VOR der Kurzarbeit, ich kann mir ja nicht vorstellen, dass die Firma sich diese einfach in die Tasche schieben kann.
Vielen Dank für die Hilfe
Gute Frage, würde mich auch interessieren
Habe lange recherchiert und zu meiner Situation keine Lösung gefunden.
Die Frage vom Thread-Ersteller, ist meiner aktuellen Problematik sehr ähnlich,
hoffe ebenfalls auf eine Antwort
Hallo,
was wäre ohne Kurzarbeit gewesen?
z. B. Gehalt 2.500 € + Provision 1.000 €.
Nehmen wir an die Kurzarbeit hat einen Ausfall von 50 % der Stunden.
Dann haben wir 50 % des Gehalts und die tatsächliche Provision von 1.000 €.
Dann sind 1.250 € Gehalt und 1.000 € Provision das Istentgelt im Vergleich zu 4.000 € Sollentgelt, oder?
Viele Grüße
Eva
Die noch zustehende Provision müsste noch als Nachzahlung normal ohne Zurechnung zu Soll/Ist-Entgelt gezahlt werden und für die KUG-Zeit dann der Durchschnitt der letzten 3 Monate als Soll-Entgelt zugrunde gelegt werden.
Hallo, dazu habe ich auch eine Frage. Die Provisionslohnart in Lohn und Gehalt 2040 wird nicht dem Sollentgelt zugeschlagen. Welche Lohnart kann ich für die Durchschnittsprovision alternativ nutzen, um den Sollentgelt-Effekt zu erreichen ?
Viele Grüße
S. Kittler
Hallo,
ich würde die 2000 kopieren und den Namen anpassen.
Hallo,
habe ein ähnliches Problem. Gehalt + Provision und auch noch laufende Provision bei Kurzarbeit für die Tage die gearbeitet wurden.🤔
Hallo, wir kommen nun langsam in die "Echtphase" der Abrechnung und mir ist noch etwas nicht klar ….
Aktueller Monat:
Basis sind das monatliche Fixum und die "echte, erwirtschaftete Provision" aus dem März.
Dann erfolgt die KUG Berechnung auf Basis gekürztes Fixum und 100% Provision.
Was aber ist ab Mai ? Da soll die Basis das Fixum sein + Durchschnittsprovision der letzten 3 Monate. Daraus ergibt sich dann der Kug Wert. Wenn ich nun aber die Lohnart 2000 kopiere und als Durchschnittsprovision hernehme, dann würde bei einem nur anteiligen KUG- Ausfall ( z.B. 80% ) diese ja aber auch mit zur Auszahlung durch uns kommen. Wenn dann parallel eine "echte" kleine Provision ( z.B. 300 Euro ) zur Auszahlung kommt, dann zahlen wir als Arbeitgeber ja doppelt Provision. Trotzdem muss als Basis für das Kug die Durchschnittsprovision mit angerechnet werden, da sonst das Kug ja viel zu gering ausfällt, wenn wir nur Fixum und echte 300 Euro Provision zahlen. Mache ich einen Gedankenfehler ? Kann ich das über die Maske Kurzarbeit Sollentgelt steuern ? Welchen Wert müsste ich da eingeben ? Freue mich über eine Info.
Viele Grüße
Solche Fälle rechne ich auf einem Blatt Papier aus und gebe das Sollentgelt unter Mitarbeiterstammdaten / Besonderheiten / Kurzarbeit / Berechnungsmodus Sollentgelt + etwas tiefer das ausgerechnete Sollentgelt als Betrag ein und das Istentgelt unter Monatstammdaten / Kurzarbeitergeld/Winterbeschäftigungsförderung in der Mitte "Istentgelt" den selbstberechneten Betrag ein
Hallo, nachdem ich nun eine Nacht darüber geschlafen habe und die Tools angeschaut habe scheint auch die Lösung zu funktionieren, dass man in der Kurzarbeit einfach den Wert Fixum plus Durchschnittsprovision als Sollentgelt hinterlegt und dann auch als Berechnungsmodus das Sollentgelt hinterlegt. Wenn dann parallel "echte" Provision und Fixum fließen, weil der MA doch keinen vollen Monat in Kurzarbeit war, dann wird das ( soweit ich die Berechnungsseite richtig verstehe ) Sollentgelt trotzdem als Basis genommen und dann das reale Istentgelt dagegengesetzt. Das sollte also passen.
In der Auswertung Soll/Istentgelt ist das ganz übersichtlich dargestellt:
In der ersten Zeile wird das selbst berechnete/eingegebene Soll- bzw. Istentgelt ausgegeben.
Darunter werden die Beträge in Klammer angezeigt, die das Programm selbstständig in die jeweilige Positionen genommen hätte.
Die Auswertung steht nach Probeabrechnung jedoch noch nicht zur Verfügung. Zum Ausprobieren müssten Sie eine richtige Abrechnung durchführen und ggf später wieder löschen.
Hallo,
ich muss mich jetzt auch noch an der Provisions-Diskussion kurz beteiligen.
Ich habe folgendes Problem:
Ein Elektrofachmarkt (ca. 100 AN) rechnet auch nomalerweise Provisionen ab. Ab 1. April wurde Kurzarbeit angemeldet. Im Kurzarbeiterfall wird nun die ausgefallene (variable) Provision wie ihr schon geschrieben habt auf Grundlage des Durchschnitts der letzten 3 Monate berechnet.
Jetzt habe ich zum Beispiel einen Durchschnitt von 1000 € errechnet, Festlohn 2.100 €. Wie gebe ich das am besten im Programm (LuG) ein? Ist eine Erhöhung des Sollarbeitsentgelts um 1000 € über die Monatsstammdaten beispielsweise korrekt und sinnvoll oder gibt es "elegantere" Methoden?
Mein eigentliches Problem ist aber: Im April gibt es 2 Feiertage. An diesen hätte auch der Elektrofachmarkt geschlossen gehabt, also Ausfallschlüssel "FK". Soweit so gut.
Somit 1. Berechnung des Feiertagslohns in Höhe KUG aufgrund des Sollentgelts (2.100 € und 1000 €) = 3.100 €; Istentgelt 0 €, da komplett geschlossen ist.
Für die Berechnung des tatsächlichen KUG Sollentgelt nach wie vor 3.100 € und Istentgelt in Höhe des eigentlichen Feiertagslohns, also 2.100 € heruntergerechnet auf die beiden Feiertage. (z. B. 173,33 Sollst. und 16 Feiertagsstd.)=193,85 €. Das Programm rechnet diesen "fiktiven Ist-Feiertagslohn" allerdings auf der Grundlage von 3.100 € / 173,33 Std. * 16 Feiertg.-Std.=286,16 €. Es wird also auch die Provision in den Feiertagslohn miteingerechnet, was aber keinen Sinn macht und laut Arbeitsagentur auch nicht richitg ist! Es müssten in diesem Beispiel die 193,85 € Ist-Entgelt fürs KUG (2. Berechnung) stehen. Somit habe ich für das KUG ein fast 100 € höheres Ist-Entgelt. Bei 100 Arbeitnehmern macht dies natürlich auch nicht gerade wenig aus.
Ich habe dies schon über die Monatsstammdaten versucht, das Ist-Entgelt zu korrigieren, aber da wird mir auch immer der Feiertagslohn in Höhe KUG (1. Berechnung) berichtigt, was ich aber nicht will, da dies ja so passt!!
Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen oder einen Trick für mich (evtl. eine Fiktiv-Lohnart/etc.), wie ich das richtig abrechnen kann?? Danke!!
Vielleicht bringen ja die LA 411 Korrektur Soll-Entgelt oder La 412 Korrektur IST-Entgelt was?
Hallo,
ich rechne mit Lohn und Gehalt ab. Da habe ich über die Monatsstammdaten schon rumprobiert, aber leider nicht das gewünschte Ergebnis erhalten.
Hallo,
in den Bewegungsdaten l Monatsstammdaten können Sie in der Registerkarte Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung für den jeweiligen Monat Veränderungen für das Soll- und Istentgelt berücksichtigen lassen.
Werden diese bei Ihnen nicht (korrekt) berücksichtigt, so wenden Sie sich bitte für eine weitere Prüfung des Sachverhalts über die bekannten Servicekanäle an uns.
Hallo Frau Eichler,
in LODAS gibt es dafür ja Lohnarten - warum nicht auch für L&G? Können Sie das bitte als Wunsch aufnehmen?
Hallo Frau Eichler,
die Veränderung Soll-/Ist-Entgelt in Höhe der fiktiven ausgefallenen Provision über die Monatsstammdaten habe ich ja gemacht, s. meinen Beitrag. Wird an sich ja auch richtig berechnet.
Aber das Programm rechnet diese fiktive Provision auch in das Ist-Entgelt für das KUG ein (2. Berechnung, zumindest anteilig). Da darf ja aber nur das tatsächlich zu erwartende Feiertagsgehalt (ohne Provision!!) rein. Und das kann ich eben nicht einstellen!
Versuchen Sie es doch einmal über die Mitarbeiterstammdaten:
Besonderheiten / Kurzarbeit / Berechnungsmodus Sollentgelt / in der Mitte das selbstberechneten Gesamtsollentgelt eingeben und unter Monatsstammdaten nichts eingeben.
Bei mir funktioniert das, es sei denn ich habe Ihr Problem vielleicht nicht richtig verstanden
Funktioniert leider auch nicht. Der "Entgeltausfall KUG-Feiertag" wird nach wie vor leider vom erhöhten Sollentgelt berechnet, und nicht nur vom vereinbarten Fixum.
Hallo,
@lohnhilfe: Ich habe Ihren Wunsch bzgl. der Lohnarten für Lohn und Gehalt aufgenommen.
@hop: Wie in meinem vorherigen Beitrag erwähnt, schauen wir uns Ihren Sachverhalt gerne über einen der bekannten Servicekanäle an.