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Gelöschter Nutzer
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

hoffe mir kann hier jemand Klarheit verschaffen:

 

folgender ist Zustand:

Gehalt besteht aus Fixum + Provision, wobei die Provision (diese wird immer 1 Monat zeitverzögert ausgezahlt, nach Zahlungseingang des Kunden) das bedeutet, dass sämtliche Kundenzahlungseingänge beispielsweise vom 01.02 - 29.02 mit dem Gehalt zum 01.04 ausgezahlt werden.

 

Nun meine Frage, mein Arbeitgeber hat ab den 01.04 Kurzarbeit angeordnet, was nun heißt, dass so wie ich das bisher rausgelesen habe, die letzten 3 Monate (Fixum + Provision) zusammengezählt werden, davon bekomme ich dann im April 2020 mein Gehalt + KUG.

 

-was passiert mit den Provisionen die mir zustehen, für Zahlungseingänge vom 01.03 - 31.03.2020 ? würden diese dem KUG zugerechnet?

-Was passiert mit den Auftragseingängen, welche bis zum 31.03.2020 gelaufen sind, das ist ja eine erbrachte Leistung VOR der Kurzarbeit, ich kann mir ja nicht vorstellen, dass die Firma sich diese einfach in die Tasche schieben kann.

 

Vielen Dank für die Hilfe

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