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KUG Nettolohnhochrechnung - Hilfe!!

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letzte Antwort am 03.04.2020 11:24:27 von susanne1234
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susanne1234
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Hallo, 

 

ich habe eine Frage, mein Chef und meine Mandanten haben miteinander gesprochen. Die Mitarbeiter sollen ca dasselbe Netto bekommen, wie bisher. Gibt es da eine Möglichkeit? Ich habe jetzt keine KUG-Nettolohnart gefunden. Das die Mitarbeiter im Prinzip dasselbe Brutto und Netto haben und dann noch KUG.

Und eigentlich haben die eine Bruttolohnvereinbarung, kam man das dann einfach so machen??

 

 

Oder besteht nur die Möglichkeit: 

 

1. Brutto ganz normal ausrechnen => Netto

2. Brutto und KUG normal ausrechnen => Netto

3. Die Differenz  von 2-1 netto hochrechnen, aber stimmt ja mein KUG auch wieder nicht???

4. Oder kann man die Differenz dann als Zuschuss bezahlen?

 

wie kann ich das BITTE berechnen? 

Oder gibt es da ein Lernvideo. 

 

Ich brauche Bitte, Bitte HILFE!! Dankeschön 

rvh
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Hallo,

 

schauen Sie doch mal im  Dokument 5303312 unter TZ 10 nach ...

 

Dort finden sich Möglichkeiten und Konsequenzen einer Aufstockung des KUG durch den AG. Berechnen muss man den gewünschten Zuschuss übrigens manuell und dann mit den im Dokument genannten Lohnarten abrechnen..

 

Natürlich darf man anläßlich KUG nicht einfach die Lohnvereinbarung von brutto auf netto umswitchen - dann hätten die AN ja auch keinen Ausfall und das KUG wäre hinfällig. KUG soll ja den Verdienstausfall der Mitarbeiter anteilig ausgleichen helfen.

 

Also wird die "normale" Lohnabrechnung entsprechend dem tatsächlichen Stundenausfall betragsmäßig im ersten Schritt erst einmal gemindert und teilweise durch das KUG ausgeglichen.

 

Dann kann der AG den Ausfall der AN kraft Tarifvertrag, Hausvereinbarung etc.  wieder abmildern, wie im eingangs von mir genannten Dokument ausgeführt wird. Dabei ist die Berechnungsmodalität für diese Aufstockung zu beachten, da diese auf die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt unter Anrechnung des vorher ermittelten KUG referenziert.

 

Nachtrag: Um die einzelnen Schritte jeweils genau zu kontrollieren, ist die intensive Nutzung der Probeabrechnung m.E. zwingend geboten.

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 3 von 9
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Danke für die Hilfe! Hat mir sehr geholfen! 🙂 Aber da wird der Lohn dann 3x so lang dauern.  🙄 Schade das es da keine Lohnart von der Datev gibt....keine Netto-Zuschusslohnart mit 80% frei und dann die mit 20% muss man selber anlegen. 

 

 

 

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rvh
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Hallo,

 

die Zuschussregelungen stammen ja ursprünglich aus dem Bereich der Alterszeit ...

 

Und dort gab es auch "nur" diese eine Obergrenze für die sv-freie Aufstockung. Allerdings hatte ich selbst damals bei meinen Mandanten keine einheitliche Handhabung , d.h. nicht immer wurde auf 80% aufgestockt.

 

So bräuchte man für eine mehr oder minder automatisierungstaugliche Regelung eine hochkomplexe Lohnart (oder pro Prozentwert jeweils eine - solange der "Aufstocker" sich an ganze Prozent hält und nicht mit 66 2/3 Prozent o.ä. krummen Werten agiert).

 

Ich habe mir für solche Fälle eine einfache Exceltabelle "gestrickt, in welche ich bei Beginn der KUG-Zahlungen erst einmal die Grunddaten eintrage. Mit diesem Grundgerüst wandert die Tabelle durch die KUG-Monate (jeweils ein weiteres Arbeitsblatt).

 

Beim Abrechnen erfasse ich nun also die Arbeits- und Ausfallstunden, lasse die Probeabrechnung laufen und übernehme das ermittelte Ist-Entgelt und das ermittelte KUG aus der Probeabrechnung in die entsprechende Rechenspalte meine Exceltabelle.

 

Direkt danach sehe ich in der Exceltabelle meine ermittelte Aufstockung und kann diese im Lohn erfassen.

 

Nochmals kurz eine Probeabrechnung zur Sicherheit und die Sache ist erledigt.

 

Mit dieser organisatorischen Vorarbeit hält sich der zusätzliche Zeitaufwand dann doch deutlich unter den von Ihnen geschätzten Werten. Bei mir sind es erfahrungsgemäß ca. 1/3 mehr an Zeitaufwand pro KUG-AN - bei Weitem keine Verdreifachung.

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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Steuermann22
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Beim Abrechnen erfasse ich nun also die Arbeits- und Ausfallstunden, lasse die Probeabrechnung laufen und übernehme das ermittelte Ist-Entgelt und das ermittelte KUG aus der Probeabrechnung in die entsprechende Rechenspalte meine Exceltabelle.

 

Direkt danach sehe ich in der Exceltabelle meine ermittelte Aufstockung und kann diese im Lohn erfassen.

 

Nochmals kurz eine Probeabrechnung zur Sicherheit und die Sache ist erledigt.

 

 

Jetzt habe ich eine Rückfrage: Wie ermitteln Sie die Aufstockung in einer Excel-Tabelle? Sie müssen doch hochrechnen, um auf einen Bruttobetrag zu kommen, damit sich ein Netto mit X% vom regulären Netto ergibt?

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rvh
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Die Berechnung der Aufstockung beläuft sich doch auf die Differenz zwischen SOLL- und IST-Entgelt (unter Anrechnung des zur Auszahlung gelangenden KUG) und nicht auf das reguläre Netto ...

 

Damit habe ich mit der ersten Probeabrechnung die erforderlichen Daten vorliegen, um die gewünschte Aufstockung zu berechnen.

 

Ich habe in der Praxis sogar Fälle, wo das zu Auszahlung gelangende Netto momentan höher als vor dem KUG ausfällt, was sich allein daraus erklärt, dass die AN-Anteile zur SV durch das KUG nicht mehr anfallen und auch das Steuerbrutto im Regelfall geringer ist als vor dem KUG.

 

Dieses Ergebnis irritiert im ersten Anblick.

 

Wenn man - was rechtlich sicherlich auch machbar wäre - die Aufstockung auf das reguläre Netto ermitteln wollte, dann geht das natürlich nur im Iterationsverfahren.

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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susanne1234
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Mein Mandant möchte das seine Mitarbeiter mit KUG und Zuschuss KUG, dasselbe Netto wie regulär haben! 

 

Ich habe mir jetzt eine Excell-Tabelle gemacht. 

 

ich vergleiche jetzt:

Netto ohne KUG (reguläres Nettogehalt)

Netto  mit KUG

 

Die Differenz Netto rechne ich mit der 2110 hoch (habe ich jetzt umbenannt, weil Datev  leider keine Nettolohnart KUG-Zuschuss hat) und den Bruttowert vergleiche ich dann mit meinen fiktiven Arbeitsentgelt  0,8%*(-Brutto-Sollentgelt-Brutto-Istentgelt) 

 

Aber wie das funktioniert, wenn die 80% überschritten sind, keine Ahnung! Ich weiß nicht, wie ich das vom Netto berechnen soll. 1x 80% und dann die übersteigenden 20%!  Deswegen hoffe ich jetzt, die bleiben unter die 80%, weil wenn sie drüber sind, dann stimmt mir doch mein Bruttowert für die 80% auch nicht mehr, um wieder auf dasselbe Netto wie immer zu kommen......Oder ich habe einfach einen Denkfehler....

 

Ich hoffe auf das Update, weil andere Anbieter, haben die Lohnarten standardmässig drin! Was ich jetzt so gelesen habe!

 

Wenn Sie die Differenz zwischen Soll und Ist-Entgelt berechnen, dann gehen Sie von Bruttowerten aus und ihre Arbeitnehmer sollen nicht dasselbe Netto wie vorher bekommen?  Die bekommen dann einfach einen KUG-Zuschuss? Das ist dann so wie im Datev Bsp.?

 

Viele Grüße und vielen Herzlichen Dank!

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rvh
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Die ursprüngliche Grundidee bei der Aufstockung ist eine reine Brutto-Betrachtung, bei der die Differenz zwischen SOLL- und IST-Entgelt (=Differenzwert) ermittelt wird und dann unter Anrechnung des zur Auszahlung gelangenden KUG ein prozentualer Ausgleich dieser verbleibenden Differenz vorgenommen wird.

 

Werden bei diesem Ausgleich mehr als 80% des Differenzwerts erreicht, so ist der 80% übersteigende Teil nicht nur steuer- sondern zusätzlich auch noch ganz normal sv-pflichtig.

 

Für diese beiden Aufstockungsteile (einmal bis 80% und daneben der die 80% übersteigende Rest) gibt es Standard-Lohnarten wie in meiner ersten Antwort schon mittels Link beschrieben.

 

Alle anderen Gestaltungen (die eine Nettobetrachtung verfolgen) lassen sich - sobald man sich in Excel-Nebenrechnungen und iterativen Probeabrechnungen in LuG die betreffenden Werte ermittelt hat - auch sauber abrechnen, ohne dass es dazu neuer Standard-Lohnarten bedarf. Wobei sich mir schon die Frage stellt, was der jeweilige AG im konkreten Fall unter "Netto" konkret verstehen will. Allein auf Grund der mannigfaltigen Verständnisse von "Netto" (z.B. Betrag nach den gesetzlichen Abzügen, Auszahlungsbetrag oder nur unter Anrechnung einiger Netto-Be- und Abzüge modifizierte Auszahlung ...) kann es keine all diese Möglichkeiten umfassende Standard-Lohnart geben.

 

Die Aussagen in einem anderen Thread, dass andere Anbieter schon das Corona-KUG sauber abrechnen und die Erstattung beantragen können, hat sich zwischenzeitlich wohl auch schon wieder relativiert, da die Werbeaussage des betreffenden Anbieters offenbar aus 2019 stammte.

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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susanne1234
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Der meint den Auszahlungsbetrag. 

 

Ich muss leider mit Netto arbeiten. Der Arbeitgeber möchte das so. 

 

Danke!

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letzte Antwort am 03.04.2020 11:24:27 von susanne1234
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