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KUG / Monatliche Arbeitszeit

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letzte Antwort am 12.02.2021 10:02:50 von wicki04
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SJ_2020
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Nachricht 1 von 10
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Hallo Zusammen,

kurze Rückfrage - in den Mandantendaten ist die 40 h Woche hinterlegt.

Wann muss bei den Personendaten unter Arbeitszeiten/Monatliche Arbeitszeit etwas erfasst werden?

Ich habe z.B. einen Mitarbeiter mit dem die 37 h / Woche vereinbart wurde.

Müsste ich in diesem Fall in dem Bereich Arbeitszeiten/Monatliche Arbeitszeit einen abweichenden Wert erfassen?

Vorab vielen Dank für die Rückinfo.

björn
Experte
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Nachricht 2 von 10
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Hallo,

 

genau in so einem Fall, wenn der Mitarbeiter vom Standard abweicht.

 

 

Gruß

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SJ_2020
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Nachricht 3 von 10
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Hallo 🙂

ok - auch dann, wenn in den Personaldaten unter Arbeitszeiten/Urlaub diese abweichende Wochenarbeitszeit bereits erfasst wurde?

Und auch dann, wenn mit diesem Mitarbeiter ein Gehalt von z.B. 2.000 € für eine 37 h Woche = 160 h / Monat vereinbart wurde?

Oder gilt diese abweichende Arbeitszeit nur bei Stundenlöhnern? 

Irgendwie steh ich da momentan auf der Leitung.

Vorab vielen Dank für weitere Rückinfo.

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 10
1012 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

nein die Einstellungen gelten auch für Gehaltsempfänger.

 

Gruß

 

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wicki04
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 10
984 Mal angesehen

Hallo, 

ich habe dazu auch eine Frage. Wir haben einen Mandanten vom Fremdsystem übernommen. Alles Gehaltsempfänger. Im Fremdsystem wurde die wöchentliche Arbeitszeit mit einem Durchschnitt von 174 Std/40 Std die Woche also mit 4,35 Wochen, anstatt wie bei DATEV und SV mit 4,33 Wochen gerechnet.
Da der Mandant bereits im 9 Monat KUG ist, muss  ich mit der Durchschnittsberechnung weitermachen und meines Erachtens auch mit der  Durchschnittsberechnung mit 174 Std / 40 Std Woche belassen. Bei den vielen Teilzeitbeschäftigten dann auch die Arbeitszeit dementsprechend auch mit 174,00 runter rechnen z. B. bei 30 Stunden dann 30 x 4,35 Wochen= 130,50 Stunden Monat.

 

Sehe ich das richtig, dass jetzt jeden Monat, also Februar, März usw. bei den monatlichen Soll-Stunden auf Mandantenebene immer gleich die 174,00 Stunden und auf Personalebene auch jeden Monat gleich die monatlichen Sollstunden z. B. bei den Teilzeitkräften 130,50 Stunden erfasst werden müssen. Oder führt die gleichbleibende Erfassung der Monatlichen Sollstunden zu Problemen, da es ja nicht die  Stunden sind, die mit Arbeitstagen gerechnet wurden z.B. 20AT x 8 Stunden= Sollstunden 160,00. 

 

Bei mir soll einfach mit dem Durchschnitt weiter gerechnet werden, aber eben nicht mit 173,33 Stunden sondern mit 174,00 Stunden.

Die Datev schlägt ja die Umstellung auf die monatliche Sollarbeitszeit vor, wenn man nicht mit dem Durchschnitt rechnen möchte. Das ist ja hier nicht der Fall, deshalb  bin ich mir etwas unsicher und bei neuen Mandanten möchte man ja richtig rechnen. Es ist auch noch ein sehr großes Mandat.

Es wäre nett, wenn ich eine Antwort bekommen könnte. 

Vielen Dank und Viele Grüße 

KOB
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SJ_2020
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Guten morgen,

 

ok aber dann würde ja das Gehalt entsprechend "gekürzt" werden.

Hier mal ein Fallbeispiel:

 

regulär: Gehalt = 2.650,00 € für 160 h / Monat = € 16,56 Std.lohn.

 

Wenn der Mandant z.B. mitteilt, dass der Mitarbeiter 112 h Arb.zeit incl. Urlaub incl. FT und 52,00 h KUG hatte, dann komme ich in der Summe auf 164 h / Monat.

 

Hier würde dann ff. geschehen, wenn ich bei Personaldaten / Monatliche Arbeitszeit die abweichenden 164 h / Monat erfasse --> € 2.650,00 Gehalt / 164 h * 112 h Arb.zeit = € 1.809,76 Gehalt ( zudem würde dies einem Std.lohn von € 16,16 entsprechen )

 

Ist das korrekt ?! Vllt. habe ich auch einen grundsätzlichen Gedankenfehler. . .

 

Vielen Dank nochmal im Voraus ! 

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björn
Experte
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Nachricht 7 von 10
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Hallo SJ,

 

wenn der Mitarbeiter sein Gehalt für 160 Stunden erhält, dann sind bei KUG auch nur 160 Stunden zu zahlen.

 

D. h. Wenn der Mitarbeiter bereits 112 geleistete Stunden hat, dann können nur noch 48 Stunden als KUG abgerechnet werden, da die Überstunden im laufenden Monat mit dem KUG verrechnet werden müssen.

 

 

Gruß

björn
Experte
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Nachricht 8 von 10
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Hallo Wicki,

 

richtig. Wenn jeden Monat 174 Stunden bezahlt werden, dann sind diese Stunden bei den Mandantendaten für jeden Monat zu hinterlegen.

 

Bei den Teilzeitkräfte müssen Sie die Stunden auf der Personaldatenebene hinterlegen, da sonst die Mandantendaten gezogen werden.

 

 

Gruß

SJ_2020
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 10
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Super 🙂 vielen Dank für´s auf die Sprünge helfen 🙂 !!

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wicki04
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 10
961 Mal angesehen

Vielen Dank für die Bestätigung und die sehr schnelle Antwort,  die hilft mir sehr. 

KOB
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9
letzte Antwort am 12.02.2021 10:02:50 von wicki04
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