abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

KUG Lodas

7
letzte Antwort am 29.04.2020 11:56:17 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Thomas3101
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
1370 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

nach mehreren Tagen durchstöbern von Beiträgen zum Thema KUG in Lodas / Feiertag und auch schon ein paar Telefonaten mit DATEV selbst, bin ich immer noch nicht schlauer daraus geworden.

Vielleicht kann mir ja jemand hier aus der Community helfen.

 

Folgender Fall:

 

Die AN unseres Mandanten arbeiten nur noch zu 20 %, d.h. bei einer 40-Stunden Woche, nur noch 1,60 Stunden pro Tag (insgesamt 32 Stunden). Im Monat April werden ja 22 Arbeitstage (176 Stunden) zugrunde gelegt. Davon sind ja bekanntlich zwei Feiertage, so dass die AN ja nur an 20 Tagen (160 Stunden) arbeiten.

 

Wie muss jetzt die Schlüsselung in den Bewegungsdaten aussehen, damit die Abrechnung für den April stimmt?

Ich hätte jetzt 128 Stunden KUG LA 410 und 16 Stunden Feiertagsentgelt i.H. v. KUG geschlüsselt.

 

Oder kann ich auch nur 128 Stunden schlüsseln, dann würde der AG die Feiertage ja voll mit normalen Gehalt bezahlen?

 

Ich hoffe es kann mir echt jemand helfen, ich verzweifle hier langsam aber sicher.

 

 

eddy2410
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 8
1326 Mal angesehen

Wird am Feiertag gearbeit?

 

Wenn nicht wird der Tag bei einer normalen 40,0 h Woche mit 8,0 h LA 414 abgerechnet, auch wenn 20 Prozent KuA angekündigt sind.

 

Wenn gearbeitet wurde, wird aufgeteilt in Lohn und LA 414.

0 Kudos
Thomas3101
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 8
1226 Mal angesehen

Hallo eddy2410, die Info hat mir schon mal ein bisschen geholfen.

 

Was mache ich, wenn der Arbeitnehmer an einem der zwei Feiertagen 8 Stunden arbeitet und an den restlichen Werktagen nur insgesamt 24 Stunden? Ändert sich dann etwas an der Schlüsselung ?

0 Kudos
eddy2410
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 8
1143 Mal angesehen

Also ich würde es so machen:

 

rglm. AZ 176,0 h

LA 410: 136,0 h

LA 414: 8,0 h (kürzt die rglm. Soll-Arbeitszeit)

 

die Differenz ergibt 32,0 bezahlte Stunden, wenn an einem Feiertag 8 Stunden gearbeitet wurden (24 + 8).


Damit sind dann 32,0 h bezahlt.

 

 

0 Kudos
Thomas3101
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 8
1039 Mal angesehen

Vielen Dank für die Unterstützung !!👍

eddy2410
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 8
1025 Mal angesehen

Gern 🙂

0 Kudos
isabel
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
836 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich habe dazu auch nochmal eine Frage. 

 

Für einen Feiertag und Kug-Berechnung muss ich also wissen, ob an dem Tage gearbeitet wurde. Wenn gearbeitet wurde (in Kurzarbeit), würde ich die "verkürzte" Stundenanzahl eingeben, wurde nicht gearbeitet dann 8 h, auch wenn die Kollegen auf Kurzarbeit gesetzt wurden? Richtig?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 8
744 Mal angesehen

Hallo, 

 

bitte beachten Sie hierzu den Beitrag von Herrn Lutz.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
7
letzte Antwort am 29.04.2020 11:56:17 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage