Hallo Community,
wir haben 50 % Kurzarbeit seit April. Ab August soll die Auszahlung ja auf 70 %/77 % erhöht werden.
Wie zieht sich hier Lodas die Stunden, damit wir auch wirklich über 50 % abgerechnet haben?
aus den Gehaltsstunden (z.B. bei uns im Mai (40-h-Woche) 166 h gesamt - 80 h gearbeitet, 71,5 KUG-Stunden und 14,5 KUG-Feiertagstd).
Damit wir auf Minimum 50 % Kurzarbeit kommen, mit welchen Zahlen rechnet hier Lodas?
Vielleicht weiss jemand Bescheid und kann mir helfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
diese Frage wird Ihnen zur Zeit, außer DATEV-Mitarbeitern, kein anderes Mitglied beantworten können, da die entsprechenden Updates noch nicht vorliegen.
Ich gehe jedoch davon aus, dass neue Lohnarten eingeführt werden und der Anwender selbständig entscheiden muss, ob er die 60/67 % oder die 70/77 % verwenden darf.
Gruß
Vielen Dank für den Hinweis.
Könnte mir hier bitte ein Datev-Mitarbeiter eine Auskunft geben?
Ich muss ja im Betrieb die zu arbeitenden Stunden an die Geschäftsleitung weitergeben.
wäre also eilig!
Hallo!
Ich lese aus der Anweisung der BA, dass nicht Kug-Stunden/ein Kug-Prozensatz zugrundezulegen sind, sondern dass die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt im jeweiligen Monat 50% oder größer sein muss.
Aber auch das führt zu der Frage: Was daran kann/macht Datev (und wann), was bleibt für die Lohnbüros...
Gruß
Tom
Hallo,
… und beim IST dann noch das fiktive Feiertags-KUG hinzurechnen? Sonst fehlen ja dieses Stunden als Betrag?
Was meinen Sie dazu?
Viele Grüße
Auch davon gehe ich aus - habe aber im Unternehmen kein Feiertags-Kug abzurechnen: keine Erfahrung = zu wenig Ahnung für eine seriöse Antwort.
Sorry keine Ahnung. Aber wie werden die 4 Monate berechnet, bzw. wann ist der Laufzeitbeginn?
Hallo,
was meinen Sie mit "ab wann werden die 4 Monate berechnet"? Wir haben Kurzarbeit seit 01.04.20 laut den Corona Maßnahmen wird ja von der AfA der KUG-Betrag von bisher 60 % auf dann 70 % und ab ich glaube 7 oder 8 Monaten sogar auf 80 %.
Die Frage ist doch (ich hoffe ich habe das richtig interpretiert): wird die Dauer auf den Betrieb oder den einzelnen Arbeitnehmer abgestellt? Also wenn der Betrieb ab 1.4. Kurzarbeit eingeführt hat, aber der eine Arbeitnehmer erst ab 1.6. in Kurzarbeit ist - ab wann gelten die erhöhten Prozente?
Guten Morgen,
ja, das sehen Sie natürlich auch richtig, wir haben aber sowieso alle Mitarbeiter ab 01.04. in Kurzarbeit, d.h. es würde sowieso alle betreffen. Mir gehts auch vorwiegend darum, ob wir die Voraussetzungen dafür auch korrekt erfüllen, dh. auch wirklich eben 50 % in Kurzarbeit sind. Wir arbeiten auch normalerweise nicht an Feiertagen, ich habe also die Feiertagsstd. von den Gesamtmonatsstd. abgezogen und dann die Hälfte der Arbeitsstd. als Gehalt bzw. als KUG berechnet.
Ab erstmaligen Leistungsbezug? Ab Anzeige? Individuell pro Mitarbeiter oder Arbeitgeber.... das Ende nach vollen Monaten, nach Tagen, pauschaliert nach 30 Tagen.
@Gelöschter Nutzer: Hier in dem Beitrag hat eine Dame die Rückmeldung der Arbeitsagentur gepostet:
Wird wohl Arbeitnehmerbezogen und ab Leistungsbezug betrachtet.
Hallo,
dieser Sachverhalt wurde bereits im Beitrag "KUG - Sozialschutzpaket II - Erhöhung KUG" diskutiert.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank Herr Kahl und auch Frau Mertel,
diese Beiträge haben mir geholfen. Das war genau das, was ich wissen wollte.
Ich habe zwar zuvor das Forum durchsucht, leider ist es oft nicht leicht, das Thema dann auch zu finden.
Danke nochmals an alle und ein schönes Wochenende.
Hallo,
ja das ist eine Super-Community. Habe jetzt einiges gefunden: Ich muss es also schon ab Juni umsetzen.
Was kann man denn tun bis die Programmlösung dazu da ist?
Grüße
Renate Prugger-Ebert
Hallo Frau Prugger-Ebert, hallo Community,
die Programmlösung zur gestaffelten KUG-Erhöhung ab dem 4. bzw. 7. Monat stellen wir Ihnen voraussichtlich Anfang Juli zur Verfügung.
Wir informieren Sie in dem Dokument Auswirkungen des Coronavirus auf die Lohnabrechnungen rechtzeitig über den genauen Termin.
Bis dahin rechnen Sie bitte weiter ganz normal ab. Sobald die Umsetzung im Rechenzentrum erfolgt ist, können Sie für den Juni eine Wiederabrechnung senden.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Da werden sich die Arbeitnehmer aber bedanken das erstmal nur 60 % bekommen...