Ich habe einen AN - krank 29.4.-29.05.2020 -
KUG-Gewährungszeitraum ab 01.04.2020
er war also auch am 01.05. und 21.05.2020 = Feiertag krank - somit keine Erstattung Arbeitsagentur.
Wie erfasse ich den Monat, so dass die Krankenkasse diese beiden Feiertage erstattet?
Kommt denn ein Antrag raus, wenn du Feiertagsentgelt i.H.v. Kug abrechnest für die beiden Feiertage?
Grundsätzlich muss jeder Kug-Tag bzw. die Stunden im Kalendarium erfasst werden.
Dann kommt auch ein Erstattungsantrag, zumindest für normal bezahlte Feiertage.
Ob das auch bei Feiertagsentgelt i.H.v. Kug passiert, kann ich nicht sagen, da ich den Fall nicht hatte.
Hallo,
schauen Sie sich folgenden Thread an, hier wurde die Frage schon einmal diskutiert.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG