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KUG Gehalt richtig berechnet?

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letzte Antwort am 11.05.2020 15:07:31 von t_r_
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Guten Morgen Zusammen,

 

ich schreibe hier heute als Arbeitnehmer, ich hoffe das ist erlaubt?

Auch wir arbeiten seit April in Kurzarbeit (60%).

 

Die Gehaltsabrechnung für April ist mir aber leider nicht ganz klar, da Sie nicht mit den üblichen KUG Rechnern übereinstimmt. Laut diesen (smart-rechner.de) hätte sich folgendes Gehalt für mich ergeben sollen:

 

Reguläres Brutto5 000,00
!
− Abgaben2 046,72
!
= Reguläres Netto2 953,28
!
 
 
 
Reduziertes Brutto2 000,00
!
− Abgaben583,39
!
= Reduziertes Netto1 416,61
!
 
 
 
Nettodifferenz1 536,67
!
Corona Aufstockung
!
 Allgemeinab 4. Monatab 7. Monat 
× Satz67 %77 %87 %
!
= Kug1 029,571 183,241 336,90
!
 
Netto inkl. Kurzarbeitergeld ¹) 
 2 446,182 599,852 753,51
!

 

Bekommen habe ich allerdings für den April: 2269,56€.

 

Das Kurzarbeitergeld wurde mit 92,25 Stunden und der Feiertagslohn bei Kug mit 14 Stunden ausgeschrieben.

Liegt das vielleicht an den 14 Stunden Feiertagslohn, dass das nicht übereinstimmt?

 

Unsere wöchentliche Arbeitszeit liegt regulär bei 38 Stunden, macht für den April 154.

Es sind jetzt allerdings 168 Sollstunden geworden (Feiertag) und für die Kürzungsformel komme ich dann auf 164,67 Stunden.

Mein Istengelt auf der Gehaltsberechnung beträgt 1773,79€ statt 2000,00€ (40% von 5000€). Das Kurzarbeitergeld 953,35€ und der Feiertagslohn bei Kug 146,86€.

 

Leider ist mir das alles unklar und man findet keine richtige Antworten, bzw. korrekte Berechnungen im Internet, daher wollte ich mich gerne an Euch wenden.

 

Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann und mir erklären kann wie diese doch relative große netto Differenz von 176,62€ (2446,18€ - 2269,56€) ergibt.

 

Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.

 

Beste Grüße

coester
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Guten Morgen,

 

natürlich können Sie als Arbeitnehmer hier Fragen stellen, ist ja eine offene Community, die nicht nur für DATEV-Benutzer bestimmt ist und ich finde das sehr gut, dass Sie es auch gemacht haben !!! 👍

 

Erst einmal zu Ihrer Frage: Ohne Ihre Lohnabrechnung und die Überprüfung Ihrer Eingaben auf smart-rechner kann ich nur vermuten, dass die Differenz mit den beiden Feiertagen zusammenhängt.

 

Leider kann ich keine einheitliche Aussage dazu treffen, wie die Feiertage generell abzurechnen sind (voller Lohn / volles KUG / anteilig Lohn und anteilig KUG).

Das hängt von zu vielen Faktoren im konkretem Fall ab und wird hier auch von den Praktikern konträr diskutiert.

 

Meine Empfehlung: Ich habe meinen Mandanten gesagt, dass sich die Mitarbeiter gerne an mich wenden können, wenn Unklarheiten in den Lohnabrechnungen - nicht nur zu KUG-Zeiten - bestehen.

Wenn der Mandant damit einverstanden ist, gibt er meine Kontaktdaten weiter.

 

Fragen Sie daher mal Ihren Chef, ob Sie sich direkt mit dem Steuerbüro in Verbindung setzen können...

 

Viele Grüße

 

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Nachricht 3 von 21
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Hallo,

 

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Ich hatte meinen Arbeitgeber bereits auf das Thema angesprochen, leider bzw. im Glück ist das Thema Kurzarbeit für uns alle neu, er hielt dann auch Rücksprache mit unserem Steuerbüro, dieser meinte dann nur er mache alles richtig, er tippt die Daten ja nur in sein System ein und das war mehr oder weniger das Ende vom Lied.

 

Nach Rücksprache mit einigen Arbeitskollegen scheint bei denen die Summe zwischen KuG Rechner und Gehaltsabrechnung zu stimmen, nur bei mir und meiner Frau nicht.

Natürlich kann es sein, dass Sie in der Zeit Urlaub genommen hat, was ja in mehr Gehalt resultiert, richtig?

 

Es ist irgendwie unbefriedigend, dass man die Sache wohl leider nicht selber nachvollziehen kann.

 

Vielleicht hat ja noch jemand anders eine Idee? Gerne kann ich weitere Daten angeben.

 

Beste Grüße 

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Nachricht 4 von 21
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Hallo Zusammen,

 

keiner eine Idee - Es ist wirklich zum verzweifeln, man rechnet und rechnet aber es macht irgendwie alles keinen Sinn :).

 

Interessant wäre für mich zu wissen, warum der Arbeitgeber statt 2000,00€ (40% von 5000,00€) nur 1773,79€ bezahlt hat. Wird als "Istentgelt" betitelt.

 

Beste Grüße

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t_r_
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Hallo,

 

haben Sie eine solche Auswertung zur Abrechnung erhalten? Wenn nicht, dann fragen Sie einfach mal da nach.

 

Viele Grüße

T. Reich

bodensee
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Nachricht 6 von 21
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ES gibt nur 2 Möglichkeiten , 

 

entweder ihr AG lässt Sie das Problem mit seinem Steuerberater direkt klären , das ist am vernünfigsten, sollte da tatsächlich die Auskunft kommen wir tippen nur ab- dann sollte das Steuerbüro bitte a) sofort die Zulassung zurückgegeben und b) Insovlenz anmelden. 

 

Jeder in der Kanzlei kann absolut jeden Rechenschritt- das ist manchmal mühsam und manchmal schwer erklärbar - aber es kann definitiv jeder Rechenschritt nachvollzogen werden warum welcher KUG und wie sich das Netto vorher nachher und warum zusammensetzt. 

 

b) Sie posten wie von Herrn Reich vorgeschlagen a) die anonymisierte Lohnabrechnung + Auswertung 102, dann können wir hier versuchen zu erklären was der Kollege /Kollegin nicht kann oder will. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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t_r_
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Nachricht 7 von 21
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@bodensee  schrieb:

 

entweder ihr AG lässt Sie das Problem mit seinem Steuerberater direkt klären , das ist am vernünfigsten, sollte da tatsächlich die Auskunft kommen wir tippen nur ab- dann sollte das Steuerbüro bitte a) sofort die Zulassung zurückgegeben und b) Insovlenz anmelden. 

 


So direkt wollte ich das mal nicht feststellen...

 

... aber eine solche (angebliche?) (vielleicht nur so verstandene?) Aussage

 

"dieser meinte dann nur er mache alles richtig, er tippt die Daten ja nur in sein System ein"

 

eines Steuerberaters lässt mich schon erschauern.

 

Jetzt wissen wir alle, dass KUG in einigen Kanzleien zum ersten Mal auftaucht, aber etwas raus zu geben, was man nicht versteht...

 

... gehört für mich nicht zum Berufsverständnis eines vernünftigen (Steuer-)Beraters.

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Nachricht 8 von 21
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Hallo Zusammen,

 

vielen Dank für Ihre zahlreichen Rückmeldungen.

 

Ich habe die Soll-/Istentgeldberechnung mal als .jpg angehängt.

 

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen.

 

Beste Grüße

bodensee
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Nachricht 9 von 21
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Hallo Herr Reich, 

 

ich habe das bewußt so formuliert. Natürlich weiss ich nicht ich war ja beim Telefonat nicht dabei , habe nicht die Möglichkeiten von NSA usw. . Ich weiss auch nicht was kam vom STB oder seinem Mitarbeiter und was hat dann der AG an den AN weitergegeben. 

 

Aber erstaunen tut es mich nicht wirklich, weil ich auch immer häufiger von der Finanzverwaltung die Auskunft erhalte, das rechnet der Computer dann wird es auch stimmen. Da bekomme ich die Krise. 

 

Natürlich weiss ich auch um die Komplexität gerade bei KUG wenn dann auch noch mit Zuschüssen kombiniert ist das ganze eine unglaubliche REchenarbeit, aber lösbar. Und nur wenn man/frau verstanden hat warum was wieso so ist wie es ist, kann ich eine Lohnabrechnng kontrollieren und das ist halt -wenn auch manchmal nervig unser Job und mein Selbstverständnis einer Steuerkanzlei. 

 

Daher der vlt. rüde Ton. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
t_r_
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Ganz unten finden Sie die Berechnungsformel.

 

"Kürzungsformel Stunden: Betrag - (Betrag / (wöchentl. AZ * 13 / 3) * Fehlstunden

 

Umgesetzt bei Ihnen:

 

5.000 - (5.000 / (38 + 13 [Wochen = 1. Quartal] / 3 [Monate]) * 106,25 (92,25 KUG + 14 Feiertag)

 

= 1.773,85

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Hallo,

 

besten Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Und das mit den 106,25 Stunden ist auch korrekt?

 

Für den April waren es ja 154 Stunden + 14 Stunden Feiertag = 168 Stunden.

Jetzt meine Frage, sind die 40 % die dann hätte arbeiten müssen von den 154 (61,6) oder von den 168 (67,2)?

 

Für den Mai haben wir auf 50 % erhöht. Hier sind es 144 Stunden ohne Feiertage und 158 Stunden mit.

Sprich muss ich dann 72 Stunden oder 79 Stunden in meinem Arbeitsnachweis planen / arbeiten?

Wahrscheinlich 72 und die KUG beläuft sich dann auf 86 (72 + 14 Feiertage)?

Somit müsste beim Gehalt folgendes rauskommen?

 

5.000 - (5.000 / (38 * 13 / 3 ) * 86 (72,00 KUG + 14 Feiertag)

5.000 - (5.000 / 164,67) * 86

5.000 - (30,36 * 86)

5.000 - 2.611,28

= 2.388,85

 

Ich bedanke mich an dieser Stelle noch mal bei Allen, für Ihren Input und Hilfe!

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bodensee
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Zur Info brauchen Sie noch folgendes: 

 

Arbeitszeit  verteile sich von MO-Fr : 8,8,8,8,6

 

Aus ihrem alten Netto 2953,28 wird KUG bei Vollausfall *67% = 1978,70 EUR

 

Da aber nur 92,25 std. ausgefallen sind  und sie vermutlich die 14 Feiertagsstunden  KUG Feiertag 67% erhalten haben, geschieht folgendes: 

 

Regulär hätten sie für die 2 Feiertrag 14 Stunden ein Gehalt von 5000/164,67 (38*52/12) *14 = 425,10 erhalten (brutto) . Das muss nun auf auf Netto heruntergerechnet werden. Nettoeffekt 243,52 ob reguläre Feiertragslohn oder kein Feiertagslohn. 

 

Da ich die Lohnabrechnung nicht vorliegen habe -hier wäre jetzt noch entscheidend wie hoch das Feiertags KUG berechnet wurde. Aber ihre Entgeltdifferenz liegt definiitv darin.  

 

Das Arbeitsamt rechnet beim Istentgelt die 2198,89 (also inkl. 425,10 Feiertagsloh), tatsächlich erhalten haben Sie vermutlich nur 163,16. (kann ich aber ohne Lohnabrechnung nur vermuten) . Aus den 2198,89 das pauschalierte Netto lt. Tabelle = 1025,35. 

 

Damit folgt 1978,70-1025,35 = 953,35 KUG.  Die Berechnung ist m.E. richtig. Fraglich ist das Thema Feiertagsbezahlung. Hierzu hat aber Herr Uwe Lutz einige Beiträge hier geschrieben. 

 

Aus ihrem Istentgelt von 1773,79 folgt ein Netto von 1286,55 (Gehaltsrechner Internet) + KUG 953,35 = 2240,10. Merkwürdig und im Moment nicht nachvollziehbar bleiben der Nettobetrag des Feiertags KUG. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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@bodensee

 

Genau, die Stunden verteilen sich 8-8-8-8-6.

 

Das Feiertags KUG wurde mit 146,86€ berechnet.

 

Beste Grüße

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t_r_
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@5Star  schrieb:

Hallo,

 

 

Und das mit den 106,25 Stunden ist auch korrekt?

 

Das sollten Sie am Besten wissen. Sie müssen ja wissen, wie viele Stunden Sie im April nicht gearbeitet haben. Also, ob die 92,25 Stunden Kurzarbeit stimmen. Nach Ihren Angaben arbeiten Sie Montags 8 Stunden und Freitags 6 Stunden. Also stimmen grundsätzlich die 14 Stunden für die Feiertage.

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bodensee
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Feiertrags KUG brutto  (STeuer und SV Pflichtig)I ? 

 

weil: 

 

hier zietiere ich Herrn Lutz : 


https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/KUG-mit-Feiertagen-erfassen-LODAS/m-p/150191#M35102 

  • Ein "normaler" Arbeitnehmer, der an einem Feiertag frei hat, bekommt Feiertagsentgelt in Höhe von KUG (StLA 414), wenn Kurzarbeit wäre, wenn kein Feiertag gewesen wäre.  

Daher stellt sich die Frage hätten sie an den beiden Feiertagen im April frei gehabt ? War an den Tagen Kurzarbeit bzw. liegen die Tage im KUG Zeitraum ? Da weder Herr Reich noch ich wissen wann die geleisteten noch die ausgefallenen Stunden waren können wir auch nicht beurteilen ob es richtig ist das sie FeiertagsKUG 146,86 erhalten habe. Ihr Normal Lohn an Feiertrag wäre 425,10 brutto gewesen. 

 

Hier kommt die Hohe differenz her. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
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Also, ja ich hatte 61,75 Stunden (40% von 154 Stunden) gearbeitet und somit stimmen die 92,25 Stunden (60 % von 154 Stunden) KUG nehme ich an.

 

Meine Frage ist nur, ob ich die 40% von den 168 hätte arbeiten müssen, sprich 67,2 Stunden, das ist mir leider immer noch nicht ganz klar, entschuldigen Sie bitte.

Und wie ich es eben im Mai machen müsste.

 

50% von 144 Stunden, oder 50% von 158 Stunden (144 + 14 Feiertag)?

Weil diese Stunden werden ja an das Steuerbüro weitergegeben.

 

"Daher stellt sich die Frage hätten sie an den beiden Feiertagen im April frei gehabt ? War an den Tagen Kurzarbeit bzw. liegen die Tage im KUG Zeitraum ? Da weder Herr Reich noch ich wissen wann die geleisteten noch die ausgefallenen Stunden waren können wir auch nicht beurteilen ob es richtig ist das sie FeiertagsKUG 146,86 erhalten habe. Ihr Normal Lohn an Feiertrag wäre 425,10 brutto gewesen. "

 

Das verstehe ich leider nicht ganz? An Feiertagen arbeiten wir generell bei uns nicht - somit hätte ich frei gehabt. Oder wie meinen Sie das? Meine geleisteten Stunden waren wie folgt:

 

Mittwoch01.04.2020
Donnerstag02.04.2020
Freitag03.04.2020
Montag06.04.2020
Dienstag07.04.2020
Mittwoch08.04.2020
Donnerstag09.04.2020
Dienstag14.04.2020
Mittwoch15.04.2020
Donnerstag16.04.2020
Freitag17.04.2020
Montag20.04.2020
Dienstag21.04.2020
Mittwoch22.04.2020
Donnerstag23.04.2020
Freitag24.04.2020
Montag27.04.2020
Dienstag28.04.2020
Mittwoch29.04.2020
Donnerstag30.04.2020

 

 

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bodensee
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Ein "normaler" Arbeitnehmer, der an einem Feiertag frei hat, bekommt Feiertagsentgelt in Höhe von KUG (StLA 414), wenn Kurzarbeit wäre, wenn kein Feiertag gewesen wäre.

 

Ein Mitarbeiter, der an Himmelfahrt arbeiten würde, bekommt gar kein "Feiertagsentgelt" sondern normales Entgelt für geleistete Arbeit. Und wenn dies nun ausfällt wegen KUG bekommt der Mitarbeiter "normales" Kurzarbeitergeld, das von der BA erstattet wird.

 

Im April war der 10.4. ( Freitag 6 STd. ) und der Montag 13.4. Feiertag. So wie sie schreiben hätten sie an diesen Tag als Arbieitnehmer frei gehabt, das ist beileibe nicht bei allen so, denken Sie an Gastronomie, Polizie, Krankenhaus, Pflegeheime, Tankstellen usw.usw. usw. 

 

Die Frage wenn kein Feiertag gewesen wäre , hätten sie an diesen Tag Kurz gearbeitet ? Antwort Ja => Feiertags KUG so  wie bei Ihnen abgerechnet. 

 

Die Antwort Nein => Normaler Lohn sprich 425,10 EUR brutto für diese 14 Stunden. 

 

Die Kürzung des Kurzarbeiterentgelts erfolgt immer auf Basis des sogenantnen Fiktivlohn und daher der 425,10 brutto. Ausbezahlt wird in ihrem Fall nur 146,86. Daher die Entgeltdifferenz. 

 

Was am 10.4. + 13.4. genau war, wissen Sie und ihr AG und auch sei beide haben nur die arbeitsrechtlichen Grundlagen ( ARbeitsvertrag, Tarifvertrag, Beriebsvereinbarung, Vereinbarung über Kurzarbeit), denn hier wird in aller Regel geregelt wie im Betrieb verfahren wird. 

 

Vergessen Sie ihre prozentuale Umrechnerei. Es muss für jeden Tag exakt mitgeteilt werden wieviel Stunden gearbeitet wieviel stunden wg. Kurzarbeit ausgefallen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
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Ich denke letzter Nachtrag habe jetzt gerade mal in meinen Fällen in der Kanzlei mit Feiertags KUG nachgesehen. 

 

Wenn Sie ihren Normallohn erhalten hätten 425,10 würde daraus netto etwa 297,57 enstehen ( habe jetzt mal mit grob 30% Abgben gerechnet) . Sie erhalten aber nur Feiertags KUG in Höhe von 146,81 ( nur steuerpflichtig , sv frei) bei ihrer Steuerklasse sind das ca. 10% Lohnsteuer führt zum netto von 132,12. 

 

Damit netto Unterschied 165,45.  Tatsächlich war es etwas mehr, das liegt nun mit Sicherheit an individuellen Merkmalen und meiner groben Runderei. 

 

Sie sehen ein Wahnsinns Aufwand für wohlgemerkt 1 Lohnabrechnung !

 

Nun stellen Sie sich 100er von Lohnabrechnungen vor , bei mir in der Kanzlei sind es glaube ich so ca 500 Lohnabrechnungen je Monat und davon etwa die Hälfte mit Kurzarbeit. 

 

 

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U.K.Eberhardt
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t_r_
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@5Star  schrieb:

 

 

Meine Frage ist nur, ob ich die 40% von den 168 hätte arbeiten müssen, sprich 67,2 Stunden, das ist mir leider immer noch nicht ganz klar, entschuldigen Sie bitte.

Grundsätzlich handelt es sich bei den Prozentangaben in der Regel um grobe Richtwerte. Diese haben ie meistenunserer Mandanten auch. Allerdings weise ich dann immer darauf hin, dass besser geplant werden sollte und gerade wenn unterschiedliche Arbeitszeiten pro Wochentag etc. vereinbart sind, kann es sich bei Prozentwerten nur um Eichtwerte handeln.

 

Ich persönlich empfehle er Stunden- oder Tageskürzungen. Ist einfach verständlicher. In einigen Branchen machen Dienstpläne Sinn, dann ist es im Voraus schon klar.

 

Sie sollen ja das arbeiten, was notwendig ist. Ob es am Ende 39,2 % oder 40,5 % sind, sollte am Ende ja nicht das Problem sein.


@bodensee"Nun stellen Sie sich 100er von Lohnabrechnungen vor , bei mir in der Kanzlei sind es glaube ich so ca 500 Lohnabrechnungen je Monat und davon etwa die Hälfte mit Kurzarbeit. "

 

Die 250 habe ich schon fast bei zwei Mandanten. ☹️

 

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Ich danke Ihnen Beiden nochmals für Ihren Input.

 

Reine Stunden- bzw. Tageskürzungen wären einfacher, das stimmt.

Aktuell sind aber einige neue Projekte zu bewältigen, daher passiert viel auf Zu- / Abruf, wo mit man dann täglich neu die Stunden kalkulieren / planen muss.

 

Und natürlich soll es laut AG am Ende nicht deutlich mehr geben, als die vorgegebene Kurzarbeit.

 

Daher war auch meine Frage ob ich mich am Mai eher an den 72 (50% 144) oder 79 (50 von 144 + 14 Feiertag) orientieren soll - bzw. wofür die Kurzarbeit gilt - das ist mir leider immer noch nicht klar, das wäre aber auch meine letzte Frage - ansonsten haben Sie mir wirklich all meine Unklarheiten genommen - herzlichen Dank.

 

Ich wünsche allen einen guten Wochenstart.

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t_r_
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Das sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Er muss es auch bezahlen bzw. gegenüber der Agentur für Arbeit (Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vermeidung von Kurzarbeit) verantworten.

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letzte Antwort am 11.05.2020 15:07:31 von t_r_
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