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KUG Baulohn Urlaubsanspruch

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letzte Antwort am 14.05.2020 09:56:09 von M_H
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KatZe67
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Ich rechne über LODAS Baulohn ab und habe im April KUG (nicht S-KUG). Hierfür müsste bei einigen Mitarbeitern der Urlaubsanspruch gekürzt werden, da je 12 Beschäftsigungstage 1 Urlaubstag entsteht. Das Programm ermittelt jedoch trotz KUG volle 30 Beschäftigungstage. Von der Innung gab es einen Hinweis, dass die Urlaubsansprüche bei KUG zu kürzen sind - diese Daten müssen ja auch an die SOKA. Ich vermute ich muss es über die Lohnart schlüsseln? Hat jemand hier schon den richtigen Weg gefunden?

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

wenn eine Kürzung erfolgen soll, können Sie dies anhand des Dokuments 5303033 unter Punkt 3.2.3.6  vornehmen. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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M_H
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Guten Tag Herr Stein,

 

zu diesem Thema habe ich auch eine Frage: laut IG-Bau haben die gewerbl. Mitarbeiter auch während KUG den vollen Urlaubsanspruch, also dürfen die Urlaubstage nicht gekürzt werden. gleichzeitig propagiert die IG-Bau, dass der Urlaubsanspruch mindestens mit dem Stundenlohn bezahlt werden muss und die Mitarbeiter sollen ihre Kontoauszüge prüfen ... (s. Anlage). Wie um Himmels willen soll ich denn das in einen Kontoauszug bringen - oder hab ich da was gründlich falsch verstanden? Bin verwirrt

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
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Hallo, 


nach dem aktuellen Stand werden die Beschäftigungstage für Urlaub weitergerechnet. Zur rechtlichen Klärung setzen Sie sich bitte mit der IG-Bau in Verbindung. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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KatZe67
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Hallo Herr Stein,

 

das hat wunderbar funktionert - vielen Dank!

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M_H
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Guten Tag Herr Stein,

 

das hat mir keine Ruhe gelassen, so habe ich mit der SOKA-Bau (Bezirksleitung) heute Kontakt aufgenommen. Dort wurde mir bestätigt, dass die Beschäftigungstage nicht gekürzt werden dürfen. Die Urlaubstage werden komplett aufgebaut, bei KUG dann mit Bruttolohn 0. Nach der Meldung wird die SOKA-Bau loigscherweise eine Anfrage starten warum kein Bruttolohn gemeldet wurde, hierauf sollte dann die Antwort KUG lauten. Ende des Jahres, wenn der Kontoauszug erstellt wird, kann dann der Mitarbeiter nachvollziehen, ob der Urlaub sich mit dem Durchschnittslohn aufgebaut hat oder nicht. Auf Antrag des Mitarbeiters korrigiert die SOKA-Bau dann den Kontoauszug entsprechend und trägt die Differenz zwischen aufgebauter Urlaubsvergütung und Durchschnittsvergütung. Dies erfolgt im Konsens zum Gerichtsurteil des EuGH. Wie die Umsetzung genau läuft weiß auch die SOKA noch nicht, weil Corona nicht alle Tage ist.

 

https://www.soka-bau.de/arbeitnehmer/hilfe-service/haeufig-gestellte-fragen/faq/arbeitnehmerkontoauszug/was-hat-der-europaeische-gerichtshof-zur-urlaubsverguetung-bei-unverschuldeten-ausfallzeiten-rechtssa-1/ 

 

Merke: nur wer seinen Kontoauszug kontrolliert und sich beschwert, bekommt auch das ihm zustehende Geld.

 

Also: auf keinen Fall die Beschäftigungstage kürzen damit der Durchschnittslohn nachvollziehbar ist!

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letzte Antwort am 14.05.2020 09:56:09 von M_H
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