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KK reduziert die Erstattung AAG - Programmfehler/Einstellungsfehler oder sonstiges?

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letzte Antwort am 20.03.2025 13:20:31 von rschoepe
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IFBI
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Wir haben eine MA die vom Arzt in den Mutterschutz per Schein geschickt wurde. Nun haben wir also die AAG abgegeben an die Krankenkasse. Jetzt erhalte ich ein Schreiben worin steht das ich nicht die volle Summe erstattet bekomme wie beantragt. Nach Anruf bei der Krankenkasse teilte mir die Dame mit das ich anstatt 282,34 € Fortgezahlte Arbeitgeberanteile nur 265,74 € hätte melden dürfen. 

Versuche dies gerade irgendwie zu verstehen. Warum rechnet Datev was anderes wie die Krankenkasse annimmt? Habe ich irgendwo nen Haken vergessen, möglicherweise irgendwas falsch eingegeben? Soweit ich sehe haben wir alles richtig gemacht, aber mir erklärt sich nicht diese Differenz. Schlußendlich fehlen mir zwar "nur" 4,14 € aber mein Konto in der Fibu geht dadurch nicht auf.

 

Liebe Grüße

IFBI

rschoepe
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Dafür wäre es jetzt hilfreich zu wissen, wie du bzw. LuG auf die 282,34 € und die Krankenkasse auf ihre 265,74 € kommt. Was wurde da denn weiter gezahlt?

IFBI
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Tja wenn ich das wüßte wie Datev auf die 282,34 kommt wäre mir auch schon geholfen. Denn da fehlt mir gedanklich vermutlich noch eine Rechengröße. Das SV-Einkommen beträgt 1098,89 € bei der MA, ihre Lohnabrechnung ist korrekt berechnet mit den ganzen Beiträgen. Woher komm denn diese Berechnung des Fortgezahlten Arbeitgeberanteil.

 

Wenn ich auf den Erstattungsantrag schaue dann steht da:

Fortgezahltes Arbeitsentgelt 1349,40 €

SV Entgelt                               1259,44 €

Fortgezahlte AG-Anteile         282,34 €

 

Weitergezahlt wurde der Stundenlohn von 13 € bei einer Wochenarbeitszeit von 25,93 h. Daher stimmt das fortgezahlte Entgelt. 

Leider habe ich diese Stelle nicht gelernt wie man diese Berechnung von Hand machen könnte zur Kontrolle. 

 

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lohnexperte
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Hallo @IFBI ,

 

das hängt meines Wissens mit der Krankenkasse zusammen. Manche haben in ihren Satzungen geregelt, dass nur ein pauschaler Satz für den AG-Anteil zur SV erstattungsfähig ist. Meines Wissens ermittelt DATEV den tatsächlichen Betrag unabhängig davon, ob die Krankenkasse eine abweichende Berechnung vornimmt.

 

Nach den von Ihnen angegebenen Zahlen ermittelt DATEV einen AG-Anteil zur SV von 22,42 % (282,34 € mal 100 geteilt durch 1.259,44 €).

 

Die Krankenkasse rechnet offensichtlich mit einem Satz von 21,10 % (265,74 € mal 100 geteilt durch 1.259,44 €).

 

Um welche Krankenkasse handelt es sich denn? Und was hat denn die Krankenkassenmitarbeiterin auf Ihre Frage geantwortet, warum nur 265,74 € erstattet werden können bzw. hätten beantrag werden dürfen?

 

Die Differenz in der Fibu ist kein Problem; solche Salden kann man erklären und dann ausbuchen (lassen).

 

VG

 

PS: Hier https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/LODAS-Abweichung-Erstattungsbetr%C3%A4ge-U2/td-p/113866#_=_ war das schon einmal Thema.

 

 

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rschoepe
Experte
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Im Zweifel würde ich auch bei der Krankenkasse eine schriftliche Erläuterung anfordern, wie der abweichende Erstattungsbetrag zustande kommt.

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IFBI
Beginner
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Es handelt sich hier um die DAK. 

Im Schreiben was wir erhalten haben steht folgendes: Die DAK-Gesundheit erstattet gemäß ihrer Satzung Arbeitgeberaufwendungen bei Beschäftigungsverboten zu 100 %. Dazu kommen noch die Beitragsanteile des Arbeitgebers in Höhe von pauschal 20 % - jedoch begrenzt auf die tatsächlich zu entrichtenden Beitragsanteile. 

 

Da ich diesen Satz irgendwie nicht verständlich finde, habe ich also die Krankenkasse angerufen. Die konnte mir das aber auch nicht wirklich erklären und erzählte mir eben nur die Zahlen. Aber eine vernünftige nachvollziehbare Erklärung, womit ich dann dieses ggf. eben auch rechnerisch prüfen kann, das kam dabei leider nicht heraus. 

 

Aber der nette Haken beim Menüpunkt Krankenkassen " BBG-Begrenzung für U2 aus der Anwendung 'Institutionen' berücksichtigen" könnte zwischen uns und der Krankenkasse Einigkeit bringen?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

wenn das fortgezahlte Entgelt und das SV-Entgelt abweichen, klingt dies nach einem Fall eines Midijobs.

 

Dann kann man den AG-Anteil gar nicht pauschal mit einem Prozentsatz ermitteln sondern muss die besondere Berechnung der Sozialversicherung im Midijob-Bereich anwenden.

 

Und dann sollte es m.E. auch die Krankenkasse so ermitteln. Insoweit müsste mit der KK geklärt werden, ob diese berücksichtigt haben, dass hier ein Midijob vorliegt.

 

Auf der anderen Seite ist die Frage, ob es sich für einen Betrag von weniger als € 5,00 lohnt. Es sei denn, mit derartigen Abweichungen ist auch in den nächsten Monaten noch zu rechnen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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IFBI
Beginner
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Wie wäre denn die besondere Berechnung der Sozialversicherung im Midijob-Bereich?

 

Bis 25.10. haben wir damit dann auf jedenfall noch zu tun und jeden Monat knapp 5,00 € in den Wind schießen? 45,00 € sind für manche nicht viel, aber für meinen Prokuristen schon 😉

 

Liebe Grüße

IFBI

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@IFBI  schrieb:

Wie wäre denn die besondere Berechnung der Sozialversicherung im Midijob-Bereich?

 


 

Moin,

 

im Dokument Midijob / Übergangsbereich abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt (gültig ab ... - DATEV Hilfe-Center sind die Berechnungsschritte an Beispielen in den Punkten 2.2 und folgende beschrieben.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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rschoepe
Experte
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@IFBI  schrieb:

Dazu kommen noch die Beitragsanteile des Arbeitgebers in Höhe von pauschal 20 %


Daran kann's auch liegen. Zu Jahresbeginn haben diverse Krankenkassen ja den Zusatzbeitrag deutlich angezogen. Ich weiß gerade nicht, wie hoch der bei der DAK ist, aber wenn du damit, wie weiter oben von @lohnexperte ausgerechnet, über die 20 % kommst, kappen sie die Erstattung. Da kann auch der Prokurist dann nicht viel machen.

/e: Wobei 20 % von 1349,40 € dann 269,88 € wären. Die Differenz zu 265,74 € sind dann genau die 4,14 €, die dir fehlen. Würde ich mir von der DAK nochmal exakt vorrechnen lassen.

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letzte Antwort am 20.03.2025 13:20:31 von rschoepe
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