Hallo Community,
ich richte gerade einen Antrag auf Kurzarbeit ein.
Da wir durch die Fälligkeiten der SV die Abrechnungen der Gehälter bereits zum 20. eines Monats vornehmen müssen, muss definitiv zum Ende des Monats mit den tatsächlichen Kurarbeitszeiten eine Wiederholungsabrechnung der betreffenden Mitarbeiter vorgenommen werden. Wie sind eure Erfahrungen mit KEA (Kurzarbeit elektronisch annehmen)??? Mir wurde von unserer Arbeitsagentur empfohlen, das Tool NICHT zu benutzen, da durch die Wiederholungsabrechnung der Mitarbeiter in Kurzarbeit jedes Mal eine "geänderte Abrechnung", ein "Korrekturantrag" entsteht und das bei der Arbeitsagentur uU zu dauernden Rückfragen führen kann. Bin für gute Ratschläge sehr dankbar. Beatrice May
Hallo,
Grundsätzlich hast Du ja auch die Möglichkeit, die Löhne erst zum Monatsbeginn abzurechnen und die Beiträge zu schätzen. Dann würde nur 1 Kug-Antrag rausgehen. Oder Du schätzt die Beiträge gar nicht wenn die Krankenkassen Lastschrifteinzug vornehmen. Dann schätzen die Dein Unternehmen und korrigieren nach erfolgter Lohnabrechnung. So mache ich es auch gerade, um für die Übergangszeit nicht alles umschmeissen zu müssen. Dass dem Arbeitsamt natürlich das Kea-Verfahren zu viel Arbeit macht ist wohl korrekt, darf aber auch nicht unser Problem sein. Kurzarbeit ist schließlich zeitlich begrenzt und niemand reißt sich darum, auch der Mandant nicht. Wenn Kea schon angeboten wird, dann sollten wir es auch nutzen. Wir wollen doch nicht, dass mal wieder ein Mandant vergisst, seinen Antrag fristgerecht abzuschicken und wir dann Monate später Korrekturen vornehmen müssen. Ich nutze es also sehr gerne.
@May_ACD schrieb:da durch die Wiederholungsabrechnung der Mitarbeiter in Kurzarbeit jedes Mal eine "geänderte Abrechnung", ein "Korrekturantrag" entsteht
Ich habe (vor/ohne KEA) bei zwei Mandanten monatelang Kurzarbeit abgerechnet, bei denen es jeden einzelnen Monat einen Korrekturantrag gab. Das soll dir die Arbeitsagentur aber nochmal erklären, warum das bei KEA ein Problem sein soll. Denn gegenüber den Papieranträgen hat sich da ja kaum etwas geändert. (Okay, den Papierantrag konnte man zurück halten und dann nur den Korrekturantrag einsenden - aber dann hätte es doch die Frage gegeben, wo denn der originale Antrag ist, der hier korrigiert wird. Nicht?)
Hallo @May_ACD ,
(was sollen bzw. wollen wir der Verwaltung denn noch alles an Arbeit ersparen und statt dessen uns aufhalsen?)
Die Grundlagen dürfen wir bei allem nicht aus den Augen verlieren: Welche Fälligkeit(en) der Gehaltszahlungen sind denn arbeitsrechtlich vereinbart? Danach richtet sich dann die Gehaltsabrechnung und daraus ergibt sich die Notwendigkeit, am Schätzverfahren teilzunehmen oder aber nicht.
Ihr Problem habe ich in der Vergangenheit (Kurzarbeit während der Coronakrise) so gelöst, dass ich für die Kurzarbeitsstunden des laufenden Monats Zuarbeiten erhielt, die natürlich zum Teil geschätzt waren.
Die Korrekturen habe ich dann im Rahmen einer Nachberechnung im Folgemonat durchgeführt. Eine Wiederholungsabrechnung habe ich mir gespart (denn dann hätten ja die bisher schon an die Mitarbeiter ausgezahlten Beträge erfasst werden müssen und bei den Buchungslisten Lohn entsprechend aufgepasst werden müssen) . So erhielt die Arbeitsagentur monatlich mehrere Anträge, weil teilweise auch Vorvormonate noch korrigiert werden mussten. Ja, Kurzarbeit macht Arbeit - auf beiden Seiten. 😉
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.