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Kündigung innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung, Lohnfortzahlungsantrag

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letzte Antwort am 15.03.2023 08:55:13 von Uwe_Lutz
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Sarah1
Beginner
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Hallo in die Runde,

 

ein Arbeitnehmer wurde innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung gekündigt.

 

Hier ein paar Eckdaten:
Eintritt: 01.12.2022

Krankheit ab 14.12.2022

Kündigung am 16.12.2022 zum 31.12.2022

 

Ich hatte in der Zeit vom 14. - 28.12.2022 Krankengeld abgerechnet gehabt, weil die Krankheit innerhalb der ersten 4 Wochen der Beschäftigung erfolgt ist und mir der Grund der Kündigung bis dahin nicht bekannt war. Jetzt kommt ein Schreiben von der Krankenkasse, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, wenn er aufgrund von Krankheit gekündigt wurde. Der Arbeitgeber hat mir bestätigt, dass aufgrund der Krankheit die Kündigung ausgesprochen wurde. Also habe ich in den Fehlzeiten das Krankengeld wieder herausgenommen.

 

Soweit so gut. 

 

Jetzt zu meinem Problem:

Die Krankenkasse teilte mir telefonisch mit, dass innerhalb der ersten 4 Wochen ein Erstattungsantrag für die Lohnfortzahlung gestellt werden kann, da ja auch Umlage 1 gezahlt wird.

 

Wie kann man das in den Lodas-Fehlzeiten hinterlegen sodass ein Erstattungsantrag erstellt wird??? Ich kann nichts passendes finden...

 

Danke im Voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


einen Erstattungsantrag können Sie in diesem Fall nicht über LODAS erstellen.


Aus Dokumentationszwecken können Sie die Fehlzeit in LODAS unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten mit dem Grund " Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung" einpflegen.


Ein Erstattungsantrag wird hiermit nicht ausgegeben.

 

Bitte erstellen Sie den AAG-Antrag über sv-net.de.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Sarah1
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Dayioglu,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Wie gut, dass es SV-Net gibt und eine Abgabe darüber möglich ist.

 

Schade nur, dass es bei Datev keine Möglichkeit gibt...

 

Die Empfehlung von Ihnen: " Krank bei Eintritt ohne Entgeltfortzahlung" scheint mir keine gute Lösung zu sein, da der Arbeitnehmer nicht bei Eintritt erkrankt war.  Es wird vermutlich aber egal sein, da Datev ja sowieso keinen Antrag erstellen wird...

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

 

ich werde wohl keinen Rat in dieser Runde geben können, habe aber dennoch zum Sachverhalt Verständnisfragen:

 

1. Können Sie bitte die Rechtsgrundlage nennen, wonach ein Mitarbeiter in den ersten vier Wochen doch, und zwar dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat, wenn er aufgrund von Krankheit gekündigt wird.

 

2. Wenn es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um einen Anspruch des erkrankten Mitarbeiters ggü. dem Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung handeln sollte, könnte doch als Fehlzeit "AU mit AU-Bescheinigung" erfasst werden und demnach auch ein Erstattungsantrag nach U1 von LODAS erzeugt werden.

 

(Ich nahm an, dass auch im hier vorliegenden Fall in den ersten 28 Tagen des Bestehens eines Arbeitsverhältnissen die Krankenkasse mit Entgeltersatzleistung eintritt, danach dann der Arbeitgeber mit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.)

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

 

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ich bin der Meinung, dass auch über sv-net kein entsprechender Antrag gestellt werden kann - oder zumindest von der Krankenkasse abgelehnt wird.

 

Die Rechtsgrundlage ist m.E. eigentlich eindeutig:

 

Erstattet werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AAG 80 Prozent des für den in § 3 Abs. 1 und 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes bezeichneten Zeitraum an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen fortgezahlten Arbeitsentgelts. Und im Entgeltfortzahlungsgesetz ist in § 3 Absatz 3 EntgFG geregelt, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Sinne des § 3 Absatz 1 EntgFG erst nach 4 Wochen Beschäftigung entsteht.

 

Und die Regelung, dass ein Arbeitgeber wegen einer Erkrankung kündigt und daher die Entgeltfortzahlung leisten muss, betrifft nicht den Zeitraum der normalen Beschäftigungszeit, sondern bedeutet, dass über das Ende der Beschäftigung hinaus bis zum Ablauf der 6-Wochen-Frist die Entgeltfortzahlung zu leisten ist.

 

Sie (oder Ihr Mandant) sollten dies auf jeden Fall rechtlich prüfen (lassen), da insbesondere die Frage, ob die Kündigung wegen einer Erkrankung oder während einer Erkrankung erfolgt ist, sehr genau zu unterscheiden ist.

 

Sollte es dazu kommen, dass die Kündigung wegen einer Erkrankung erfolgt, ist m.E. im Zeitraum 14.-28.12.2022 Krankengeld von der Krankenkasse zu zahlen. Der Arbeitgeber muss dann ab 29.12.2022 bis zum Ende der AU-Zeit bzw. für max. 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten (also auch über den 31.12.2022 hinaus).

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 15.03.2023 08:55:13 von Uwe_Lutz
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