Hallo,
AN tritt am 01.05.2022 (Sonntag) ein, danach ist er vom 02.05.2022 bis 14.05.2022 krankgemeldet. Der Arbeitsvertrag wurde am 30.04.2022 zum 14.05.2022 in der Probezeit gekündigt.
Danach klagt der AN vor dem Arbeitsgericht. In dem Urteil wird festgelegt, dass der AN ein Recht auf eine Lohnabrechung für Mai hat und keine Ansprüche beider Parteien geltend gemacht werden kann.
Wie kann ich eine 0-Abrechung bekommen, da der AN auf Stundenlohn beschäftigt war?
Zudem benötige ich eine DEÜV-Meldung.
Danke für die Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Stelzer,
bei den festen Arbeitszeiten würde ich die Tage Montag bis Freitag mit Arbeitszeit (z.B. je 8 Stunden) hinterlegen. Dann würde ich den Kalender vom 02.-14.05.2022 mit Ausfallschlüssel K6 bestücken. Somit hätte er Anspruch auf Krankengeldbezug durch die Krankenkasse. Wäre der Vertrag erst ab 02.05.2022 erstellt worden, so hätte er gar keinen Anspruch, da Krankheit ab erstem Arbeitstag. Dadurch dass die Krankmeldung erst ab dem 2. Beschäftigungstag läuft, hätte er meiner Meinung nach Anspruch auf Krankengeld. Bei Ihnen sollte somit eine Null-Abrechnung rauskommen.
Viel Erfolg!
Constanze GSM
Hallo,
buchen Sie vom 02. bis 14.05.2022 im Kalendarium "K6".
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Constanze,
das habe ich auch so gemacht, aber folgender Fehler kam dabei:
Fehler #LN17303
Die Meldung Krankengeld konnte nicht erstellt werden, weil im Eintrittsmonat (01.05.2022), in dem auch die
Arbeitsunfähigkeit beginnt (02.05.2022), entweder kein laufendes SV-Brutto vorliegt oder der Monat noch
nicht abgerechnet ist.
» Falls der Eintrittsmonat noch nicht abgerechnet ist, führen Sie die Lohnabrechnung des Mitarbeiters für
diesen Monat durch.
Viele Grüße
Kam der Fehler nach der Probeabrechnung oder nach der endgültigen Abrechnung? Wenn der Fehler nach Probeabrechnung aufgetreten ist, würde ich tatsächlich mal die echte Abrechnung probieren. Ist ja ein Hinweis im Fehlerprotokoll.
Eine Abrechnung müsste doch erstellt worden sein, oder? Damit wäre ja zumindest "Ziel" für Arbeitsgericht erreicht.
Hallo,
danke für die Antwort!
Der Fehler bleibt auch bei Abrechung bestehen.
VG
Hallo Herr Stelzer,
das Programm erstellt Ihnen aber trotzdem die Lohnabrechnung mit der Unterbrechungsmeldung 02.-14.05.2022 und dem Austrittsdatum 14.05.2022 - eigentlich eine klassische Nullabrechnung, aber zum Ausdrucken. Trotz allem wird aber die An-/Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung mit Abgabegrund 40 erstellt und eine Abmeldung zur elektronischen Lohnsteuerkarte wird ebenfalls erstellt. Somit meiner Meinung nach alles Bestens.
Dass die Meldung Krankengeld nicht erstellt werden konnte, würde mich hier nicht weiter belasten. Ich denke, der Krankengeldbezug wird von der Krankenkasse erstellt, indem die sich die Durchschnittswerte des letzten Zeitraums vom Vorarbeitgeber holen.
Vorsichtshalber können Sie ja mal mit der zuständigen Krankenkasse telefonieren und denen erklären, dass Sie es technisch einfach nicht hinbekommen. Normalerweise sind die Mitarbeiter dort auch kulant oder geben Ihnen entsprechende Hilfen.
Hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen? Ich drücke Ihnen die Daumen .
Constanze
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, möchten Sie eine leere Brutto/Netto-Abrechnung erhalten. Aktivieren Sie dafür auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Auswertungen | Gestaltung | Registerkarte „Brutto/Netto – Allgemein“ das Kontrollkästchen „Leere Brutto/Netto-Formulare aufbereiten“.
Nach erfolgter Lohnabrechnung sollten Sie ein leeres Brutto/Netto-Formular erhalten.