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Jubiläumsscheck

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letzte Antwort am 21.12.2016 15:22:11 von ulli_preuss
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saskiasparing
Beginner
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Nachricht 1 von 5
2175 Mal angesehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mandant hat einem Mitarbeiter einen Scheck in Höhe von 150 € zum Firmenjubiläum ausgestellt.

Wie kann ich das eingeben und abrechnen???

Es gibt zwar die Lohnart 858 aber diese bezieht sich ja auf ein Brutto-Betrag.

Ich bin verzweifelt. 😞

Danke für Ihre Hilfe.

Saskia Sparing

björn
Experte
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Frau Sparing,

ich glaube die Stammlohnart 231 hilft Ihnen weiter.

Hier wird der Einmalbezug von Netto auf Brutto hochgerechnet.

Gruß

Björn Niggemann

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saskiasparing
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Björn,

ja anhand dieser Lohnart habe ich den Betrag hochgerechnet.

Dann habe ich den hochgerechneten Betrag genommen und über die 858 abrechnen lassen. Aber kann das wirklich so stimmen?

Über die 858 wird doch diese Fünftel-Regelung angewandt und diese mehrjährige LSt. Tabelle. Oder gibt es für diesen Fall einfach keine schöne Lösung 🙂

Danke

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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 4 von 5
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Neue Lohnart mit der Stammlohnart 231 anlegen und dort belassen. Die dann z.B. "Jubiläumszuwendung" nennen. Dann braucht es die 858 nicht und ist zumindest steuer- und sv-rechtlich richtig abgerechnet.

Beste Grüße

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
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ulli_preuss
Erfahrener
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Nachricht 5 von 5
1324 Mal angesehen

Hallo,

die Abrechnung ist schon richtig, siehe Jubiläumszuwendung (Beispiele für LODAS) . Zusätzlich auch  Arbeitslohn für mehrere Jahre, Fünftelregelung, mehrjährige Tätigkeit (Beispiele für LODAS) . Im erstgenannten Dokument steht übrigens auch, welche Lohnart bei einem Nettobezug wie in Ihrem Falle zu benutzen ist, nämlich nicht 231 (wie von den Vorrednern genannt) sondern 229. DATEV führt die Günstigerprüfung sonst. Bezug und Fünftelregelung automatisch durch.

Ein Tipp noch allgemein: Nehmen Sie bei solchen o. ä. Sondervergütungen bevorzugt die von DATEV vorgeschlüsselten Stammlohnarten. Sie ersparen sich die aufwendige Pflege "selbstgestrickter" Lohnarten.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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letzte Antwort am 21.12.2016 15:22:11 von ulli_preuss
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