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Hallo Opal,
ich sehe hier keinerlei Probleme: Eine Sonder-/Einmalzahlung entfällt. Statt dessen erhält der Mitarbeiter eine bezahlte Freistellung. Und genau diese Bezahlung unterliegt ganz normal als laufender Bezug der Steuer und SV.
Weiter/komplizierter muss man hier gar nicht denken; oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?
Viele Grüße!
Hallo Opal,
noch eine Anmerkung: Sollte es in Zukunft eine bezahlte Freistellung wegen Betriebsjubiläum geben, sollte dafür auch entsprechende Regelungen getroffen werden (Verfall am Jahresende oder 31.3. des Folgejahres?/ Abgeltung ja/nein bei Austritt? etc. pp.)
VG
Ich sehe es genauso. Das Gehalt wird normal weitergezahlt, also keine weiteren Bruttobezüge.
ok, vielen lieben Dank...ich dachte nur, dass somit der MA auch eine Art von Gehaltserhöhung hat. Wenn das eine Verhandlung bezüglich jährlichem Urlaub wäre, ist es ja auch so zu sehen. Der MA kostet den AG einfach mehr (Verzicht der Arbeitskraft) aber er muss keine Lohnnebenkosten bezahlen.
Sehe ich das in dem Fall richtig?
Eine Vereinbarung ist notwendig, denn vertraglich (wir sind nicht Tarifgebunden) stehen 30 Tage. Einmalig eine Vereinbarung zwecks Anzahl Tage und einmalige "Gutschrift" und bei Gehaltserhöhung mit Urlaubstagen = ansonsten Vertragsänderung
das einzige, wo man eine Erhöhung sehen könnte, ist der Stundenlohn, wenn man nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zugrunde legt. Denn wenn man das Jahresbrutto durch die tatsächlichen Arbeitsstunden teilt und diese durch x Sonder-Urlaubstage ja geringer werden, wird dadurch dann ja der Lohn pro Arbeitsstunde höher.
Es ändert sich aber nichts am tatsächlichen Brutto, und damit auch nichts an der Bemessungsgrundlage für Steuer oder SV.