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Jobticket

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letzte Antwort am 22.11.2022 21:22:24 von tschortsch
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f_hirt
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

einige Mitarbeiter erhalten erstmals über die Firma ein Jobticket und ich bin mir mit meinen Eingaben nicht sicher, ob das so passt:

das monatl. Jobticket kostet 150,- EUR gesamt und der AG gibt einen Zuschuss von 5,- EUR

Eingabe bei Entgelt/ Fahrtkostenzuschuss

Fahrtkostenzuschuss (Bahrlohnzuwendung) 5,- EUR (LA 854)

Jobticket (Sachbezug) 145,- EUR (LA 866)

beide Lohnarten sind mit der gleichen Folge Netto-Abzug Nr. hinterlegt, so dass gesamt 150,- EUR Netto wieder abgezogen werden

 

Ist das so ok?

 

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

 

die Folge von Ihrer Erfassung wäre, dass der Arbeitgeber die vollen € 150,00 zahlt.

 

Unter Fahrkostenzuschuss (Barlohnzuwendung) darf in Ihrem Fall keine Erfassung erfolgen. Hier wird ein Zuschuss zu einer Fahrkarte erfasst, die der Arbeitnehmer selber zahlt.

 

Unter Jobticket (Sachbezug) erfassen Sie die € 5,00 die vom Arbeitgeber gezahlt werden.

 

Die € 150,00 müssen Sie unter Netto-Bezüge/-Abzüge als Abzug erfassen (bzw. € 145,00 wenn Sie einen Folgeabzug bei dem Sachbezug erfassen).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

f_hirt
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
1229 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

wie bei vielen Themen sind Sie wieder eine große Hilfe!

Die Eingabe ist nun:

5,- EUR Jobticket (Sachbezug)

145,- EUR als festen Nettoabzug

und damit werden die 150,- gesamt im Netto abgezogen

 

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

 

 

 

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tschortsch
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Hallo Herr Lutz,

 

können Sie mir - oder ein Kollege - ebenfalls weiterhelfen?

Ich habe das Problem, dass der Mitarbeiter eine Jahreskarte zum Jahrespreis erhalten hat.

Soll ich den Betrag einfach durch 12 teilen? 

Ich frage deshalb, weil der Mandant den Jahresbetrag bereits im Januar bezahlt hat und im Laufe des Jahres 2 Gutschriften vom MVV erhalten hat. Ich würde somit den tatsächlichen Betrag erneut durch 12 teilen und eine Nachberechnung für alle Monate durchführen. Sehen die Kollegen das auch so?

 

Viele Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung auf Ihren Beitrag.


Rechtlich können wir Sie zu diesem Fall nicht beraten.

 
Halten Sie hierzu bitte Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 6 von 7
635 Mal angesehen

@tschortsch  schrieb:

Hallo Herr Lutz,

 

können Sie mir - oder ein Kollege - ebenfalls weiterhelfen?

Ich habe das Problem, dass der Mitarbeiter eine Jahreskarte zum Jahrespreis erhalten hat.

Soll ich den Betrag einfach durch 12 teilen? 

Ich frage deshalb, weil der Mandant den Jahresbetrag bereits im Januar bezahlt hat und im Laufe des Jahres 2 Gutschriften vom MVV erhalten hat. Ich würde somit den tatsächlichen Betrag erneut durch 12 teilen und eine Nachberechnung für alle Monate durchführen. Sehen die Kollegen das auch so?

 

Viele Grüße

 


Warum erfassen Sie nicht den Jahresbetrag in dem Moment, in dem der Arbeitgeber diesen zahlt und bei Erstattung das Ganze als Bezug oder Nachberechnung?

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tschortsch
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Stimmt,

man (ich) kann es sich ja künstlich schwer machen 😉

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6
letzte Antwort am 22.11.2022 21:22:24 von tschortsch
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