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Jobticket einrichten

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letzte Antwort am 22.04.2026 12:22:06 von Uwe_Lutz
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SarahSpiering
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
162 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen,

 

wahrscheinlich kommt hier wieder mein mangeldes Fachwissen, zum Tragen, aber ich verstehe die unterschiede einfach nicht und meine Kollegen mache es auch alle anders bzw. kennen den Unterschied auch nicht.

 

Es geht um die Einrichtung eines Jobtickets.

 

Ich habe Mandate von einer Kollegin übernommen und festgestellt, dass dort unterschiedlich vorgegangen wurde und jetzt frage ich mich was ist richtig.

 

Einmal wurde der Betrag über die Entlohnung mit der Lohnart 2900 - AG Zusch. f. Jobticket, str-frei erfasst und in dem anderen Mandat über die Fahrtkostenzuschuss-Maske im Mitarbeiter über den Punkt Fahrtkostenzuschuss( Barlohn).

 

Beiden fällen bekommt der MA 63,00€ vom AG um sich ein Jobticket zu kaufen. 

 

a) was ist jetzt richtig?

b) wenn beide Wege richtig sind, wie entscheidet man, welchen man wählen muss?

 

Sonst gibt es in DATEV ja auch nicht für alles 2 Wege (oder vielleicht noch mehr?). 

 

In der DATEV Hilfe werden auch beide Wege beschrieben, aber ich erkenne den Unterschied nicht. 

 

Danke schon mal für die Hilfe. 

Constanze_GM
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
125 Mal angesehen

Hallo,

ich habe mir tatsächlich die Lohnart 2900 kopiert und die Folgelohnart hierfür rausgenommen. Warum? Der Arbeitgeber läßt sich regelmässig die Abbuchungen für das Jobticket vorzeigen und ist somit auf der sicheren Seite. Somit wurde nicht wirklich Barlohn zur Auszahlung gebracht, weil das Ticket ja reell vorhanden ist. und der Verwaltungsakt auf den Mitarbeiter abgewälzt wurde.

 

Die Regelung mit dem Fahrtkostenzuschuss wähle ich nur, wenn es um Mitarbeiter geht, die die Strecke mit dem Pkw zurücklegen und daher Barlohn bekommen.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 3 von 3
117 Mal angesehen

@Constanze_GM  schrieb:

 

Der Arbeitgeber läßt sich regelmässig die Abbuchungen für das Jobticket vorzeigen und ist somit auf der sicheren Seite. Somit wurde nicht wirklich Barlohn zur Auszahlung gebracht, weil das Ticket ja reell vorhanden ist. und der Verwaltungsakt auf den Mitarbeiter abgewälzt wurde.

 


Wenn der AN die Fahrkarte selbst kauft, liegt kein Jobticket, sondern Fahrkostenerstattung (also Barlohn) vor. Den Nachweis muss man sich trotzdem geben lassen, da man dies für den Nachweis der Steuerfreiheit benötigt.

 

Nur wenn der Mdt. die Fahrkarte kauft und an den Mitarbeiter weitergibt, liegt ein Sachbezug vor.

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letzte Antwort am 22.04.2026 12:22:06 von Uwe_Lutz
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