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Jobrad bei Krankengeld

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letzte Antwort am 09.07.2021 14:23:25 von Alexandra_Friedrich
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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Community,

 

bei einem Mitarbeiter rechnen wir ein Jobrad mit Gehaltsumwandlung ab. Nach einer Unterbrechung von 8 Wochen nimmt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit wieder auf. Unser Mandant ist der Meinung, die Leasingzahlungen für den Unterbrechungszeitraum abziehen zu können. Aus dem Nutzungsüberlassungsvertrag geht das nicht hervor. Ist das überhaupt Rechtens?

 

Viele Grüße

 

 

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

 

ob das arbeitsrechtlich haltbar ist, müsste geprüft werden.

 

Grundsätzlich sehe ich es aber so, dass der Mitarbeiter ja auf Gehalt für das Fahrrad verzichtet hat. Wenn jetzt nun kein Gehalt geflossen ist, konnte nichts einbehalten werden. Nun mit dem Gehalt kann dieses nun nachgeholt werden.

 

Wir holen in Absprache mit dem Mandanten, in der Regel spricht dieser das mit seinem Mitarbeiter vorher ab, solche Gehaltsverzichte (Fahrrad, bAV etc.) auch nach.

 

Viele Grüße

T. Reich

dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Hallo @Bonita66 ,

 

im Zweifel würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzu ziehen, aber hier mal meine persönliche Ansicht:

 

Wenn der Nutzungsüberlassungsvertrag nichts dazu sagt, würde ich auf die tatsächlichen Verhältnisse abstellen. Trotz Krankengeld kann man ja (je nach Krankheit) das Fahrrad nutzen. Wenn das Fahrrad nachweislich für die kompletten 2 Monate nicht genutzt werden konnte, würde ich auch keine Nutzung bzw. auch keine Gehaltsumwandlung abrechnen, wenn das Fahrrad aber auch nur einen Tag für die Nutzung zur Verfügung stand, dann (analog zur PKW-Nutzung) schon. Aber wie gesagt, nur meine persönliche Meinung.

 

MfG,

Dirk Schmakies

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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Vielen Dank für die schnelle Info.

 

Viele Grüße

SJ_2020
Fortgeschrittener
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Hallo liebe Community,

 

ich klinke mit mal ein.

 

Wir haben einen Mitarbeiter mit JobRad zum abwickeln. Dieser wird in naher Zukunft für 4 Monate in Elternzeit gehen.

 

Ok - bzgl. Einbehalt der Leasingrate müsste der Mandant dies arbeitsrechtlich selber klären. Wie verhält es sich jedoch mit dem geldwerter Vorteil? Kann dieser ganz normal, auch während der Elternzeit/Krankengeldbezug etc, über die Abrechnung abgewickelt werden?

 

Hatte diesen Fall noch nie und möchte mich gerne vorbereiten.

 

Vorab vielen Dank für Mitteilung jeglicher Erfahrungswerte 🙂

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
7323 Mal angesehen

Hallo, 


soll das Jobrad während der Unterbrechung weiterhin abgerechnet werden, so können Sie dies als weitergewährte Arbeitgeberleistung eingeben. 


Informationen dazu finden Sie im Hilfedokument 1070148 .


Soll der geldwerte Vorteil  in einem Monat mit voller Unterbrechung nicht abgerechnet werden, deaktivieren Sie bitte in den entsprechenden Monaten unter Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen in der Registerkarte Privatfahrten das Kontrollkästchen "Abrechnung von Privatfahrten".

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.07.2021 14:23:25 von Alexandra_Friedrich
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