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Jobrad Arbeitgeberzuschuss

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letzte Antwort am 20.09.2023 11:44:04 von rschoepe
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kova
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Guten Morgen,

 

es gibt schon einige Einträge zu dem Thema. Leider ist es mir jedoch nicht ganz klar wie der Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt wird. Hat dies jemand in einmal in der Fachliteratur oder in Anleitungen von der Datev gefunden?

vw
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
1029 Mal angesehen

Guten Morgen,

in den Empfehlungen auf der rechten Seite war nichts dabei? Wie z.B.:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Behandlung-Arbeitgeberzuschuss-zum-Jobrad-bei-Gehaltsumwandlung/td-p/181714

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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kova
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Die Beiträge habe ich auch schon gelesen, weiter käme ich damit aber mit fehlt ein Offizielles ja so ist es bzw. eine Anleitung nur bezogen auf das Jobrad

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @kova,


rechtlich können wir keine Auskünfte geben.


Bitte prüfen Sie den verlinkten Thread von @vw oder wenden Sie sich an einen Vertreter des Arbeitsrechts.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Fachmann
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894 Mal angesehen

Hallo kova,

 

ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstehe:

 

Der Arbeitgeber bietet das JobRad-Leasing an? Es handelt sich dabei regelmäßig um zwei Verträge, die der Arbeitgeber abschließt:

 

1. Arbeitgeber schließt mit JobRag-Anbieter einen Leasingvertrag über ein Fahrrad A ab und verpflichtet sich, einen Betrag X als Leasinggebühr plus einen Betrag Y als Versicherungsgebühr etc. zu zahlen.

 

2. Arbeitgeber schließt mit seinem Arbeitnehmer einen Nutzungsüberlassungsvertrag (Fahrradnutzung) für das Fahrrad A ab, in dem die Entgeltumwandlung in Höhe von X (ggf. in Höhe von X minus ... €) vereinbart wird.

 

Betrifft der von Ihnen angesprochene Arbeitgeberzuschuss nun den Betrag X oder den Betrag Y?

 

Der Arbeitgeberzuschuss taucht in der Lohnabrechnung meines Wissens gar nicht auf. Durch ihn reduziert sich lediglich (faktisch) die Refinanzierung der Leasinggebühr, da die Entgeltumwandlung kleiner ist als die Leasinggebühr.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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rschoepe
Experte
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@lohnexperte  schrieb:

Der Arbeitgeberzuschuss taucht in der Lohnabrechnung meines Wissens gar nicht auf.


Muss nicht, kann aber. Wir haben bei einem Mandanten den AG-Zuschuss als separaten Festbezug angelegt, damit die Abrechnung für die AN verständlicher ist (und keine weniger Fragen aufkommen, wenn mal Gehaltsabrechnungen verglichen werden). Da Gehaltsverzicht und AG-Zuschuss beide LLJ sind, macht es für die Steuer- und SV-Bruttos ja keinen Unterschied.

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letzte Antwort am 20.09.2023 11:44:04 von rschoepe
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