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Jobcenter-Digital Austausch über DUO?

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letzte Antwort am 18.05.2022 17:29:22 von bodensee
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EhrlichA
Einsteiger
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Auskunftsache Mitarbeiterabgang nach SGBII §52/57

 

Moin,

als Campingplatz haben wir ein reges kommen und gehen an Saison Arbeitern. Üben das Arbeitsamt gibt es inzwischen mit jobcenter-digital online Austauschmöglichkeiten (Schnittstellen).

Als Mandaten erhalte ich jedoch nur PDF Export der Personalauswertungen in DUO.

 

  1. Der Austausch mit dem Arbeitsamt beim Abgang eines Mitarbeiters könnte doch einfach automatisch stattfinden, oder?
  2. Alternative 1 bitte einfach eine Freigabemöglichkeit für die Mandanten bereitstellen.
  3. Alternative 2 lasst doch bitte einfach den Mitarbeiter in ANO entscheiden, was er an den Jobcenter überträgt.

 

Unser Lohnsteuerbüro verlangt für eine Übertragung über die existierenden Schnittstellen 20€ pro Datenaustausch. Ehrlich gesagt, dann übertragen wir die Daten lieber per PDF.

 

Viele Grüße

Alexander vom ostseequelle.camp

ostseequelle.camp
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Alexander,

 
bitte wenden Sie sich über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir den Sachverhalt zusammen besprechen können.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 3 von 7
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Cool 😎! Die Ergebnisse wird @EhrlichA mit uns sicherlich teilen 😀

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 4 von 7
210 Mal angesehen

Klasse Beitrag, @EhrlichA !

 

Mal eine hammerkonkrete Anwenderanforderung!

 

Danke für ein Feedback (falls da was nutzbringendes herauskommt...)

 

@metalposaunist ,Deutschland, 2022. Fragen?

bodensee
Allwissender
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Nachricht 5 von 7
200 Mal angesehen

Was zu übertragen ist , entscheidet die Arbeitsagentur und weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer selbst. 

 

Es kommt darauf an was gemacht werden soll, für Sofortmeldungen wäre ich sofort bei IHnen, aber auch Arbeitsbescheinigungen die ja via Datev direkt an das Jobcenter gehen.  

 

Da wage ich zu bezweifeln dass dies die meisten AG hinkriegen, aber der Zugang für den AG wäre sicherlich hilfreich, nur dann nicht wenn was schief läuft auf den STB zurückkommen (weil das würde meiner Erfahrung entsprechen). 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 6 von 7
182 Mal angesehen

@bodensee  schrieb:

Was zu übertragen ist , entscheidet die Arbeitsagentur und weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer selbst. 

 

Es kommt darauf an was gemacht werden soll, für Sofortmeldungen wäre ich sofort bei IHnen, aber auch Arbeitsbescheinigungen die ja via Datev direkt an das Jobcenter gehen.  

 

Da wage ich zu bezweifeln dass dies die meisten AG hinkriegen, aber der Zugang für den AG wäre sicherlich hilfreich, nur dann nicht wenn was schief läuft auf den STB zurückkommen (weil das würde meiner Erfahrung entsprechen). 

 


Und dann  kommt DATEV mit dem Stichwort "Kollaboration". Möglichst viele Prozesse, die von beiden (Berater und Mandant) arbeitsteilig erledigt werden sollen. 

 

Münden tut das ganze dann im "Lohn Online"....

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 7 von 7
139 Mal angesehen

Ich glaube nicht das das in Lohn online mündet , das wird erst der Anfang sein. 

 

Vlt. sollte ich mir langsam doch überlegen den Ruhestand vorzuziehen 😀

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
6
letzte Antwort am 18.05.2022 17:29:22 von bodensee
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