Liebe Community,
in der Dezemberabrechnung wurde einem Mitarbeiter ein Einmalbezug in Höhe von € 50,63 ausbezahlt.
Auf dem Fehler-/Hinweisprotokoll kam ff. Fehler:
Das jährliche SV Brutto in Höhe von ... ist im Monat 12/2023 negativ. Dies führt zu fehlerhaften Abrechnungen, wenn der zu korrigierende Einmalbezug ursprünglich die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat oder wenn sich seit dieser Abrechnung die SV-Prozentsätze geändert haben. Führen Sie statt dessen mit einer Wiederabrechnung eine Nachberechnung auf den Auszahlungsmonat durch und erfassen den Einmalbezug im Minus.
Nach Sichtung hatte der Mitarbeiter tatsächlich in 05/2023 bereits einen Einmalbezug bei dem die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wurde.
Heißt das nun, dass der in 12/2023 ausbezahlte EMB wieder in Abzug gebracht werden muss und als lfd. Bezug abgegolten werden muss?
Vorab vielen Dank.
Hallo,
diesen Fall müssen wir uns mit Ihnen im Detail ansehen.
Bitte wenden Sie sich dazu über unsere Servicekanäle an uns.
Hallo,
heißt dieser Weg, dass wir über die DATEV Soforthilfe gehen müssten?
Vorab vielen Dank.
Hallo @SJ_2020,
unsere verschiedenen Servicekanäle hatte Ihnen Frau Friedrich verlinkt.
Falls Sie mit der DATEV Soforthilfe den Eilservice meinen - dieser ist einer der möglichen Kanäle 🙂