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Internetkosten 20% Übernahme AG

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letzte Antwort am 23.05.2022 16:53:56 von t_r_
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Sahin1
Einsteiger
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Hallo Leute,

 

ein Mdt. übernimmt 20% der Internetkosten eines MA. 

Laut R 3.50 Abs.2 LStR ist es ohne Einzelnachweis möglich 20% des  Rechnungsbetrags maximal 20€ mtl. steuerfrei zu ersetzten. 

Was für eine Lohnart verwende ich im Lohn und Gehalt dafür? 

 

Viele Grüße 

Y.Sahin 

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

da es pauschalierter Auslagenersatz ist, muss dieser nicht auf die Lohnabrechnung. Wenn dieses über die Lohnabrechnung ausgezahlt werden soll, würde ich die Lohnart 9004 Telefon verwenden. Ich würde diese in z. Bsp. Telekommunikationsaufwendungen umbenennen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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JenKlaus
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
2223 Mal angesehen

Hallo,

 

wie viel will der AG denn übernehmen? Um die 20 EUR zu erreichen müssen wenigstens 100 EUR als Rechnung nachgewiesen werden, das hat ja heute kaum noch jemand.

 

Was auch gehen würde, allerdings mit pauschaler Steuer von 25% ist ein Zuschuss zur Internetnutzung bis max. 50 EUR pro Monat (40.2 Absatz 5 LStR)

Andreea1
Beginner
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Nachricht 4 von 5
1886 Mal angesehen

und mit welcher LA rechnet man das so ab ? Danke im Voraus

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 5 von 5
1880 Mal angesehen

Hallo,

 

pauschal versteuert wäre die Lohnart 2760 für den Internetzuschuss möglich.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 23.05.2022 16:53:56 von t_r_
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