Hallo Leute,
ein Mdt. übernimmt 20% der Internetkosten eines MA.
Laut R 3.50 Abs.2 LStR ist es ohne Einzelnachweis möglich 20% des Rechnungsbetrags maximal 20€ mtl. steuerfrei zu ersetzten.
Was für eine Lohnart verwende ich im Lohn und Gehalt dafür?
Viele Grüße
Y.Sahin
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
da es pauschalierter Auslagenersatz ist, muss dieser nicht auf die Lohnabrechnung. Wenn dieses über die Lohnabrechnung ausgezahlt werden soll, würde ich die Lohnart 9004 Telefon verwenden. Ich würde diese in z. Bsp. Telekommunikationsaufwendungen umbenennen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
wie viel will der AG denn übernehmen? Um die 20 EUR zu erreichen müssen wenigstens 100 EUR als Rechnung nachgewiesen werden, das hat ja heute kaum noch jemand.
Was auch gehen würde, allerdings mit pauschaler Steuer von 25% ist ein Zuschuss zur Internetnutzung bis max. 50 EUR pro Monat (40.2 Absatz 5 LStR)
und mit welcher LA rechnet man das so ab ? Danke im Voraus
Hallo,
pauschal versteuert wäre die Lohnart 2760 für den Internetzuschuss möglich.
Viele Grüße
T. Reich