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Inflationsprämie, Entgeltkürzung Teilzeit

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letzte Antwort am 23.11.2022 16:03:53 von FrauSmith
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Aphelochairos
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Hallo,

es soll ein Festbetrag als Inflationsprämie bezahlt werden, Teilzeitkräfte sollen den Betrag gekürzt erhalten. Die Prämie als steuerfreie Zahlung einrichten ist kein Problem. Leider wird aber trotz Aktivierung des Kästchens "Teilzeitkürzung" die Prämie für alle in voller Höhe berechnet. Muss ich noch irgendetwas anderes beachten? Wir rechnen ohne Entgelttabellen monatliche Löhne/Festbezüge ab (keine Stundenlöhne), die Arbeitszeiten sind bei Arbeitszeiten / Regelmäßige Arbeitszeit / wöchentliche Arbeitszeit eingetragen. Bei den Mandantendaten ist analog die 40h Woche als Vollzeitstandard eingetragen.

Vielen Dank für Hilfestellungen,

Viele Grüße Chris

TN
Fachmann
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Jetzt vermute ich mal, dass hier kein Teilmonat vorliegt, der für die Kürzung Voraussetzung wäre. Die Kürzung eines Vergütungsbestandteiles erfolgt ja nicht nach Teilzeit, sondern nach Teilmonat.

 

Wenn ich das richtig verstanden habe...

Aphelochairos
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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Danke für die Antwort!

 

Ja, es geht nicht um Teilmonate sondern die wöchentliche Arbeitszeit. Eine Teilzeitkraft mit 50%/20h pro Woche soll auch 50% der Prämie für einen Vollzeitmitarbeiter erhalten.

Dann heißt Teilzeit bei Datev nicht Teilzeit sondern Teilmonat? Da muss man auch erstmal draufkommen 🙂

 

Das ist natürlich sehr schade, denn dann muss ich wohl für jeden Beschäftigten die Prämie einzeln festlegen? Damit bin ich dann eine Weile beschäftigt.

 

Grüße Chris

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Aphelochairos  schrieb:

 

Dann heißt Teilzeit bei Datev nicht Teilzeit sondern Teilmonat? Da muss man auch erstmal draufkommen 🙂

 


Wenn sie das Häkchen "Teilzeitkürzung" unter Mandantendaten | Entgeltkomponenten | Sonderzahlungen meinen, wirkt dieses nur, wenn Sie die Sonderzahlung "Inflationsprämie" (wieso eigentlich "Prämie" - wäre nicht "Inflationsausgleich" sinnvoller?) über eine Entgelttabelle erfassen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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TN
Fachmann
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@Aphelochairos 

Teilzeit heißt, es wird nicht gemäß Mandantenvollzeit gearbeitet, also z. B. halbtags.

Teilmonat heißt, es gibt eine Unterbrechung während des Monats, z. B. K6, Austritt, FU oder andere unbezahlte Tage. Teilzeit und Teilmonat meinen völlig unterschiedliche Sachverhalte.

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TN
Fachmann
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@Uwe_Lutz 

Danke Herr Lutz für die Lodas-Ergänzung!

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Aphelochairos
Beginner
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Ich habe die Sonderzahlung genau so angelegt, wie im unten verlinkten Dokument beschrieben. Da finde ich aber nichts von einer Entgelttabelle?

 

Ich habe die Sonderzahlung bei den Entgeltkomponenten angelegt, als Festbetrag eingetragen und den Haken bei Teilzeitkürzung gesetzt.

Wo kommt denn die Entgelttabelle ins Spiel?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nein, Entgelttabelle war falsch - Entgeltkomponenten war gemeint.

 

Es muss alles komplett im Bereich der Entgeltkomponenten erfasst werden. 

 

Wenn ich dies bei uns mache, d.h. die Lohnart im Bereich "Tabellenzuordnung" erfasse und den Betrag in der Lasche "Betrag" erfasse, wird dies entsprechend der erfassten Arbeitszeiten anteilig berechnet.

 

 

Und bei Ihnen kommt bei allen der volle Betrag?

 

 

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Aphelochairos
Beginner
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Vielen Dank! Genau so hatte ich es gemacht. Ein Anruf bei der Lodas-Hotline hat weiter geholfen: der Haken (obwohl gesetzt) wurde nicht an das RZ übertragen. Nach setzen des Änderungskennzeichens bei dem Haken hat die Kürzung der Zahlungen funktioniert. War also alles richtig, nur im RZ kamen nicht alle Daten an

FrauSmith
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 11
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Interessant. Ich wusste gar nicht das es diese Möglichkeit gibt.

 

Aber unsere Mandaten geben uns die Beträge (hier Inflationsprämie) generell bereits auf.

 

Es wollen schon einige Mandaten zahlen aber bei den meisten erhalten es nicht alle Mitarbeiter und wenn dann eher nach eigener Entscheidung/Einstufung (nach Leistungen oder anderer uns nicht bekannter Kriterien) und nicht Teilzeit/Vollzeit anteilig berechnet.

 

 

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letzte Antwort am 23.11.2022 16:03:53 von FrauSmith
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