Inflationsausgleichsprämie bei Wechsel von Einzelfirma in eine GmbH
Wir haben eine Firma die den Inflationsausgleich in voller Höhe in der Einzelfirma ausbezahlt hat und diese nochmals in voller Höhe in der GmbH ausbezahlen möchte GGF ist der Eigentümer der Einzelfirma, Anschrift ist gleich, gleiches Personal.
Frage, ist die GmbH ein neues Arbeitsverhältnis oder handelt es sich immer noch um den gleiche n Arbeitgeber.
Vielen Dank
Anke Rathje
Wie ist der GGF denn in seiner Einzelfirma an die IAP gekommen? Oder meinen Sie in der Einzelfirma etwas anderes?
Die Arbeitnehmer haben den Ausgleich bekommen und sollen den Inflationsausgleich nochmals erhalten, nicht der GGF. Bei der Einzelfirma war er natürlich nicht angestellt. 🙂
Wie sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter denn angestellt bei der Einzelfirma bzw. bei der GmbH?
Ein paar mehr Hinweise braucht es dann schon... 🤔
@AnkeRathje Frage, ist die GmbH ein neues Arbeitsverhältnis oder handelt es sich immer noch um den gleiche n Arbeitgeber.
liegt ein Fall von §613a BGB vor?
Entscheidend ist wie war der Übergang von der EF zur GmbH ?
Wurde die EF ggf. in die GmbH umgwandelt zu Buchwerten ?
Wenn ja gehen die Beschäftigungsverh. zwingend über und nach meiner Ansicht ist dann eine IAP nicht nochmal möglich.
Anders wenn z.Bsp. die Einzelfirma an einen fremden Dritten verkauft wurde und der ehemalige Inhaber eine
neue GmbH gründet und die Beschäftigungsverhältnisse neu beginnen.
Dann ist eine erneute IAP möglich, wenn die anderen gesetzlichen voraussetzungen erfüllt sind.
Wurde die EF ggf. in die GmbH umwandelt zu Buchwerten ?
Ja zu Buchwerten und alle Arbeitnehmer wurden in die GmbH übernommen.