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Individuelle Überweisung bei Unterhaltszahlung

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letzte Antwort am 06.05.2024 08:58:21 von Tally87
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Tally87
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

wir haben einen Mitarbeiter, bei dem wir zwei Beträge (Unterhaltszahlungen) auf jeweils zwei verschiedene Konten zahlen müssen.

 

Wenn ich nun in den individuellen Überweisungen eine Zahlung anlege wird mir diese nicht als Abzug auf der Gehaltsabrechnung angezeigt.

 

Zudem kann ich mit der gleichen Lohnart keine weitere Überweisung anlegen.

 

Wer kann mir hier einen Tipp geben?

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 8
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2 Abzugslohnarten, diese in den festen Be/Abzügen hinterlegen. 2 Individuelle Überweisungen anlegen.

LG
VM
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Tally87
Beginner
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Das heißt ich müsste für jeden Mitarbeiter, der evtl. eine separate Zahlung hat, eine neue Lohnart anlegen??

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 8
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nein, bei unterschiedlichen AN müsste die gleiche Nr gehen. Nur beim selben AN müssen bei unterschiedlichen Überweisungen auch individuelle Abzugsnummern verwendet werden.

LG
VM
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Ncl-bhn_
Einsteiger
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Interessanter Fall, hatte ich so jetzt auch noch nicht. Sind denn wirklich auch beide zu bedienen ? Da Unterhaltspfändung ja immer vorgeht wird natürlich die zuerst angelegte bedient. Anscheinend kommt durch eine andere Behörde dann ja für ein weiteres Kind noch eine (ich kenne nur mehrere Kinder in einem Vorgang) geht es dann da nicht eventuell auch nach dem Rang ? Also die Unterhaltspfändungen vor allen anderen, aber da auch nach Poststempel und wenn Behörde 1 halt alles ausschöpft muss sich Nummer 2 anstellen ?

Wirklich nur meine Gedanken hierzu und weil es mich sehr interessiert, keinerlei Wissen zu diesem Punkt.

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wwinkelhausen
Fachmann
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Steht doch nix von Pfändung.

Dinosaurier
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Ncl-bhn_
Einsteiger
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Welche Zahlung soll es denn sonst sein ? Die privaten Verbindlichkeiten an die (anscheinend verschiedenen) anderen Elternteile ? 

Die haben ja nichts im Lohn verloren. 

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Tally87
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Ja, es sind beide Zahlungen zu bedienen.

 

Aber es sind keine Unterhaltspfändungen - die könnte ich ja regulär über Pfändung laufen lassen - sonder reguläre Überweisungen, die der AG im Auftrag des AN überweisen soll.

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letzte Antwort am 06.05.2024 08:58:21 von Tally87
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