Hallo,
der Hinweis mit der Sperrung deutet darauf hin, dass Sie die Stammdaten und das Hochsetzen in einem Verarbeitungslauf gesendet haben.
Abhilfe:
1. Bei den betreffenden Austrittsdaten mit der rechten Maustaste das Änderungskennzeichen setzen und
nur die Stammdaten an das RZ senden
2. Einen Verarbeitungslauf abwarten
3. Im nächsten Verarbeitungslauf das Hochsetzen nochmal senden
Gruß
Moin,
wenn das Austrittsdatum mit der letzten Abrechnung noch nicht erfasst war, muss die letzte Abrechnung über eine Wiederholungsabrechnung neu abgerechnet werden, damit noch ggf. erforderliche Abmeldungen etc. erstellt werden.
Nur das Senden der Stammdaten ist in dem Fall m.E. nicht ausreichend (und steht auch in der Fehlermeldung anders).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Achten Sie bitte darauf, dass alle Mitarbeiter spätestens im letzten abgerechneten Monat ausgetreten sein müssen.
Das Senden der Stammdaten genügt, um eine Hochsetzung durchführen zu können.
Wie bereits richtig beschrieben, ist darauf zu achten, dass die Hochsetzung nicht zusammen mit den Stammdaten in einen Verarbeitungslauf fließt.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
@Vanessa_Mertel schrieb:
Das Senden der Stammdaten genügt, um eine Hochsetzung durchführen zu können.
Dazu habe ich noch einmal eine Frage:
Ich rechne eine Aushilfe z.B. bis einschließlich März 2020 ab, ohne dass ein Austrittsdatum erfasst ist.
Nach der März-Abrechnung erfasse ich ein Austrittsdatum per 31.03.2020 und sende die Stammdaten, ohne dass ich eine Wiederholungsabrechnung durchführe.
Wenn ich Ihre Aussage richtig interpretiere, kann ich dann -auch ohne Wiederholungsabrechnung- die Hochsetzung durchführen. Ist das wirklich so? Das macht doch wenig Sinn, da ich dann keine Abmeldung für diese Aushilfe hätte.
Und die oben zitierte Fehlermeldung sagt m.E. auch etwas anderes.
Wenn ich andere Stammdatenänderungen habe, reicht m.E. das Senden der Stammdaten - aber gerade beim Austrittsdatum nicht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
in dem von Ihnen beschriebenen Fall haben Sie Recht. Wenn die erforderlichen Meldungen bei Austritt benötigt werden, ist natürlich das Austrittsdatum zu erfassen und zwingend eine Wiederabrechnung zu senden.
Grundsätzlich ist die Hochsetzung in LODAS jedoch nicht an die Abmeldung geknüpft, sodass auch die Eingabe des Austrittsdatums und lediglich das Senden von Stammdaten hierfür ausreicht.
Dabei kommt es ganz auf den Sachverhalt an.
Die von meiner Kollegin Frau Mertel genannte Vorgehensweise kommt z.B. zum Tragen, wenn der Mandanten den Abrechnungsstand 04/2019 hat und ab 05/2020 wieder neue Mitarbeiter einstellt. Der neue Mitarbeiter wurde jedoch bereits vor der Hochsetzung im Bearbeitungsmonat 05/2019 mit Eintritt 01.05.2020 angelegt und an das Rechenzentrum übermittelt. Mit diesen Eingaben wäre eine Hochsetzung nicht möglich.
Deshalb löscht man das Eintrittsdatum 01.05.2020 heraus und erfasst für diesen Mitarbeiter ein Ein- und Austrittsdatum aus einem nicht mehr nachberechenbaren Zeitraum (z.B. 01.01.2018) und schickt nur Stammdaten weg.
Die Hochsetzung kann nun durchgeführt werden.
Nachdem diese erfolgreich durchgeführt ist, löscht man das Ein- und Austrittsdatum (01.01.2018) wieder heraus und kann den Arbeitnehmer regulär zum 01.05.2020 eintreten lassen und weiter abrechnen.🙂
Hallo Frau Heinlein,
Danke für die Klarstellung.
Den Fall hatte ich so noch nicht, dass ich bei aktuellem Austritt aller Mitarbeiter schon vorher weiß. dass Monate später jemand wieder eintritt. Das mag bei Saisonbetrieben der Fall sein - im Regelfall erfahre ich aber auch da erst bei Wiederaufnahme der Tätigkeit davon.
Für den Normalfall merke ich mir, dass nach dem Senden vom Stammdaten für die ausgeschiedenen Mitarbeiter eine Wdh.-Abr. erforderlich sein wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz