Hallo Community,
bei folgendem Fall benötige ich Hilfe:
Mitarbeiter A bekommt einen Gutschein in Höhe von sage und schreibe 5.000 € von seinem Arbeitgeber geschenkt.
Der Gutschein soll über die Lohnabrechnung nach seinen individuellen Steuermerkmalen versteuert werden (also keine Pauschalversteuerung).
Wenn ich dies so vornehme, kann ich dann trotzdem zukünftig für weitere Geschenke (an Arbeitnehmer / Geschäftspartner) die Pauschalversteuerung vornehmen?
Ich hatte mal gelesen, sobald man einmal gegen die Pauschalversteuerung entscheidet, ist diese auch auf weitere Sachverhalte nicht anzuwenden? Ich finde leider den Text im Internet bzw. den Zusammenhang nicht mehr....
Vielen Dank für eure Hilfe.
Da bei Geschenken in dieser Höhe ja auch SV anfällt, frage ich mich gerade nach dem Sinn der Sache? Da hätte er dem Mitarbeiter doch auch einfach 5000 Euro zahlen können?
Hallo,
diejenigen, die einen GS iHv 5 TEUR erhalten sind meist jenseits der BBMG...
Es steht im § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG, dass einheitlich zu entscheiden, ob Pauschalversteuerung oder eben nicht.
im BMF zu § 37b EStG ist klargestellt, dass Einheitlich für Dritte und für AN jeweils entschieden werden können.
VG