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Guten Morgen, bei DATEV-Lodas geht es um die Vergabe von neuen Personalnummern. Ein Mtarbeiter war bis 31.7.2016 geringfügig beschftigt. Ab 1.8.2016 Festanstellung. Muss eine neue Personalnummer vergeben werden? Bei Wechsel von Festanstellung zum Minijob

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letzte Antwort am 27.07.2016 12:10:09 von a_horst
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a_horst
Einsteiger
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Nachricht 1 von 14
5267 Mal angesehen

Guten Morgen,

bei DATEV-Lodas geht es um die Vergabe von neuen Personalnummern. Ein Mtarbeiter war bis 31.7.2016 geringfügig beschftigt. Ab 1.8.2016 Festanstellung. Muss eine neue Personalnummer vergeben werden? Bei Wechsel von Festanstellung zum Minijob auch eine neue Personalnummer? Gibt es hierzu ein Dokument? Danke im voraus für die Hilfe und einen schönen Tag.

Grüße

A. Horst

sokrates
Erfahrener
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Nachricht 2 von 14
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Hallo Herr Horst,

Sie müssen keine neue Personalnummer anlegen, sondern können auch nur die relevanten Daten ändern (Personengruppe, Steuer- und Sozialdaten). Die notwendige Meldung wird dann automatisch abgesetzt.

Herzliche Grüße,

Anne Koch

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Nachricht 3 von 14
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Moin,

besser ist es, eine neue Personalnummer zu vergeben. Nicht alles, was geht, ist auch gut. Da es nicht sichergestellt ist, dass das Entgelt bis zum 31.07. nicht in die Lohnsteuerbescheinigung einfließt, sollte in Fällen Minijob zu Festanstellung mit einer neuen Personalnummer gearbeitet werden. UV Verknüpfung nicht vergessen.

Gruß

KP

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 14
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Guten Tag,

ich würde hier auch nicht mit mehreren Personalnummern arbeiten, da dies die Angelegenheit unnötig verkompliziert.

Zum Einen muss darauf geachtet werden -wie KP schon schrieb-, dass die Schlüsselung für die UV-Jahresmeldung korrekt erfolgt.

Zum Anderen ist in dem Fall sozialversicherungsrechtlich korrekt eine Abmeldung zum 31.07. und Anmeldung zum 01.08. mit Grund der Abgabe "Krankenkassenwechsel" und nicht "Beginn/Ende der Beschäftigung". Wenn ich dies über eine Personalnummer laufen lasse, erfolgen die Meldungen automatisch richtig. Wenn ich hier mit mehreren Personalnummern arbeite, muss ich darauf achten, auch diese Schlüsselungen korrekt vorzunehmen (es geht - auch wenn sich die Knappschaft und die KK nicht beschweren werden, wenn dies mit Grund der Abgabe "Beginn/Ende der Beschäftigung" gemeldet wird).

Weiterhin kann es zu Problemen führen, wenn in den ersten vier Wochen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine AU-Zeit vorliegt und hierfür eine Erstattung nach dem U1-Verfahren erfolgen soll. Auch dies kann zwar entsprechend geschlüsselt werden - ist aber wieder die nächste Fehlerquelle.

Und den Einwand von KP

Da es nicht sichergestellt ist, dass das Entgelt bis zum 31.07. nicht in die Lohnsteuerbescheinigung einfließt, sollte in Fällen Minijob zu Festanstellung mit einer neuen Personalnummer gearbeitet werden.

kann ich so nicht nachvollziehen. Wenn dies bei der geringfügigen Beschäftigung über ELStAM-Daten abgerechnet ist, gehört dies auf die Bescheinigung auch rauf. Und wenn es pauschal versteuert wurde und richtig geschlüsselt ist, wird es auf der Bescheinigung auch nicht ausgegeben.

Viele Grüße

Uwe Lutz

a_horst
Einsteiger
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Nachricht 5 von 14
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für die Erläuterung. Stellt sich jedoch nur noch die Frage, was es mit dem Ausweis auf dem Lohnkonto auf sich hat? Und was passiert bei ggf. bei einer Nachberechnung, wen ich keine neue Personalnummer vergebe?

Viele Grüße

Andreas Horst 

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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a_horst
Einsteiger
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Nachricht 7 von 14
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Vielen Dank an Alle für die Hilfestellungen.

Viele Grüße

Andreas Horst

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a_horst
Einsteiger
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Nachricht 8 von 14
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Hallo Community,

jetzt habe ich alle erforderlichen Änderungen vorgenommen und bekomme eine Nachberechnung für den Monat Juli (Minijob) mit 0,00 €. Hat jemand eine Erklärung hierfür oder wäre das so in Ordnung?

Grüße

Andreas Horst

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cro
Experte
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Nachricht 9 von 14
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Hallo Herr Horst,

garantiert eine Lohnart gelöscht/überschrieben, die den Juli betrifft.

Gruß

C. Rohwäder

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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 10 von 14
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Hallo Herr Horst,

die Meldung Krankenkassenwechsel oder die Abmeldung wird zum 31.07. erstellt, dadurch kommt es zu der Abrechnung 0,00€

Herzliche Grüße,

Anne Koch

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a_horst
Einsteiger
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Nachricht 11 von 14
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Hallo Herr Rohwäder,

nur ab 8/16 die Festbezüge von Gehalt Minijob  auf Gehalt geändert.  Sowie alle anderen Stammdaten auch. Mehr nicht.

Gruß

Andreas Horst 

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a_horst
Einsteiger
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Nachricht 12 von 14
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Hallo Frau Koch,

die Meldungen kann man leider in den Probeabrechnungen nicht sehen. Trotzdem Danke.

Gruß

Andreas Horst

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 13 von 14
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Hallo Herr Horst,

wenn Sie mit der Juli-Abrechnung den Austritt zum 31.07.2016 schon erfasst hatten, liegt der Ausdruck der Juli-Abrechnung als Nachberechnung ohne Änderung daran, dass der Austritt nun weggefallen ist - und damit die bisherige Abmeldung mit Grund "Ende der Beschäftigung" durch eine Abmeldung "Krankenkassenwechsel" geändert wird.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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a_horst
Einsteiger
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Nachricht 14 von 14
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Hallo Herr Lutz,

genau das ist es. leider fehlten die Hinweise.

Vielen Dank nochmal.

Viele Grüße

Andreas Horst

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13
letzte Antwort am 27.07.2016 12:10:09 von a_horst
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