Hi zusammen kurze Frage:
Mandant hat den Mitarbeiter jetzt erst rückwirkend zum 01.07.2023 in der Gruppenunfallversicherung angemeldet. Für 2023 wurde also noch nichts in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Wie würde ihr dieses Thema nun angehen?
Ich bringe mich hier aktuell selbst durcheinander.
Wie wird die Unfallversicherung sonst behandelt?
Die wurde sonst einmal im Jahr berücksichtigt. Immer im Dezember.
Wurde bisher mit Lohnart 3180 und im Abzug 9830 berücksichtigt.
Ich bin mir nur so unsicher ob und wie ich den Beitrag für 2023 jetzt noch darstellen kann.
Also ich würde es dann jetzt im aktuellen Monat mit den entsprechenden Lohnarten berücksichtigen. Der Beitrag ist ja auch erst jetzt geflossen.
Hallo,
Gruppenunfallversicherung ist nicht gleich Gruppenunfallversicherung.
Frage 1: Wer hat das Bezugsrecht? Arbeitslohn ist der Beitrag nur, wenn der AN das Bezugsrecht hat. Das ist nicht immer der Fall.
Frage 2: Könnte man die nicht vereinfachend Pauschalversteuern (§ 40b (3) EStG)? Die Prüfung der Freigrenzen ist ja entfallen, so ist die Pauschalierung wegen der SV-Freiheit doch das Mittel der Wahl, oder?
Viele Grüße