Hallo zusammen,
wir beschäftigen eine MA, der in Frankreich wohnt. Laut Finanzamt bekommt er allerdings keine Freistellungsbescheinigung, da er mehrmals die Woche in Deutschland (bei seiner Partnerin) übernachtet. Wie muss er nun abgerechnet werden? Mit Lohnsteuermerkmalen? Eine deutsche Steuer-ID besitzt er nicht.
Sollten Sie dann direkt mit dem FA klären ( Lst Arbeitgeber).
Bei schweizer Grenzgänger müssen Sie einen Antrag beim Arbeitgeberfinanzamt stellen nach welcher Steuerklasse er abgerechnet werden kann.
Aus dem Sachverhalt würde ich schließen, da in D ansässig, hat D das unbeschränkte Besteueurngsrecht und damit Steuerklasse 1.
da er mehrmals die Woche in Deutschland (bei seiner Partnerin) übernachtet.
Was nicht bedeutet dass er seinen überwiegenden Aufenthalt hier hat. 3 Nächte die Woche in D 4 in F und Urlaub im Ausland wäre der überwiegende Aufenthalt ggf. Frankreich. Da wäre ein Fahrtenbuch eine gute Methode den Nachweis zu führen.
Nun so der einen Schlüssel für die Whg. der Freundin hat, ist das Thema erledigt dann hat er Schlüsselgewalt und wird auf jeden Fall unbeschränkt steuerpflichtig.
Dann muss man bei Doppelansässigkeit die Tie Breaker Rule des DBA durchgehen wem in diesem FAll das unbeschränkte Besteuerungsrecht zugewiesen wird.
Hängt das tatsächlich an der Schlüsselgewalt? Weil er wird ja auch über Wohnraum in F Schlüsselgewalt haben. 🤔🤗 Ich bin da nur Laie. Deswegen auch der mein erster Post. Gelegentlich lohnt es sich für nen niedrigen dreistelligen Betrag eine rechtsverbindliche Auskunft einer Fachkraft einzuholen. 😇
Jap Schlüsselgewalt reich um einen inl. Wohnsitz zu generieren.
Ich bin die Fachkraft 😊
@bodensee ich wollte in keiner Form die Kompetenz an der Diskussion Beteiligter in Zweifel ziehen. 🤗 😅
Wie ich schrieb bin ich Laie... Dann nochmal eine Frage von mir. Wäre es glaubhaft zu machen, dass er keinen Schlüssel hat? Das nur Mal ein theoretisches Konstrukt. Er nächtigt von MO - DO bei seiner Freundin in D und DO-MO bei seiner Frau in Frankreich. Dann wären es vier Nächte in F und drei in D. Schlüssel hat er keinen. Wäre ja auch viel zu gefährlich den mit nach F zu nehmen. Fahrtenbuch macht den überwiegenden Aufenthalt in F glaubhaft. 🤔
Nach meiner ERfahrung mit den Finanzämtern vor Ort , Problem hier ja immer die Schweiz, keine Chance.
Und nach den Urteilen des FG Ba-Wü, dürften Sie mit so einer Glaubhaftmachung mindestens bis zum BFH marschieren.
In einem speziellen Fall ETW in Konstanz - Ehepaar- Ehemann war wg. Job bereits nach Kreuzlingen verzogen, dort zukünftiger Familienwohnsitz ebenfalls ETW und größer als in KN. Erst nach umfangreichem Schriftwechsel unter anderem Vorlage von Wasser und Stromarbrechnungen beider Wohnungen und dann bin ich mit den Stpfl. zum Sachgebietsleiter gegangen und habe persönlich vorgetragen unter anderem kam dann von der Mandantin der schöne Satz: Ob ich am Herd 1 Schnitzel brate oder 2 verbraucht den gleichen Strom 🤣.
Erst dann und aufgrund der besonderen Umstände dieses Einzelfalls wurde dann der neue Wohnsitz im niedrig besteuerten Gebiet Schweiz akzepztiert. Da bedarf es wirklich vieler Argumente zusätzlich. Es wäre auch zu prüfen stimmt das Fahrtenbuch, wie oft gibt es den Grenzübertritt ggf. Beweiskräftige Videoaufnahmen die vermutlich via Zoll und Verkehrsüberwachung zugänglich sind. Nachbarschaftsbefragung wie oft wirklich in D oder in F .
Sie sehen da hilft die Idee oder das Glaubhaftmachen kaum weiter.
Ich gebe gerne zu das vor allem in Bezug zur Schweiz das Problem darin liegt und lag das es jede Menge Stpfl gibt die eben vorgeben in der Schweiz zu wohnen ohne das zu tun bzw. nur einen fiktiven Wohnsitz haben um so die dt. Stpfl. zu umgehen und daher wird entsprechend von der Finanzverwaltung das erstmal angezweifelt.
... mein Schweizer Schwager und meine mit ihm verheiratete Schwester liegen schon seit über einem Jahr in heftigem Clinch mit der schweizer FV und der deutschen FV wg der Besteuerung.
Schwager und Schwester (selbstständige Architekten) mit Hauptwohnsitz in der Schweiz und mit Zweitwohnsitz (EFH+Grundstücke) in Ba-Wü weigern sich, die jeweiligen Steuerunterlagen der Gegenseite offen zu legen 😉
... offenbar tauschen die FAs keine Steuerdaten grenzüberschreitend aus ...
... was meinem Schwager sehr recht ist
... und da er mit einer latenten Renitenz ausgestattet ist und keinem traut außer sich selbst, hat er den 'Kampf gegen die Windmühlen' der Finanz-Behörden aufgenommen