Muss eine neue Mitarbeiterin erfassen, welche 1954 € verdient und 72 € pauschal versteuerte Fahrkosten erhält. Zählt diese noch als Midijoberin? Oder müssen die Fahrtkosten in die Grenze von 2000 € mit eingerechnet werden?
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Hallo,
laut Haufe:
Für seine anzustellende Prognose zwecks Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts hat der Arbeitgeber alle Einnahmen des Prognosezeitraums zu berücksichtigen, die Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen.
Meiner Ansicht nach ist dies nicht zu berücksichtigen, da ein pauschaler Fahrtkostenzuschuss in der SV frei ist.
Viele Grüße
Lena
Zum sv- und steuerpflichtigen Brutto für alle Beschäftigten (incl. Midijobber), zählen pauschalierte Bezüge nicht. Daher hier Midijobber.
Hallo,
bestimmt haben Sie das Folgende im Blick; der Vollständigkeit halber mache ich trotzdem darauf aufmerksam:
Sofern es einen Anspruch auf sv-pflichtige Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ...) gibt, sind diese Einmalzahlungen in die Prognose einzubeziehen.
VG