Hallo!
Wir haben einen GmbH Gesellschafter Geschäftsführer abzurechnen, der 1.500 Euro Bruttogehalt bekommen soll. Er hat 100% Anteile und wäre damit sv-frei.
Wir haben gerade erfahren, dass er einen Hauptjob (Vollzeit) hat und diesen GF Job noch nebenbei macht.
Geht das überhaupt? Wir haben bei Haufe gelesen, dass ein GmbH GF mit 100% die ganze Arbeitskraft dieser Tätigkeit geben muss.
Ist diesbezüglich etwas zu beachten? Steuerklasse 6 ist uns soweit klar.
Wir sind allerdings etwas irritiert über seine gesetzliche Krankenkasse.
Unsere GF, die wir bisher abrechnen, sind alle privat versichert.
Die Dokumente von Datev zeigen auch nur Beispiele für private Versicherung.
Wir würden eigentlich so abrechnen:; Personengruppe 9000 / SV 0000
Bei Krankenkasse tragen wir nichts ein.
Wie verhält es sich mit AG Zuschüssen zur SV?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
das mit der 100% Arbeitskraft ist eine Vereinbarung zwischen GF und GmbH, kann Ihnen egal sein.
Wenn er tatsächlich Alleingesellschafter ist, ist er sv-frei.
Wenn er sv-rechtlich nicht als AN gilt, hat er keinen gesetzlichen Anspruch auf AG-Zuschuss, dementsprechend bekommt er da nichts, wenn es nicht vertraglich festgelegt ist. Wenn es eine vertragliche Regelung gibt, ist das ein ganz normaler steuerpflichtiger Gehaltsbestandteil.
Wenn er bereits einen Hauptjob hat, ist er in der GmbH mit StKl 6 abzurechnen.
Welche KV er hat, kann Ihnen rein für die Abrechnung ebenfalls egal sein.
Warum irritiert Sie die gesetzliche KV? Das ist durchaus nicht unüblich dass ein selbständiger dort als freiwilliges Mitglieder versichert ist.
Bei SV-Freiheit ist dass für sie als Abrechner ja auch egal.
Sonst:
1. Statusprüfung beauftragen
2. bei SV-Freiheit besteht kein Anrecht auf einen AG-Zuschuss zur KV- und PV
Ich glaube bei Lodas muss eine Krankenkasse erfasst werden damit die Abrechnung läuft. Ich hatte das schon mal. Einfach probieren. Hat ja keine Auswirkung auf die Gehaltsabrechnung
@Lohnbüro80 schrieb:Wir haben bei Haufe gelesen, dass ein GmbH GF mit 100% die ganze Arbeitskraft dieser Tätigkeit geben muss.
Aber das ist ja etwas, das er mit sich selbst ausmachen muss und nicht lohnrelevant ist.
@Lohnbüro80 schrieb:Wie verhält es sich mit AG Zuschüssen zur SV?
Von den SV-freien GesGF, die wir haben, bekommt keiner AG-Zuschüsse. Möglich wäre es wohl, da bekommen dann aber Fibu und Steuererklärung Kopfschmerzen (soweit ich das verstanden habe).
Er sollte aber in jedem Fall mit seiner Krankenversicherung reden, wie die die Sache bewerten (bevor die dicke Nachforderung kommt).
Wir hatten das schon bei einem SV-Freien GF als Vertragsbestandteil.
Die Zahlung des manuell errechneten AG-Zuschusses erfolgte dann mit einer SV- und Lst-Pflichtigen Lohnart im Brutto
Danke