Guten Morgen,
wenn eine Mitarbeiterin ein reguläres Gehalt von 1300 Euro bekommt und zusätzlich einen Arbeitgeber-VWL-Zuschuss von 40 Euro, liegt sie ja nicht mehr in der Gleitzone, sehe ich das richtig?
Dankeschön vorab!
Absolut richtig
Moin,
wenn eine Mitarbeiterin EUR 1.300,00 Gehalt bekommt liegt sie auch ohne die VL bereits nicht mehr im Übergangsbereich, da dieser nur Gehälter von weniger als EUR 1.300,00 betrifft.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Genau, € 1.300,00 sind die Grenze.
Dann ist man aber erst bei einem Bruttolohn von 1.300,01 € raus.
Denn die Literatur sagt 450,01 € - 1.300,00 €
Bei EUR 1.300,00 brutto ergibt sich bei Anwendung der Formel für den Übergangsbereich ein beitragspflichtiges brutto von EUR 1.300,00.
Das ist aber wie vorher mit den 850 € - bis zum Höchstbetrag muss das Häkchen gesetzt werden, sonst meckert das Programm...