Hallo allerseits,
heute kam die Mitarbeiterin eines Mandanten und benötigt aufgrund ihrer Scheidung die Gesonderte Meldung; Abgabegrund 57. In ihrem Fall muss sie mindestens den Zeitraum bis einschließlich 31.01.2016 umfassen.
Welches ist denn das Beginndatum dieser Meldung? Wir haben das Mandat erst seit November 2015.
Die Mitarbeiterin sagte, dass dies sehr dringlich wäre. Da ich am Freitag den Monatsabschluss bereits gemacht habe - kann ich diese Meldung doch erst wieder mit dem nächsten Gehaltslauf erstellen - oder?!
Vorab besten Dank!
Viele Grüße
Hallo,
in LuG können Sie eine Meldung mit Grund 57 auch zwischen den Abrechnungsläufen erstellen.
Beim Arbeitnehmer unter Abrechnung - DEÜV-Meldung. Darüber funktionieren nicht nur Anmeldungen, sondern auch Meldungen mit Grund 57.
Die Jahresmeldung 2015 ist ja bereits erstellt, daher wird der Zeitraum 2015 nicht mehr benötigt. Es reicht daher eine Meldung mit Grund 57 vom 01.01.2016 bis mindestens 31.01.16.
Gruß
T. Reich
Hallo Frau Conrad-Allard,
falls Sie mit LODAS arbeiten, finden Sie unter Punkt 5 des Info-Dokumentes DEÜV-Meldepflichten - Gesonderte Meldung in der Sozialversicherung (Beispiele für LODAS) entsprechende Hinweise und Beispiele. Der Hinweis
mindestens den Zeitraum bis einschließlich 31.01.2016 umfassen.
ist etwas verwirrend; man findet ihn eigentlich auf den Anforderungen der gesonderten Meldung zum Rentenantragsverfahren.
Für die Erstellung müssen Sie entweder eine (Einzel)wiederholung für die Mitarbeiterin erstellen oder Sie warten bis zum nächsten Monat. Allerdings schreiben Sie selbst von "dringlich", also wird eine Wiederholung wohl besser sein.
Viele Grüße