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Gesellschafter-Geschäftsführer

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letzte Antwort am 23.02.2021 09:53:36 von steuerbüroschmidt
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kgr
Beginner
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Nachricht 1 von 8
3375 Mal angesehen

Hallo,

ich möchte einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (PGRS 900/BGRS 0000) abrechnen. Er bekommt ein Gehalt und hat einen Firmenwagen. LuG gibt mir die Probeabrechnung nach der Besonderen Lohnsteuertabelle aus (was mEn richtig wäre, da der AN privat kranken- und pflegeversichert ist und auch in keinem Sozialversicherungszweig versichert ist.)

Nun habe ich gesehen, dass das frühere Lohnbüro nach der Allgemeinen Lohnsteuertabelle abgerechnet hat?

Kann mir jemand weiterhelfen was hier richtig ist? Wann wäre denn der Gesellschafter-Geschäftsführer nach der Allgemeinen bzw. der Besonderen Lohnsteuertabelle abzurechnen?

Vielen Dank im Voraus!

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 2 von 8
3067 Mal angesehen

Grundsätzlich ist der Unterschied zwischen den Tabelle ja nur der Vorsorgeaufwand der zu berücksichtigen ist.

Da der Gmbh Gf in aller Regel wohl einen einkommensteuererklärung abgeben wird, ist die Lohnsteuer nur voraussichtlich.

Ich hatte exakt solch einen Fall in der Lohnsteuerprüfung.  Abgerechnet nach der allgem. Tabelle (Lodas) die Prüferin wolle unbedingt -wg. Mehrergebnis - die besondere Tabelle angewendet wissen. Ich habe dann kurzerhand zwischen Lst BP und Feststellung bzw. vor Ergehen eines Haftungsbescheids die Est -erkl für den GGF erstellt und übermittelt und damit war die Möglichkeit des Haftunsbescheids erledigt. Hat die Prüferin zwar geärgert aber für meinen Mandanten blieb alles wie es war bzw. er hatte seien Est-erstattung noch früher.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 8
3067 Mal angesehen

Hallo,


in Lohn und Gehalt möchten Sie einen beherrschenden Gesellschafter / Geschäftsführer abrechnen. Er ist bei Ihnen mit dem Persongengruppenschlüssel 900 "nicht meldepflichtige Beschäftigte" und dem Beitragsgruppenschlüssel 0 0 0 0 hinterlegt.


Durch die entsprechenden Eingaben des Personen - und Beitragsgruppenschlüssels wird geprüft, ob der Mitarbeiter als Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung gilt. Durch diese Prüfung wird automatisch vom Programm festgestellt, ob dieser nach der besonderen Lohnsteuertabelle oder nach der allgemeinen Lohnsteuertabelle abgerechnet werden soll.

Weitere Informationen zum Thema Gesellschafter / Geschäftsführer finden Sie hier.

Liebe Grüße

Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
2833 Mal angesehen

Hallo,

 

wie kann ich denn im Lohn & Gehalt die besondere Lohnsteuertabelle aktivieren?

 

Leider bekomme ich das nicht hin und dem Mandanten wird zu viel Lohnsteuer abgezogen.

 

Ich danke für die Hilfe.

 

Lg Julia

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
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Hallo Julia,


die besondere Lohnsteuertabelle, wie sie bisher bei gekürzter Vorsorgepauschale anzuwenden war, entfällt seit 2010. Seit 01.01.2010 gilt eine völlig neue Berechnungsformel für die Vorsorgepauschale.


Wie schon von @Lara_Hien beschrieben prüft Lohn und Gehalt automatisch, ob der Arbeitnehmer nach der allgemeinen Lohnsteuertabelle abgerechnet werden soll oder ob besondere Berechnungen bezüglich der Lohnsteuer notwendig sind.


Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1021612 – Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren unter Punkt 2.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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steuerbüroschmidt
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2481 Mal angesehen

Hallo,

ich habe den Fall dass ein Geser GF neu angelegt werden muss. Beim bisherigen Steuerbüro wurde die besondere LSt Tabelle angewandt und es ergab sich eine mtl. LST von ca. 600,00 €.  

Ich habe die BGS 000 sowie die Personengruppe 900 hinterlegt. Leider wird nimmt DATEV Lohn und Gehalt nicht die besondere LSt Tabelle sondern die normale LSttabelle und es entsteht eine mtl. LSt in Höhe von ca. 800 €.

Was und Wo kann ich noch etwas hinterlegen, dass die besondere LST Tabelle angewandt wird?

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 8
2463 Mal angesehen

Die besondere Lohnsteuertabelle gibt es so gar nicht mehr, wie schon Frau Preuß geschrieben hat.

 

Die geringere Lohnsteuer ergab sich dann bei mir durch die Eingabe der privaten Krankenversicherung.

 

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steuerbüroschmidt
Beginner
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Hallo,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also müssen nur die Angaben zur privaten KV, in unserem Fall zur freiwillig gesetzlichen KV angelegt sein und bei Angaben zur Lohnsteuerberechnung bezgl. Vorsorgepauschale den Haken bei "AN leistet Beiträge zur inländischen KV" sollte aktiviert sein?

 

Dann ergibt sich zwar eine geringer Lohsteuer aber m.E. aber trotzdem im Verhältnis zum VJ noch zu hoch:

2020 = 618,84 € 

2021 = 739,75 €

 

Kann das richtig sein?

 

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letzte Antwort am 23.02.2021 09:53:36 von steuerbüroschmidt
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