Hallo!
Die RV hat bei zwei Geschellschafter Geschäftsführer die Renten und Arbeitslosenversicherung nachgeholt, da sie in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Sie sind freiwillig versichert.
Wie kann ich die Schlüsselung in Lodas durchführen?
Hatte leider bisher immer nur sv-freie GF.
Laut einem Dokument von Datev wird angegeben, dass 0111 angegeben werden soll. Ich frage mich aber, warum PV 1 sein soll.
Kann mir jemand helfen?
Hallo,
ich nehme an, hier wurde sich verschrieben.
@Lohnbüro80 schrieb:Hallo!
Die RV hat bei zwei Geschellschafter Geschäftsführer die Renten und Arbeitslosenversicherung nachgeholt, da sie in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Ich gehe davon aus, dass festgestellt wurde, dass sie IN einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und somit SV-Pflichtig.
Vielleicht können folgende Zeilen aus einem anderen Lohnprogramm helfen:
"Beitragsgruppen KV und PV bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichertem Mitarbeiter
Wenn die Beschäftigung versicherungspflichtig ist und der Mitarbeiter in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, dann wählen Sie für die Beitragsgruppen KV und PV eine der folgenden Kombinationen:
Beitragsgruppe KV, PV | Auswirkung |
KV: 0-freiw. Zuschuss Hälfte aus Beitrag PV: 1- freiw. Zuschuss Hälfte aus Beitrag | Der Arbeitgeber-Zuschuss ist monatlich gleichbleibend der Höchstzuschuss, berechnet aus der Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitnehmer führt die Beiträge selbst ab (Selbstzahler). |
KV: 0-freiw. Zuschuss aus Entgelt PV: 1- freiw. Zuschuss aus Entgelt | Der Arbeitgeber-Zuschuss wird aus dem monatlich abgerechneten Entgelt berechnet. Der Arbeitnehmer führt die Beiträge selbst ab (Selbstzahler). |
KV: 9-freiw. Abzug/Zu. Hälfte aus Beitrag PV: 1- freiw. Abzug/Zu. Hälfte aus Beitrag | Der Arbeitgeber-Zuschuss ist monatlich gleichbleibend der Höchstzuschuss, berechnet aus der Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitgeber führt die Beiträge selbst ab (Firmenzahler). |
KV: 9-freiw. Abzug/Zu. aus Entgelt PV: 1- freiw. Abzug/Zu. aus Entgelt | Der Arbeitgeber-Zuschuss wird aus dem monatlich abgerechneten Entgelt berechnet. Der Arbeitgeber führt die Beiträge selbst ab (Firmenzahler)." |
Quelle: Lexware Hilfe L+G
Gruß, vw
oh danke!
Ich stelle mir gerade die Frage, warum der RV Prüfer die PV denn nicht nachgeholt hat?
Der Prüfer hat lediglich die RV+ AV nachgeholt.
Warum muss ich denn jetzt PV abrechnen?
Der Mandant rechnet nur mit einer Nachberechnung der RV+AV.
Wenn der GF sozialversicherungspflichtig ist, aber über der BMG für die KV und privat Versichert, dann führt er doch KV & PV an die Krankenversicherung ab. Warum soll der RV-Prüfer dann mehr als AV und RV nachfordern?
Ja natürlich, hat sich jetzt auch aufgeklärt.
Mich hat die Schlüsselung PV 1 irritiert. Probeabrechnung jetzt durchlaufen lassen. Es wird keine PV abgeführt. Nur der Zuschuss PV wird ermittelt.
Habe jetzt ja umgeschlüsselt von 0000 auf 0111.
Für 2023 fällt die Lohnsteuer wesentlich geringer aus als bisher.
Weiss jemand, warum?
Das liegt glaub ich an den pauschalen SV-Beiträge.
In den LSt-Berechnung werden Versorgungspauschalen berücksichtigt.
Bei sv-freien Gesellschafter-GF werden Pauschalwert verwenden.
Guten Abend,
@Lohnbüro80 schrieb:
Ich muss nochmal auf den Fall zurückkommen. Es hat sich rausgestellt, dass ein GF privat versichert ist. Der 1. GF ist freiwillig gesetzlich. Dort habe ich schon entsprechend korrigiert. Nun ist der zweite GF privat versichert. Ist Schlüssel 0110 korrekt? Muss ich zwingend die Beitragsrechnung der privaten KV haben um den Wert zu hinterlegen um die AG Zuschuss zu ermitteln?
Zur Beitragsrechnung sollte der MA eine Versicherungsbescheinigung erhalten haben. Bei der Barmenia ist da z.B. ein fetter Stempel drauf gedruckt sinngemäß "Dem Arbeitgeber vorlegen zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses".
Siehe auch hier Ziffer 3.1 f. :
https://apps.datev.de/help-center/documents/5303171
Gruß, vw