abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Gesellschafter-Geschäftsführer Schlüsselung SV

8
letzte Antwort am 18.04.2023 19:11:08 von vw
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 9
1052 Mal angesehen

Hallo!

 

Die RV hat bei zwei Geschellschafter Geschäftsführer die Renten und Arbeitslosenversicherung nachgeholt, da sie in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

 

Sie sind freiwillig versichert.

 

Wie kann ich die Schlüsselung in Lodas durchführen?

Hatte leider bisher immer nur sv-freie GF.

Laut einem Dokument von Datev wird angegeben, dass 0111 angegeben werden soll. Ich frage mich aber, warum PV 1 sein soll.

 

Kann mir jemand helfen?

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 9
1041 Mal angesehen

Hallo,

ich nehme an, hier wurde sich verschrieben.


@Lohnbüro80  schrieb:

Hallo!

 

Die RV hat bei zwei Geschellschafter Geschäftsführer die Renten und Arbeitslosenversicherung nachgeholt, da sie in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.

 

Ich gehe davon aus, dass festgestellt wurde, dass sie IN einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und somit SV-Pflichtig.

 

Vielleicht können folgende Zeilen aus einem anderen Lohnprogramm helfen:

 

"Beitragsgruppen KV und PV bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichertem Mitarbeiter

Wenn die Beschäftigung versicherungspflichtig ist und der Mitarbeiter in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, dann wählen Sie für die Beitragsgruppen KV und PV eine der folgenden Kombinationen:

Beitragsgruppe KV, PV

Auswirkung

KV: 0-freiw. Zuschuss Hälfte aus Beitrag

PV: 1- freiw. Zuschuss Hälfte aus Beitrag

Der Arbeitgeber-Zuschuss ist monatlich gleichbleibend der Höchstzuschuss, berechnet aus der Beitragsbemessungsgrenze.

Der Arbeitnehmer führt die Beiträge selbst ab (Selbstzahler).

KV: 0-freiw. Zuschuss aus Entgelt

PV: 1- freiw. Zuschuss aus Entgelt

Der Arbeitgeber-Zuschuss wird aus dem monatlich abgerechneten Entgelt berechnet.

Der Arbeitnehmer führt die Beiträge selbst ab (Selbstzahler).

KV: 9-freiw. Abzug/Zu. Hälfte aus Beitrag

PV: 1- freiw. Abzug/Zu. Hälfte aus Beitrag

Der Arbeitgeber-Zuschuss ist monatlich gleichbleibend der Höchstzuschuss, berechnet aus der Beitragsbemessungsgrenze.

Der Arbeitgeber führt die Beiträge selbst ab (Firmenzahler).

KV: 9-freiw. Abzug/Zu. aus Entgelt

PV: 1- freiw. Abzug/Zu. aus Entgelt

Der Arbeitgeber-Zuschuss wird aus dem monatlich abgerechneten Entgelt berechnet.

Der Arbeitgeber führt die Beiträge selbst ab (Firmenzahler)."

Quelle: Lexware Hilfe L+G

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
0 Kudos
Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 9
1028 Mal angesehen

oh danke!

 

Ich stelle mir gerade die Frage, warum der RV Prüfer die PV denn nicht nachgeholt hat?

 

Der Prüfer hat lediglich die RV+ AV nachgeholt.

 

Warum muss ich denn jetzt PV abrechnen?

Der Mandant rechnet nur mit einer Nachberechnung der RV+AV.

0 Kudos
Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 9
1021 Mal angesehen

Wenn der GF sozialversicherungspflichtig ist, aber über der BMG für die KV und privat Versichert, dann führt er doch KV & PV an die Krankenversicherung ab. Warum soll der RV-Prüfer dann mehr als AV und RV nachfordern?

MfG
T.Kahl
0 Kudos
Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 9
1013 Mal angesehen

Ja natürlich, hat sich jetzt auch aufgeklärt.

Mich hat die Schlüsselung PV 1 irritiert. Probeabrechnung jetzt durchlaufen lassen. Es wird keine PV abgeführt. Nur der Zuschuss PV wird ermittelt.

0 Kudos
Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 9
1009 Mal angesehen

Habe jetzt ja umgeschlüsselt von 0000 auf 0111.

Für 2023 fällt die Lohnsteuer wesentlich geringer aus als bisher.

Weiss jemand, warum?

0 Kudos
tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 7 von 9
996 Mal angesehen

Das liegt glaub ich an den pauschalen SV-Beiträge.

 

In den LSt-Berechnung werden Versorgungspauschalen berücksichtigt.

Bei sv-freien Gesellschafter-GF werden Pauschalwert verwenden.

Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 9
912 Mal angesehen
Ich muss nochmal auf den Fall zurückkommen. Es hat sich rausgestellt, dass ein GF privat versichert ist. Der 1. GF ist freiwillig gesetzlich. Dort habe ich schon entsprechend korrigiert. Nun ist der zweite GF privat versichert. Ist Schlüssel 0110 korrekt? Muss ich zwingend die Beitragsrechnung der privaten KV haben um den Wert zu hinterlegen um die AG Zuschuss zu ermitteln?
0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 9 von 9
850 Mal angesehen

Guten Abend,

 


@Lohnbüro80  schrieb:
Ich muss nochmal auf den Fall zurückkommen. Es hat sich rausgestellt, dass ein GF privat versichert ist. Der 1. GF ist freiwillig gesetzlich. Dort habe ich schon entsprechend korrigiert. Nun ist der zweite GF privat versichert. Ist Schlüssel 0110 korrekt? Muss ich zwingend die Beitragsrechnung der privaten KV haben um den Wert zu hinterlegen um die AG Zuschuss zu ermitteln?

Zur Beitragsrechnung sollte der MA eine Versicherungsbescheinigung erhalten haben. Bei der Barmenia ist da z.B. ein fetter Stempel drauf gedruckt sinngemäß "Dem Arbeitgeber vorlegen zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses".

 

Siehe auch hier Ziffer 3.1 f. :

https://apps.datev.de/help-center/documents/5303171

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
0 Kudos
8
letzte Antwort am 18.04.2023 19:11:08 von vw
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage