Hallo Zusammen,
folgende Fragestellung ergibt sich uns:
Arbeitgeber gibt 2 Geschenke je 50 EUR, insgesamt 100 EUR (auf einem Restaurant-Gutschein) an eine Arbeitnehmerin im Juni, und zwar einmal für Hochzeit (im Juni) + einmal für ihren Geburtstag (im Sept.)
Zulässig?
Ich habe in Erinnerung, dass es einen zeitlichen Zusammenhang geben muss, finde dazu aber nichts konkretes, d.h. insbesondere ob hier die 3 Monate ok wären, so dass keine Pauschalbesteuerung gemacht werden muss.
Vielen Dank vorab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Beides fällt ja theoretisch unter Aufmerksamkeiten, wenn Sie rein nach dem persönlichen Anlass gehen.
Da der Geburtstag aber erst im September ist, kann die Aufmerksamkeit hier nicht angewendet werden.
Stattdessen aber der Sachbezug (steuerfrei).
Das aber nur, wenn es sich um 2 x 50,- Euro handelt. Steht auf dem Gutschein 100,- Euro, sind Sie aus der Steuerfreiheit raus.
Und selbst wenn beide Ereignisse zeitlich näher liegen würden, müssten es mE 2 Gutscheine sein.